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Regelungen zum Kinderschutz durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Niedersachsen. Große Arbeitstagung am 24.09.2009 in Hildesheim Arbeitsgruppe 5.1 (13.30 – 15.30 Uhr). Ablaufplanung. 13.30 h Begrüßung 13.35–14.00 h Ergebnisse der Umfrage der AGJÄ (Erwin Jordan, ISA)
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Regelungen zum Kinderschutz durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Niedersachsen Große Arbeitstagung am 24.09.2009 in Hildesheim Arbeitsgruppe 5.1 (13.30 – 15.30 Uhr)
Ablaufplanung 13.30 h Begrüßung 13.35–14.00 h Ergebnisse der Umfrage der AGJÄ (Erwin Jordan, ISA) 14.00-14.30 h Kinderschutz-Region Hannover (Alisa Bach) 14.30-15.00 h Kinderschutz-Landkreis Rotenburg/Wümme (Karin Ritter) 15.00-1515 h ergänzende Hinweise (Ralph Baethke (AG Kinderschutz) 15.15.-15.30 Abschlussdiskussion
Rahmendaten I Juni 2008 1. Sitzung der AG Kinderschutz in Oldenburg 2008/09 Umfrage im Auftrag der Arbeitsge- meinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen Nov. 2008 erste Sichtung und Auswertung der Umfrageergebnisse März 2009 Gesamtbewertung und Auswahl „guter Beispiele“ (hier u.a. Region Hannover und LK Rotenburg/Wümme)
Mitglieder der Arbeitsgruppe Herr Alester, Stadt Bremerhaven Herr Amme, Stadt Hannover Herr Baethke, Kreis Soltau-Fallingbostel Frau Bremke-Metscher, Stadt Oldenburg Herr Fleige, Stadt Osnabrück Frau Heinze-Mävers, Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Herr Dr. Lammerding, Stadt Oldenburg Frau Schwarz, Region Hannover Frau Schulze-Pietschmann, Landkreis Hildesheim Frau Weidenhaupt, Stadt Braunschweig Beratung: Dr. Erwin Jordan, Institut für soziale Arbeit e.V.
Rahmendaten II Schriftliche Befragung aller Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Niedersachsen (2008/09) Instrument (mit offenen und geschlossenen Fragen) per eMail versandt – Rückantwort auch per Mail – gleichzeitig wurde auch um die Überlassung von Dokumenten (z.B. Verein-barungen gem § 8a SGB VIII, Dienstan-weisungen etc.) gebeten. Geantwortet haben 23 von 63 (Niedersachsen u. Land Bremen) Jugendämtern (= 36,5 %)
Erste Folgerungen • Grundlagen sind gelegt • Zentrale Vorgaben des KICK (§ 8a SGB VIII) sind umgesetzt • Aber Handlungsbedarf mit Blick auf die freien Träger (Abstimmung mit dem Jugendamt, Prozessstandards, insoweit erfahrene Fachkraft etc.) und in Bezug auf • Die interdisziplinäre Kooperation
…. dies wird auch von den Jugendämtern so gesehen: 80 % der befragten Jugendämter sehen hier noch Handlungsbedarf – in Sachen Kinderschutz Anregung von mir: auch die präventiven Dimensionen des Kinderschutzes einbeziehen Kinderschutz umfasst, Förderung, frühe Hilfen und wirkungsvolle Intervention
Dazu als Beispiel für ein integratives Konzept der Landeshauptstadt Düsseldorf Auszug aus einer Präsentation von Johannes Horn (Jugendamtsleiter) vom Juni 2009:
Wohin soll „die Reise“ gehen ? Die Modalitäten des staatlichen Wächteramtes werden in Artikel 1 des Kinderschutzgesetzes in verschiedenen Stufen ausgeformt. 1 Primär erfolgt die Unterstützung im präventiven Bereich 2 Bei Risikolagen werden spezifische Hilfen angeboten 3 Konkrete Gefährdungssituationen werden abgewendet
Wohin soll „die Reise“ gehen ? Ein Kinderschutz- Netzwerk umfasst notwendigerweise mehrere Ebenen: Besuchsdienste müssen daher eindeutig zugeordnet werden: Strukturelle Hilfs- und Unterstützungs- leistungen Abwehr konkreter Gefährdungen Präventive Maßnahmen bezogen auf spezifische Risikolagen
Wohin soll „die Reise“ gehen ? Strukturelle Hilfs- und Unterstützungs- leistungen Präventive Maßnahmen bezogen auf spezifische Risikolagen Abwehr konkreter Gefährdungen Willkommen in Düsseldorf Zukunft für Kinder Hinweise auf Kindeswohlgefährdung Elterninformationen Bd. 1 - 5 Kitabesuch Risikomanagement Weitere Informations- angebote Sprachförderung U-Untersuchung Einschulung