140 likes | 281 Views
Bei Anruf Vertrag?. Bei Anruf Vertrag?. Der Anruf Die Bestätigung Die Rechtslage Das Problem Was die Verbraucherzentrale tun kann Was Verbraucher tun können Information. 1. Der Anruf. Inhalt Werbung für Lottospielgemeinschaften oder Gewinneintragungsdienste
E N D
Bei Anruf Vertrag? • Der Anruf • Die Bestätigung • Die Rechtslage • Das Problem • Was die Verbraucherzentrale tun kann • Was Verbraucher tun können • Information
1.Der Anruf Inhalt • Werbung für Lottospielgemeinschaften oder Gewinneintragungsdienste • angeblich besteht bereits ein kostenloser Teilnahmevertrag • künftig entgeltpflichtig • Kündigung möglich • nur nach Datenabgleich
1. Der Anruf Zweck Verbraucher sollen • persönliche Daten herausgeben • verunsichert werden, obwohl sie nie einen Vertrag abgeschlossen haben • aus Erleichterung über die angebotene Kündigungsmöglichkeit eher bereit sein, Daten zu nennen
2. Die Bestätigung • keine Kündigung, sondern Gewinnspielabonnement • monatliche Eintragung bei einer bestimmten Anzahl von Gewinnspielen im Internet oder per Postkarte • Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft • Kontonummer, von der abgebucht werden soll • monatliches Entgelt (vielfach zwischen 30 und 60 Euro)
3. Die Rechtslage Wettbewerbsrechtliches Verbot • von Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG • der wahrheitswidrigen Behauptung, man hätte bereits einen Vertrag geschlossen und sei daher zur Zahlung verpflichtet, gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 UWG (Irreführung und unzumutbare Belästigung)
4. Was wir tun können: • wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen (Abmahnung, ggf. Klage) • Verbraucherinformation • Öffentlichkeitsarbeit • Gesetzesinitiativen (Bestätigungslösung bei Telefonwerbung) • Kooperation mit dem Landeskriminalamt NRW
5. Das Problem • Anbieter wechseln häufig die Namen und verstecken sich hinter Postfachadressen oder Briefkästen, z. B. Unit in der Lietzenburgerstr. 53 in Berlin • Sitz der Anbieter im Ausland Folge: Ansprüche der Verbraucherzentralen auf Unterlassung lassen sich praktisch kaum durchsetzen
6. Was Verbraucher tun können: (wenn sie sicher sind, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben) Forderung zurückweisen • Nachweis verlangen, wie der Vertrag zustande gekommen sein soll • rein vorsorglich den angeblichen Vertragsschluss widerrufen und anfechten • von Mahnungen nicht einschüchtern lassen • erst auf Mahnbescheid reagieren (Widerspruch)
6. Was Verbraucher tun können (wenn sie sicher sind, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben) Kontoauszüge überprüfen und unberechtigter Kontobelastung sofort widersprechen • Abbuchung von fremden Konten ohne zuvor erteilte Einzugsermächtigung des Kontoinhabers nicht erlaubt, aber im Lastschriftverfahren möglich • aufgrund des Massengeschäfts in der Regel keine Überprüfung durch die Bank des Zahlungspflichtigen • zum Schutz vor unberechtigten Kontobelastungen problemloser Widerspruch zumindest innerhalb einer 6-Wochen-Frist, häufig auch länger • Verpflichtung der kontoführenden Stelle zur Veranlassung der Rückbuchung
Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen (versuchten) Betrugs gegebenenfalls Strafantrag wegen unbefugter Verwendung von Daten 6. Was Verbraucher tun können (wenn sie sicher sind, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben) neue Kontonummer als letzter Ausweg Nach mehreren unberech-tigten Abbuchungen ist davon auszugehen, dass die Verbraucherdaten illegal im Umlauf sind und weitere Abbuchungen erfolgen werden.
6. Was Verbraucher tun können Daten nur sparsam preisgeben • Masche funktioniert nur, wenn die benötigten Daten bekannt werden bzw. in Umlauf geraten • nachfragen, wenn nicht klar ist, wozu bestimmte Daten erfragt werden • misstrauisch werden bei unbefriedigender, ausweichender oder gar abweisender Antwort • Unternehmen sind gesetzlich zur Information darüber verpflichtet, zu welchem Zweck sie persönliche Daten verwenden wollen.
6. Was Verbraucher tun können Daten nur sparsam preisgeben • zurückhalten bei der Preisgabe von Daten am Telefon und im Internet • Konto- und Telefonverbindungsdaten nur dann angeben, wenn es zwingend notwendig ist • bei ungebetenen Telefonanrufen durch fremde Firmen persönliche Daten möglichst gar nicht angeben
6. Was Verbraucher tun können Daten nur sparsam preisgeben • vor der Teilnahme an Gewinnspielen oder Lotterien auch das „Kleingedruckte“ lesen • zur Teilnahme genügt in der Regel die Angabe der Postadresse • zusätzliche Angaben zu Telefon- und Faxnum-mer, E-Mail-Adresse oder gar Kontoverbindung vermeiden • Vorsicht vor der Einwilligung in die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte, wenn weder die Dritten noch der Zweck der Weitergabe konkret benannt werden