300 likes | 419 Views
Informationen zur neugestalteten Lehrerausbildung. Ausbildung nach OVP 2011. Information Orientierung Perspektiventwicklung für weitere Arbeit. Zielsetzungen. Personenorientierung Landesweite Vergleichbarkeit Kompetenz- und Handlungsfeldorientierung
E N D
Informationen zur neugestalteten Lehrerausbildung Ausbildung nach OVP 2011
Information Orientierung Perspektiventwicklung für weitere Arbeit Zielsetzungen
Personenorientierung Landesweite Vergleichbarkeit Kompetenz- und Handlungsfeldorientierung Intensivierung der Ausbildungspartnerschaft Seminar-Schule Dauer: 18 Monate (6 Quartale) Einführung der Ausbildungsbeauftragten ABB DB 05.und 07.März 2012 Udo Oeing Kennzeichen der neuen Ausbildung
Einstellungstermin(e): 1. Mai eines jeden Jahres Zusatztermin: 1. November Phasierung der Ausbildungszeit an Schule: 1) 3 Monate: Einführung (1. Quartal) 2) 12 Monate: Unterricht unter Anleitung und BdU (2 Schulhalbjahre je 9 Stunden) 3) 3 Monate: Schlussphase, darin gegen Ende die Staatsprüfung (6. Quartal) Dauer 18 Monate (6 Quartale)
1. Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) zu Beginn des Vorbereitungsdienstes (Beteiligte: LAA – Schule – Seminar) 2. personenorientierte Beratung mit den Zielen: Arbeit am Professionsverständnis Aneignung der Lehrerrolle Unterstützung bei der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit Personenorientierung
3. systematische Förderung des selbst-gesteuerten Kompetenzaufbaus Förderung von Lerngemeinschaften Kollegiale Fallberatung Unterrichtsentwicklung durch Feedback Arbeit mit dem Portfolio Praxiselemente regelmäßige kriterien- und standardorientierte Leistungsrückmeldung Personenorientierung
in den ersten 6 Wochen mit Seminarausbilder/in „unter Beteiligung der Schule“ (Ausbildungsbeauftragte/r) beruht auf gehaltener Unterrichtsstunde Perspektiven entwickeln Ausbildungsbeiträge aller Beteiligten gemeinsam planen Keine Benotung! LAA dokumentiert Gesprächsergebnisse Dokumentation kann von anderen TN ergänzt werden Eingangs- und Perspektivgespräch
Gesetzliche Verankerung: LABG 2009, § 12 (1) und LZV, § 13 Funktionen: Systematische Dokumentation der Ausbildung als zusammenhängender, berufsbiographischer Gesamtprozess vom Eignungspraktikum bis zum VD Stärkung der professionsbezogenen Entwicklung und Selbststeuerung der angehenden Lehrkräfte Grundlage von Beratung Aufbau: Mantel und Dokumentationsteil (öffentlich) – Reflexionsteil (persönlich) Portfolio Praxiselemente
kompetenzorientiertes Kerncurriculum für alle Lehrämter (Kompetenzen gemäß KMK) abgestimmte Ausbildungsarbeit entlang des Kerncurriculums an Schulen und Seminaren abgestimmte Ausbildungsprogramme abgestimmte Beurteilungsmaßstäbe (Grundlage: Standards gem. KMK) Standard- und Kompetenzorientierung
1. Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen 2. Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen 3. Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen 4. Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten 5. Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen 6. Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Kerncurriculum (6 Handlungsfelder)
Handlungsfeld 1: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Handlungsfeld 2: Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Handlungsfeld 3: Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen Berufsfeld Schule Handlungsfeld 5: Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen Handlungsfeld 6: Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten Handlungsfeld 4: Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten
Klare Verantwortlichkeiten abgestimmte Ausbildungsprogramme und Beratungspraxis auf der Grundlage des Kerncurriculums und gemeinsamer Kriterien regelmäßige Arbeitskontakte von Seminar und Schule Ausbildungsbeauftragte/r als Ansprechpartner/in an allen Schulen Ausbildungspartnerschaft ZfsL & Schule
Ausbildung in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs in unterschiedlichen Jahrgangsstufen und ggfs. Bildungsgängen 14 Wochenstunden davon in 2 vollen Schulhalbjahren (2. bis 5. Quartal) je 9 Stunden selbstständiger Unterricht dafür insgesamt 1 Anrechnungsstunde je Halbjahr, die für Ausbildungszwecke zu verwenden sind Ausbildung an der Schule
Unterstützung der Kooperation zwischen Schule und Seminar Koordination der Lehrerausbildung in der Schule Beratung der Schulleitung und der LAA Stellungsnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung Teilnahme am EPG regelmäßige Tätigkeit als Ausbildungslehrer/in Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 13) Schulleiterinnen und Schulleiter bestellen im Benehmen mit der Lehrerkonferenz eine/n Ausbildungsbeauftragte/n (ABB). ABB unterstützt die Kooperation zwischen dem ZfsL und der Schule (oder mehreren kleinen Schulen). ABB koordiniert die Lehrerausbildung innerhalb der Schule. ABB berät die Schulleitungen.
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 13) ABB berät und unterstützt LAA ergänzend. ABB soll regelmäßig selbst als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer tätig sein und an Eingangs- und Perspektivgesprächen an ihrer Schule teilnehmen. ABB gibt zum vorgesehenen Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung der Schulleiterin oder des Schulleiters eine Stellungnahme ab (OVP § 16).
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 16) ABB soll zum vorgesehenen Gesamtergebnis der Langzeitbeurteilung der Schulleiterin oder des Schulleiters eine Stellungnahme abgeben.
Ausbildungsbeauftragte (OVP § 32) ABB soll vor Eintritt in die UPP zu ausbildungs- und prüfungsrelevanten Aspekten gehört werden. Als solche gelten u.a. die allgemeine und fachspezifische Ausbildungssituation an der Schule, die Situation der Klassen oder Kurse, in denen die Unterrichtspraktischen Prüfungen stattfinden, besondere schulische Umstände am Prüfungstag und ggf. Einzelaspekte des Ausbildungsprogramms der Schule. Keine Aussagen zur Qualifikation des Prüflings!
Ausbildungsbeauftragte sind beteiligt an der Entwicklung und Fortschreibung des Ausbildungsprogramms der Schule. (Hinweis: „Die Schulen entwickeln gemeinsam mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung schulische Ausbildungsprogramme auf der Grundlage des Kerncurriculums.“(§ 14 OVP)) ABB fördert im Dialog mit den Ausbildungslehrkräften die Qualität der schulischen Ausbildung. Intentionen
Ausbildungs- und Prüfungsleistungen LangzeitbeurteilungenPrüfung Schriftl. Arbeit 1 (5%) Beurteilung Schule (25%) UPP 1 (15%) Schriftl. Arbeit 2 (5%) UPP 2 (15%) Beurteilung ZfsL (25%) Kolloquium (10%)
je eine ganze Note in den Fächern der Ausbildung und eine abschließende Endnote Bewertungsmaßstab: Standards aus der OVP Endnoten ganz oder (1,5), (2,5), (3,5) Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die jeweilige Langzeitbeurteilung insgesamt mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ abschließen. Vorlage der Langzeitbeurteilungen spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstag. Langzeitbeurteilungen (Schule und ZfsL)
Grundlagen: eigene Beobachtungen Beurteilungsbeiträge (standardorientiert, schriftlich) der Ausbildungslehrer/innen fortlaufende Begleitung der LAA in allen schulischen Handlungsfeldern Stellungnahme der/des Ausbildungsbeauftragten zum vorgesehenen Gesamtergebnis Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, kann die Endnote nur mangelhaft oder ungenügend sein. Langzeitbeurteilung Schulleitung
Erstellung durch die Leitungen der ZfsL Grundlage: schriftliche, standardorientierte Beurteilungsbeiträge der Fachseminarausbilder/innen, die jeweils mit einer ganzen Note abschließen. gemeinsamer Vorschlag für die Langzeitbeurteilung mit Endnote durch die Fachseminarausbilder/innen keine Einigung: Seminarleitung entscheidet über die Endnote Langzeitbeurteilung ZfsL
Ergibt das Notenmittel der beiden Langzeitbeurteilungen (Schule und ZfsL) nicht mindestens „ausreichend“ (4,0), so ist die Prüfung nicht bestanden! Zulassung zur Prüfung
ein/e Vorsitzende/r (an der Ausbildung des Prüflings nicht beteiligt): Schulleitung (ggf. Stellvertretung), Schulaufsicht ein/e Seminarausbilder/in (an der Ausbildung des Prüflings nicht beteiligt) ein/e Seminarausbilder/in (kannan der fachbezogenen Ausbildung des Prüflings beteiligt sein: Vorschlagsrecht des Prüflings) Jedes Ausbildungsfach muss von mindestens einem Ausschussmitglied vertreten werden. Prüfungsausschuss
für jedes Prüfungsfach, jeweils mit eigener Note Inhalt: schriftliche Planung des Unterrichts (UPP) Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge Umfang soll je Fach 10 Seiten nicht überschreiten Bewertungskriterien: Grad der selbstständigen Leistung, sachlicher Gehalt, sprachliche Form, Einbindung der Unterrichtspraktischen Prüfung in die Unterrichtsreihe Prüfungsleistungen: Schriftliche Arbeit
Unterrichtspraktische Prüfung in jedem Fach Bewertung: unter Berücksichtigung des ca. 15-minütigen Gesprächs, das Prüfling und Prüfungsausschuss vor Bewertung der Unterrichtspraktischen Prüfung führen und in dem Planung und Durchführung des Unterrichts reflektiert werden Kolloquium Dauer: 45 Minuten Prüfungsleistungen: UPP + Kolloquium
zwei Dezimalstellen, weitere Dezimalstellen werden ohne Rundung gestrichen sehr gut: bis 1,49 gut: 1,50 bis 2,49 befriedigend: 2,50 bis 3,49 ausreichend: 3,50 bis 4,00 mangelhaft: über 4,00 Noten (Gesamtergebnis)
mindestens “ausreichend“ (4,00) in 1. Gesamtergebnis 2. Notenmittelwert der beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen 3. Notenmittelwert der beiden Langzeitbeurteilungen 4. drei von vier aus: Gutachten Schule, Gutachten ZfsL, UPP1, UPP2 Prüfung: Bestehensregelung
Organisatorisches • Raumeinteilung (Stellwand) • Bezahlung gruppenweise (s.o) • Räume sind in den Pausen verschlossen