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Grundlagen und Begriffe des Arbeitrechts. Arbeitsrecht. Quellen des Arbeitsrechts. Europarecht (Art. 48 ff EG Vertrag) Verfassung (GG, SächsVerf) Gesetze, Rechtsverordnungen (BGB, TVG, PersVG, Schutzgesetze…) sowie Gewohnheits- und Richterrecht Tarifverträge
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Grundlagen und Begriffe des Arbeitrechts Arbeitsrecht
Quellen des Arbeitsrechts • Europarecht (Art. 48 ff EG Vertrag) • Verfassung (GG, SächsVerf) • Gesetze, Rechtsverordnungen (BGB, TVG, PersVG, Schutzgesetze…) sowie Gewohnheits- und Richterrecht • Tarifverträge • Dienst- und Betriebsvereinbarungen • Arbeitsvertrageinschließlich – betriebliche Übung, - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, - Direktionsrecht
Das Grundgesetz • Art.1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ • Art. 2„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit …“ • Art. 3 Gleichheitsgrundsatz, Benachteiligungsverbot • Art. 4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit • Art. 9 Vereinigungsfreiheit, Recht zum Arbeitskampf • Art. 12 Freie Wahl des Berufes, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte • Art. 20 „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat …“
Arbeitsrecht Summe der Rechtsregeln (staatlichen und autonomen), die sich beziehen auf das Verhältnis von: AN und AG ANV und AG bzw. AGV AN /ANV AG/AGV und Staat Arbeitsrecht ist das Sonder- und zugleich Schutzrecht der AN.