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Njemački jezik za pravnike II Deutsch für Juristen II

Njemački jezik za pravnike II Deutsch für Juristen II. Pravna terminologija Rechtsterminologie. 7. Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland. die Gewalt (rechtsprechende, gesetzgebende, vollziehende/ ausführende) die rechtsprechende Gewalt, die Rechtsprechung der Richter, -s, -

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Njemački jezik za pravnike II Deutsch für Juristen II

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Presentation Transcript


  1. Njemački jezik za pravnike IIDeutsch für Juristen II Pravna terminologija Rechtsterminologie

  2. 7. Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland • die Gewalt (rechtsprechende, gesetzgebende, vollziehende/ ausführende) • die rechtsprechende Gewalt, die Rechtsprechung • der Richter, -s, - • das Richteramt, -es, -er • die Staatsangehörigkeit • die Gewähr • die Befähigung • das Gericht,-s, -e • der Richterewahlausschuss, -es, -üsse • das Gremium, -s, -ien • das Ernennungsverfahren, -s, - • der Grundsatz, -es, -ätze • der Einfluss, -es, -üsse • die Meinungsbildung • die Konsequenz

  3. die Entscheidungstätigkeit • die Lebenszeit • des Ruhestand • die Altersgrenze • der Spruchkörper, -s, - • der Einzelrichter, -s, - • das Amtsgericht, -s, -e • die Kammer • der Berufsrichter • der Laienrichter • die Gerichtsbarkeit: Handelsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit • das Stimmrecht, -s, -e • die Rechtsfortbildung

  4. das Richterrecht • die Auslegung • die Ausfüllung von Gesetzeslücken • die Anwendung • das Urteil • die Rechtskraft • der Einzelfall, -es, -älle • das Präjudizienrecht- -s, -e • das Grundsatzurteil, -s, -e • die Richtlinie • der Bundesgerichtshof • die Rechtsauffassung • die Rechtsanwendung

  5. 8. DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHTSubstantive undNominalphrasen • die Gerichtsbarkeit (ordentliche Gerichtsbarkeit) • die Streitigkeit • das Sachgebiet • DAS GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ (GVG) • die Straftat • die Ordnungswidrigkeit • DAS AMTSGERICHT (AG) – I. Instanz • DAS LANDESGERICHT (LANDGERICHT) (LG) – II. Instanz + I. Instanz • DAS OBERLANDESGERICHT (OLG)- II. Instanz • DER BUNDESGERICHTSHOF (BGH) - letzte Instanz (nur Revisionen) • die Zuständigkeit • die Sache (= Rechtssache, juristische Sache) • eine Sache vorlegen • der Streitgegenstand

  6. die Kindschaftssache = «die Rechtsstreitigkeit über die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses und der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses (...) oder das Bestehen oder Nichtbestehen der elterlichen Sorge» (Creifelds Wörterbuch, S. 704). • die Unterhaltssache = die Rechtsstreitigkeit über Unterhaltspflicht • die Mietangelegenheit • die Berufung einlegen (z.B. eine Berufung zum OLG einlegen) • die Berufungssumme • die unterlegene Partei • das Urteil • das Rechtsmittel • die fehlerhafte Anwendung • die falsche Festestellung von Tatsachen • die Tatsache • Berufung vs. Revision (Berufung wird zum LG und OLG, Revision zum BGHeingelegt)

  7. die Staatsanwaltschaft • eine Anklage erheben • leichtere und mittlere Kriminalität • das Schöffengericht (= Laiengericht) • die Freiheitsstrafe (= die Strafe des Freiheitsentzugs) • der Landesverrat • die terroristische Gewalttat • Verben, Adjektive, Adverbien: • zuständig für etwas (AKKUS.) sein • etwas jdm. (DATIV) zuweisen • sich in (AKKUS.) gliedern • vorlegen

  8. 9: DAS STRAFVERFAHREN BIS ZUR VERKÜNDUNGDES URTEILS IN ERSTER INSTANZ • - die Bestimmung • - die Strafprozessordnung (StPO) • - die Strafverfolgung • - die Strafanzeige • - der Tatverdacht • - der Untersuchungsrichter • - der Antrag • - das Untersuchungsverfahren • - die Eröffnung des Untersuchungsverfahrens • - die Anklageerhebung • - die Durchführung eines Untersuchungsverfahrens • - die Untersuchungshandlungen • - der Beschuldigte

  9. Durchsuchung der Wohnung (der Person) • - vorläufige Beschlagnahme von Gegenständen • - Überprüfung verdächtiger Sachen • - die Vernehmung • - die Zeugenvernehmung • - der Augenschein • - Einholung schriftlicher Gutachten • - das Gutachten • - die Anklageschrift • - das Hauptverfahren • - die Hauptverhandlung

  10. - der Angeklagte • - der Verteidiger • - der Geschädigte • - der Zeuge • - der Sachverständige • - die Verlesung der Anklageschrift • - die Begründetheit der Anklage • - die Beweisaufnahme • - das Beweismittel • - das Plädoyer • - die Ausführung • - die Abstimmung • - das Urteil fällen • - die Verkündung des Urteils

  11. VERBENund ADJEKTIVE: • berufen sein • erklären (= äußern) • verfolgen • aussagen (=Aussage machen) • erfolgen • befragen (befragt werden) • eingehen • vortragen (Plädoyer vortragen) • abweisen • sich zurückziehen • festsetzen (ein Termin festsetzen) • schließen mit, beginnen mit + Dativ • vernehmen • fällen (hier: Urteil fällen) ADJEKTIVE: - vorläufig - verdächtig

  12. 10. EINE ÖSTERREICHISCHE ANKLAGESCHRIFT • Az = Aktenzeichen • die Haft • die Untersuchungshaft • die Anklage • die Anklageschrift • der Staatsbürger, -s, - • die Beshäftigung • die Verwendung • die Waffe • der Beschuldigte, -n, -n • mit dem Vorsatz wegnehmen • die Zueignung • die Bedrohung • gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben

  13. das Verbrechen, -s, - • der schwere Raub,-es, -e (ä) • die Hauptverhandlung • das Geschworenengericht, -s, -e • der Angeklagte,-n, -n • die Vorführung • die Vernehmung • der Zeuge, -n, -n • der Sachverständige, -n. –n • die Polizeierhebung • die Strafregisterauskunft • einschlägige Vorstrafen aufweisen • die Tatbeute • die Fingerabdrücke

  14. 11. GRUNDSÄTZLICHES ÜBER DAS SCHWEIZERISCHE STRAFRECHT • die Handlungen • die Unterlassungen • mit Strafe bedroht sein • das Verhalten, -s, - • objektive Merkmale erfüllen • der Tatbestand (Straftatbestand) • der gesetzlich beschriebene Tatbestand • die Tatbestandsmäβigkeit • der Rechtfertigungsgrund • die Rechtswidrigkeit • schuldhaft handeln • das Verschulden

  15. die Feststellung der Rechtswidrigkeit • rechtswidrig • rechtsmäβig • die Notwehr • der Notstand • die Einwilligung des Verletzten • der Verletzte • der Vorsatz • strafbare Handlung • die Strafbarkeit erkennen • Strafe mildern • von der Bestrafung absehen • die Fahrlässigkeit

  16. bei pflichtgemäβer Vorsicht • der strafbare Erfolg • straflos bleiben • die Geisteskrankheit • der Schwachsinn • schwere Bewusstseinstörung • die Unzurechnungsfähigkeit • seiner Unzurechnungsfähigkeit herbeiführen • selbstverschuldete Trunkenheit • schuldunfähig • schuldfähig • das Maβnahmenrecht • der Täter (der Haupttäter) • der Mittäter • der Anstifter • der Gehilfe

  17. 12: STRAFDELIKTE IM INTERNET • - sich über etwas im Klaren sein • - die Strafbarkeit aufheben • - im Grunde genommen • - der Internet- Benutzer • - das computergesteuerte Sicherheitssystem • - die Geheimhaltungspflicht der Ärzte • - die Missachtung • - die Patientendaten bekannt geben • - die Bekämpfung der Kriminalität • - die zusätzliche Straftatbestände für reine Computerdelikte schaffen • - die computerspezifische Rechtsgüter • - die unbefugte Datenbeschaffung • - die gespeicherten Daten

  18. der unbefugte Zugriff • das Zugangscode oder die Verschlüsselung • das Datenverarbeitungssystem • das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem • die Datenbeschädigung • das unbefugte Löschen • das Einpflanzen von schadenstiftenden Viren (von Lat: virus, -i, m.) • der Datenbestand • in Verkehr bringen • sonst wie zugänglich machen • Anleitungen geben • das elektronische Netzwerk • in der Kenntnisnahme der Information

  19. Ehrverletzungen • pornographische und Brutalo-Darstellungen • die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit • Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen • Schwierigkeiten verursachen • die Datenfahndung • der Fahnder • die Beschlagnahme von Daten • der Rechner • die Beweisbeschaffung • der Einsatz von Zwangsmaßnahmen

  20. GRAMMATIK

  21. ZUR VALENZ (REKTION) DER VERBEN Valenz (Rektion, Distribution) der Verben: Die Eigenschaft der Verben, bestimmte Anzahl der obligatorischen Glieder im bestimmten Kasus (Fall) an sich zu binden. Einige Verben verlangen nur ein obligatorisches Glied (Substantiv/Pronomen im Nominativ), einige zwei obligatorische Glieder, aber sie können auch mehrere nich obligatorische Glieder an sich binden.

  22. Formen der Rektion und Beispiele: 1. N Herr Huber schläft. 2. N+A Die Regierung schlägt die Gesetze vor. N+G Sieschämt sich ihrer Vergangenheit. N+D Der Rock gefällt ihr. 3. N+(D)+A Otto gab dem Mannsein Buch zurück. 4. N+A+G Der Staatspräsident enthebt den Minister seines Amtes. 5. N+A+PO Der Richter verurteilte ihnzu einer Geldstrafe. 6. N+D+PO Ich danke dirfür deine Hilfe.

  23. Viele Verben kommen im Satz nur mit bestimmten Fällen und bestimmten Präpositionen vor: Verben, die nur Nominativ fordern: bleiben, sein, werden, schlafen, genannt werden, gerufen werden... Verben mit Genitiv: bedürfen, sich bedienen, sich erfreuen, sich erbarmen, sich schämen... Verben mit Dativ: ähneln, begegnen, beitreten, belieben, danken, dienen, drohen, fehlen, folgen, gefallen, gehören, gleichen... Verben mit Akkusativ: anrufen, ansehen, bewohnen, bewundern, beraten, ehren, erziehen, essen, hassen, lieben, lesen, schlagen, schreiben, trinken, zeichnen..

  24. KASUSREKTION DER PRÄPOSITIONEN MIT DEN VERBEN an (Dativ): arbeiten an, sich beteiligen an, erkranken an, fehlen an, gewinnen an, sterben an, teilnehmen an, verlieren an, zweifeln an, mitwirken an; an (Akkusativ): appellieren an, denken an, sich erinnern an, glauben an, sich wenden an; auf (Dativ): basieren auf, beruhen auf, beharren auf, sich gründen auf; auf (Akkusativ): achten auf, aufpassen auf, sich berufen auf, sich beschränken auf, sich beziehen auf, einschränken auf, hoffen auf, klagen auf, sich konzentrieren auf, passen auf, reagieren auf, schwören auf, trinken auf, sich verstehen auf, warten auf, zurückkommen auf;

  25. aus: bestehen aus, erwachsen aus, folgen aus, resultieren aus, hervorgehen aus, ziehen aus; bei: helfen bei, bleiben bei, präsidieren bei; durch: regeln durch, bestimmen durch, ausüben durch (instrumentalische Bedeutung); für: sich bedanken für, eintreten für, sich einsetzen für, such entscheiden für, gelten für, sich interessieren für, sorgen für;

  26. gegen: sich entscheiden gegen, kämpfen gegen, klagen gegen, protestieren gegen, verstoßen gegen; in (Dativ): bestehen in, sich täuschen in, sich üben in; in (Akkusativ): verfallen in, sich verlieben in, sich vertiefen in, sich gliedern in, berufen werden in (das Amt/den Dienst); mit: anfangen mit, aufhören mit, sich befassen mit, beginnen mit, sich beschäftigen mit, handeln mit, reden mit, umgehen mit, sich unterhalten mit, sich verloben mit nach: duften nach, dürsten nach, fiebern nach, forschen nach, fragen nach, hungern nach, riechen nach, schmecken nach, schreien nach, sich sehnen nach, stinken nach, streben nach, suchen nach, verlangen nach;

  27. über (Akkusativ): sich ärgern über, sich aufregen über, sich einigen über, sich erregen über, erröten über, jammern über, verfügen über, spotten über, sich täuschen über, sich wundern über, herrschen über; um: sich bemühen um, sich kümmern um, sich sorgen um, trauern um, bitten um, streiten um, es handelt sich um, es geht um, es ist die Rede um; von: abhängen von, sich erholen von, hören von, träumen von; vor (Dativ): sich ängstigen vor, sich ekeln vor, sich erschrecken vor, sich fürchten vor; zu: dienen zu, sich entschließen zu, führen zu, gehören zu, gelangen zu, neigen zu, passen zu, zählen zu.

  28. Instrumentalsätze als Art der Modalsätze Gebrauch: drückt das Mittel oder Instrument der Realisierung der Handlung des Hauptsatzes aus Konjunktionen: dadurch dass, indem z.B.:Der Staat deckt seinen Finanzbedarf dadurch, dass er Steuern einnimmt. Der Staat deckt seinen Finanzbedarf indem er Steuern einnimmt. Anmerkung: ein Instrumentalsatz kann manchmal durch eine Präpositionalphrase mit durch übersetzt werden Der Staat deckt seinen Finanzbedarf durch Steuer (einnahme).

  29. Subjektsätze mit wer Typisch für Norm- und Gesetzestexte: z.B. Wer wichtige Arbeitsmittel zerstört, handelt rechtswidrig. Wer tätige Reue zeigt, wird nach Ermessen des Gerichts milder bestraft. Aber: auch Relativsätze mit “wer”: Derjenige, wer (der)wichtige Arbeitsmittel zerstört, handelt rechtswidrig.

  30. HILFS- UND MODALVERBEN IM KONJUNKTIV PRÄTERITUM UND PLUSQUAMPERFEKT (HYPOTHETISCHER KONJUNKTIV) • Konjunktiv Präteritum - Gebrauch: für Pläne, Wünsche, Hoffnungen in der Gegenwart und Zukunft und für höfliche Fragen • Bildung: Indikativ Präteritum + Endungen: -e, -est, -e, -en, -et, -en; die Stammvokale a, u, o bekommen einen Umlaut (Ausnahme: sollen, wollen) • Beispiele: wäre, hätte, würde, sollte, wollte, möchte, könnte, müsste, dürfte …. 1.Dieses Grundrecht sollte in der Verfassung enthalten sein. 2.Könnte ich das Fenster öffnen?

  31. Konjunktiv Plusquamperfekt • Konjunktiv Plusquamperfekt - Gebrauch: die Nichtwirklichkeit in der Vergangenheit (die nicht realisierte Handlung in der Vergangenheit) • Bildung: a) für Hilfsverben (und andere Verben): Konjunktiv Präteritum von „haben“ oder „sein“ + Partizip Perfekt des Hauptverbs • 1. Ich hätte dir damals gern geholfen, aber ich konnte nicht. • 2. Ich wäre damals gern gekommen, aber ich war krank. • b) für Modalverben: Konjunktiv Präteritum von „haben“ + Infinitiv des Hauptverbs + Infinitiv des Modalverbs • Der Täter hätte wissen müssen, dass er eine strafbare Handlung verübt. • Du hättest dich über die möglichen Folgen benachrichtigen müssen.

  32. KONDITIONALSÄTZE1. REALE KONDITIONALSÄTZE - beziehen sich auf reale (mögliche) Handlung in Gegenwart und Zukunft: a) eingeleitete  Wenn das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters endet, haftet der Mieter für den durch das Leerstehen der Wohnung erlittenen Schaden des Vermieters.  b) uneingeleitete   Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den durch das Leerstehen der Wohnung erlittenen Schaden des Vermieters. ZEITFORMEN: Präsens + Präsens (Aktiv oder Passiv) Präsens + Futur (Aktiv oder Passiv)

  33. 2. IRREALE KONDITIONALSÄTZE a) eingeleitete Wenn diese Lösung möglich wäre, wären wir sehr glücklich. Wenn der Anwalt diesen Streitfall zu unserem Gunsten lösen könnte, würden wir ihn gut belohnen (würde er dafür gut belohnt). b) uneingeleitete ? ZEITFORMEN: Konjunktiv Präteritum + Konjunktiv Präteritum Konjunktiv Präteritum + Konditional I

  34. KONJUNKTIV PLUSQUAMPERFEKT ALS AUSDRUCK DER IRREALITÄT IN DER VERGANGENHEIT

  35. 3. IRREALE Konditionalsätze: Vergangenheit beziehen sich auf die nichtrealisierte (irreale) Handlung in der Vergangenheit a)eingeleitete Wenn B diese Tatsache rechtzeitig erfahren hätte, hätte er die Erklärung nicht abgegeben. Wenn B diese Tatsache rechtzeitig erfahren hätte, würde er die Erklärung nicht abgegeben haben. ZEITFORMEN: KONJUNKTIV Plusquamperfekt + KONJUNKTIV Plusquamperf. Konjunktiv Plusquamperf. + Konditional II b) wie lautet die uneingeleitete Form dieser Sätze ?

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