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Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in Zuständigkeit der Länderinnenministerien Ausländerämter legen das Gesetz unterschiedlich aus Werden alle politisch gewollten Erleichterungen bei der Behandlung ausländischer Wissenschaftler in der Praxis umgesetzt?.

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Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts

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  1. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in Zuständigkeit der Länderinnenministerien Ausländerämter legen das Gesetz unterschiedlich aus Werden alle politisch gewollten Erleichterungen bei der Behandlung ausländischer Wissenschaftler in der Praxis umgesetzt? Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  2. Sollten interessierte Lehr- und Forschungseinrichtungen sich ein gemeinsames Internetforum schaffen, um Probleme und gemeinsame Lösungsansätze diskutieren zu können? Könnten gemeinsam identifizierte Problembereiche über das Mobilitätszentrum an die Entscheidungsstellen herangetragen werden? Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  3. § 34 Aufenthalteverordnung Abweichend von § 31 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde Regelung gilt immer dann, wenn die Einladung an ausländische Wissenschaftler von deutschen Wissenschaftsorganisationen oder einer öffentlich-rechtlichen Lehr- oder Forschungseinrichtungen mit überwiegender Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erfolgt Regelung gilt ausdrücklich auch für miteinreisende Familienangehörige und minderjährige Kinder Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  4. § 34 Aufenthalteverordnung Welche Einschränkungen erlebt man in der Praxis? Miteinreisend wird von den Auslandsvertretungen restriktiv ausgelegt Nur wenn eine zeitgleiche Einreise von Bezugsperson und den Angehörigen beantragt wird, erfolgt die Visaerteilung zustimmungsfrei, d.h. kurzfristig Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  5. § 34 Aufenthalteverordnung Was wird gefordert? Als miteinreisend sollte auch der gelten, der alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt und im genehmigten Aufenthaltszeitraum der Bezugsperson nachreist ( z. B. Ehefrauen nach später erfolgter Eheschließung oder Kinder nach Abschluss eines Schulabschnittes) Eine Nachreise müsste aus Sicht der Ausländerämter eher positiv bewertet werden, da der Bezugsperson mehr Zeit verbleibt, die Grund-forderungen nach Wohnraum, Versicherungsschutz, Schule, Kindergarten etc. zu erfüllen Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  6. Aufenthaltsrecht für Doktoranden im Anschluss an die Promotion? AufenthG § 16: Studium; Sprachkurse; Schulbesuch - (4) ....nach erfolgreichem Abschluss (Diplom) ist ein Aufenthalt für ein weiteres Jahr zur Arbeitplatzsuche möglich AufenthG § 18: Beschäftigung - derzeit keine vergleichbare Regelung. Aufenthalt erlischt im Regelfall mit der Promotion. Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung können nicht realisiert werden Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  7. Aufenthaltsrecht für Doktoranden im Anschluss an die Promotion? Was wird gefordert? Doktoranden sollten nach erfolgter Promotion in Deutschland ein der Regelung in AufenthG § 16 (4) vergleichbares Aufenthaltsrecht erhalten. Es sind Regelungen zu schaffen, dass Doktoranden ihren Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung realisieren können oder einen Rückzahlungs-anspruch erhalten Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  8. Haftungsgarantie für eingeladene Gäste aus visapflichtigen Ländern In Einladungsschreiben ist die explizierte Haftungsgarantie gem. AufenthG §§ 66 bis 68 zu erklären Wird diese Regelung allgemein akzeptiert oder als hinderlich angesehen? Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

  9. Hypertextkommentar zum Ausländerrecht http://www.neuer-medienverlag.de/nmv/Produkte_HTKAuslR.htm http://www.neuer-medienverlag.com/htk/ Testzugang bis Ende 2005 Benutzername: fzk Password: karlsruhe “Best Practice“ Tips Gerd A. Aye – Leiter Guest Scientist Office

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