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Eigenkapital und Organisationsvorschriften nach WAG 2007. Eigenkapital nach WAG 2007. WPF und WPDLU haben jederzeit ausreichendes Eigenkapital zu halten (§ 9 Abs. 1 WAG 2007) WPF - 25 % der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses (§ 9 Abs. 2 WAG 2007)
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Eigenkapital nach WAG 2007 • WPF und WPDLU haben jederzeit ausreichendes Eigenkapital zu halten (§ 9 Abs. 1 WAG 2007) • WPF - 25 % der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses (§ 9 Abs. 2 WAG 2007) • Jedenfalls das bei Konzessionserteilung geforderte Anfangskapital als Mindestkapital (§ 9 Abs. 2 WAG 2007) • WPDLU - jedenfalls das bei Konzessionserteilung geforderte Anfangskapital als Mindeskapital oder die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung (§ 9 Abs. 2 WAG 2007) 20. April 2009
Eigenkapital nach WAG 2007 • WPF - zur Absicherung ihres operationellen Risikos zusätzlich EK im Ausmaß von 12/88 von 25 v H der fixen Gemeinkosten zu halten (§ 9 Abs. 6 WAG 2007) • Zurechenbare Mitarbeiter oder VGV von mehr als 100 • Im vorangegangenen Geschäftsjahr • Im Jahresdurchschnitt • Zusätzlich Eigenmittel (§ 9 Abs. 5 Z 2 WAG 2007) • WPF - zur Absicherung ihres Kreditrisikos Eigenmittel im Ausmaß von 8 v H der gemäß § 22a BWG ermittelten Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 5 Z 1 WAG 2007) 20. April 2009
Auslegung der FMA • Anfangskapital bzw. Mindestkapital • 25 % der fixen Gemeinkosten • Zusätzlich Eigenmittel zur Unterlegung Kreditrisiko • Zusätzlich Eigenmittel zur Unterlegung operationelles Risiko • Zurechenbar sind auch alle Angestellten eines VGV 20. April 2009
Auslegung der FMA • Auslegung im Einklang mit nationalen sowie internationalen Rahmenbedingungen • Dzt. keine Absicherung folgender Risiken: - Allgemeine, geschäftspolitische Risiken - Kursrisiken/Zinsänderungsrisiken - Fremdwährungsrisiken 20. April 2009
Ausblick: Novellierung des WAG 2007 • WAG Novelle 2009 • Strengere Eigenkapitalvorschriften für WPF explizit und klar geregelt, durch: Aufnahme von Eigenmittelunterlegung für am Markt vorhandene und derzeit nicht abgesicherte Risiken Unterlegung wird kumulativ gewertet und dieser Umstand eindeutig dem Gesetz zu entnehmen sein 20. April 2009
Interne Revision • WPF haben eine interne Revision einzurichten, die 1. von übrigen Funktionen und Tätigkeiten getrennt 2. unabhängig und dauerhaft eingerichtet 3. nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit sowie Art, Umfang und Komplexität der erbrachten Wertpapierdienstleistungen angemessen und verhältnismäßig ist. 20. April 2009
Interne Revision Aufgaben: • Erstellung und dauerhafte Umsetzung eines Revisionsprogammes • Ausgabe von Empfehlungen • Überprüfung der Einhaltung dieser Empfehlungen • Erstellung von Tätigkeitsberichten • Berichterstattung an die Geschäftsleitung (bei Vorhandensein auch an Aufsichtsorgan) 20. April 2009
Auslegung der FMA • Interner Revisor – kein Zusammenhang mit Personen, die Abschlussbericht bzw. Prüfbericht erstellen • Fachlich und persönlich geeignet • Getrennt von Compliance und Risikomanagement • Anzeigepflichten an die FMA • Kontrolle der Kundenaufträge, insbesondere Orders • Einhaltung Vier-Augen-Prinzip • EDV-Sicherheit • Arbeitsweise der VGV und FDLA 20. April 2009
Compliance und Risikomanagement • Ist in jedem Fall von der internen Revision zu trennen Auslegung der FMA: • Zwei GL, keine Mitarbeiter: Auslagerung der Funktionen Compliance, Risikomanagement, interne Revision • Zwei GL, 1 Mitarbeiter: Eine Funktion durch Mitarbeiter wahrnehmbar bei fachlicher Qualifikation • Zwei GL, 2 Mitarbeiter: Bei fachlicher Qualifikation zwei Funktionen im Unternehmen möglich • Zwei GL, 3 Mitarbeiter: Bei fachlicher Qualifikation und Erfüllung aller gesetzlichen Bestimmungen keine Auslagerung erforderlich 20. April 2009