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Steuer und Vermietung

Steuer und Vermietung. Ihr Referent: Diplom-Kaufmann Christian Müller, Steuerberater Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH Schwetzinger Str. 38 69190 Walldorf Tel. 06227/82290 Fax 06227/63289 www.kocher-mueller.de info@kocher-mueller.de. Ermittlung der Steuer.

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Steuer und Vermietung

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  1. Steuer und Vermietung Ihr Referent: Diplom-Kaufmann Christian Müller, Steuerberater Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH Schwetzinger Str. 38 69190 Walldorf Tel. 06227/82290 Fax 06227/63289 www.kocher-mueller.de info@kocher-mueller.de

  2. Ermittlung der Steuer

  3. Ermittlung der Steuer

  4. Einnahmen • Miete für Wohnung, Garage usw. • Nebenkostenzahlungen des Mieters • Sonstige Einnahmen Kautionszahlungen des Mieters gehören nicht zu den Mieteinnahmen.

  5. Werbungskosten • Reparaturen • Grundsteuer • Versicherungen • Strom, Wasser, Heizöl usw. • Abschreibungen • Finanzierungskosten • Sonstiges

  6. Abschreibungen

  7. Finanzierungskosten • Schuldzinsen • Bankgebühren • Grundschuldeintrag • Damnum/Disagio

  8. Teilvermietung Bei teilweiser Vermietung eines Gebäudes sind • dem vermieteten Teil direkt zuordenbare Kosten voll abzugsfähig • dem nicht vermieteten Teil direkt zuordenbare Kosten nicht abzugsfähig • nicht direkt zuordenbare Kosten anteilig abzugsfähig

  9. Tricks und FallenSpekulationsgewinn Bei Kauf und Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von 10 Jahren kann ein steuerbarer Gewinn entstehen.

  10. Tricks und FallenVerteilung von Erhaltungsaufwendungen • Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, können größere Erhaltungsaufwendungen auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden. • Wenn die Instandsetzungs- und Modernisierungs-aufwendungen (ohne USt) innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung 15 % der Gebäudean-schaffungskosten übersteigen, können diese nicht sofort abgezogen werden. Sie werden mit dem Gebäude über 50 Jahre abgeschrieben.

  11. Tricks und FallenVerbilligte Vermietung Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Folgen: • Voller Werbungskostenabzug bei Ansatz von zu-mindest 66% der ortsüblichen Miete, darunter anteilige Kürzung • Gestaltungsmöglichkeiten bei nahen Angehörigen

  12. Tricks und FallenEinkunftserzielungsabsicht Gefahr der steuerliche Nichtanerkennung von Verlusten bei fehlender Einkunftserzielungsab-sicht, z. B. bei • langfristigem Leerstand • nicht zu erwartendem Gesamtüberschuss • befristetem Mietvertrag vor Selbstnutzung

  13. Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH Schwetzinger Str. 38 69190 Walldorf Tel. 06227/82290 Fax 06227/63289 www.kocher-mueller.de info@kocher-mueller.de

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