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Ideen und Ziele eines Bedingungslosen Grundeineinkommens. Volker Meinhardt Bern, 5.5.2014. Protagonisten eines Grundeinkommens. Thomas Morus 1516 Thomas Paine 1797 Juliette Rhys-Williams 1942 Milton Friedman 1962 James Tobin 1965 Phillipe van Paris 1995
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Ideen und Ziele eines Bedingungslosen Grundeineinkommens Volker Meinhardt Bern, 5.5.2014
Protagonisten eines Grundeinkommens • Thomas Morus 1516 • Thomas Paine 1797 • Juliette Rhys-Williams 1942 • Milton Friedman 1962 • James Tobin 1965 • Phillipe van Paris 1995 • Yannik Vanderborght 2005 • Dieter Althaus 2007 • Götz Werner 2006
Negative Einkommensteuer • Beispiel: Höhe des Existenzminimums 2000 CHF pro Monat. • Anrechnungssatz : 50 % • Verdientes Einkommen 1000 CHF • Höhe des verfügbaren Einkommens: 1000 + (2000 – (0,5 * 1000)) = 2500
Negative Einkommensteuer • Verdientes Einkommen 3000 CHF • Verfügbares Einkommen : 3000 +(2000-(0,5 * 3000)) = 3500 CHF • Transfergrenze 4000 CHF
Argumente für ein Grundeinkommen • Autonomieargument: gegen den Zwang zur Arbeit und gegen die Fremdbestimmung der Arbeit (z.B. ökologisch oder friedenspolitisch problematische Erwerbsarbeit) • Für alternative Arbeit: GE könne als Grundlage selbstbestimmter Tätigkeit fungieren. • Frauenpolitische Argumente: GE ermöglicht Ausstieg aus unerwünschter oder unzumutbarer Arbeit. • Arbeitslosigkeitsargument: GE als Antwort auf: die Arbeit geht uns aus. Ermöglicht wird eine Umverteilung der Arbeit. • Armutsargument: GE als Instrument zur Absicherung nach unten, ohne Bedürftigkeitsüberprüfung. • Anreizargument: Reduzierung oder Wegfall der Anrechnung von Einkommen erhöht den Anreiz zur Arbeitsaufnahme. • Bürokratieargument: GE als Ersatz der bestehenden Transfersysteme.
Gestaltungsparameter (1) • (1) Sollen alle Mitglieder der Gesellschaft – unabhängig von Alter und Erwerbsstatus – Empfänger sein oder sollen zielgruppenspezifische Differenzierungen vorgenommen werden? • (2) Werden die Leistungen tatsächlich bedingungslos oder doch abhängig vom Einkommen gewährt? Erfolgt also eine Zahlung nur dann, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist oder dieses zu niedrig ist. • 3) Schließt die Bedingungslosigkeit auch die völlige Unabhängigkeit von der Erwerbsbereitschaft ein oder wird vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt vorrangig durch eine (zumutbare) Erwerbstätigkeit erwirtschaftet werden muss?
Gestaltungsparameter (2) • (4) Erfolgt der Leistungsanspruch streng individualisiert oder wird die Familien- und Haushaltskonstellation berücksichtigt? Und werden – bei einer Einkommensabhängigkeit – familiäre Unterhaltsansprüche gegenüber (Ehe‑)Partnern und Kindern bzw. Eltern in Rechnung gestellt (erweiterte Bedürftigkeitsprüfung)? • (5) Wird die Leistung in ihrer Höhe so bemessen und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung so angepasst, dass auch ohne Erwerbsarbeit und Erwerbseinkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand ermöglicht wird oder wird lediglich ein Minimum gewährt? Werden die Haushaltskonstellation (Kosteneinsparungen bei Mehr-Personen-Haushalten) und besonderen Ausgaben (Miethöhe) berücksichtigt?
Gestaltungsparameter (3) • (6) Soll ein evtl. bestehendes Sozialversicherungssystem durch das neue System ersetzt werden oder sollen die existierenden Leistungssysteme bestehen bleiben? • (7) Welche Aussagen werden über die Gegenfinanzierung getroffen (z.B. Anhebung von Verbrauchs- und/oder Einkommensteuer, Ausgabenminderungen an anderer Stelle). • (8) Wer übernimmt die Administration und Finanzverwaltung des neuen Systems? Finanzämter, kommunale Träger oder neu zu errichtende Einrichtungen ?
Kriterien für ein BGE • Die Höhe der Leistungen muss existenzsichernd sein. • Es besteht ein individueller Rechtsanspruch auf diese Leistung. • Es erfolgt keine Überprüfung der Bedürftigkeit. • Es besteht kein Zwang zur Arbeit.
Gesellschaftliche Rahmen • Wie wird die wirtschaftliche Stabilität des Gesellschaftssystems gesichert, wenn einzelwirtschaftliches Rationalverhalten zu gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen einer instabilen Wirtschaftsordnung führen kann.
Finanzierung • Fall 1: • Anrechnung aller Transfers • Anrechnung der Erwerbseinkünfte bis zur Höhe der GE. • Kosten 200 Mrd. CHF • Bisher gezahlte Transfers - 50 Mrd. CHF • Einkommensanrechnung - 105 Mrd. CHF • MWSt 16 % - 45 Mrd. CHF
Finanzierung • Fall 2 • Anrechnung der Transfers • Keine Einkommensanrechnung • Kosten 200 Mrd. CHF • Bisher gezahlte Transfers - 50 Mrd. CHF • MWSt 48 % - 150 Mrd. CHF
Finanzierung • Fall 3 • Kosten 200 Mrd. CHF • Bisher gezahlte Transfers - 50 Mrd. CHF • Einkommensteuererhöhung - 150 Mrd. CHF • (massiver Anstieg der Grenzbelastung) • (Insgesamt ein proportionaler Steuersatz von 75 %)