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Externe Notfallplanung Zivilverteidigung/Schutz. Mit Beispielen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vorabinformation der Bevölkerung. Zuständigkeit und Verantwortung :
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Externe NotfallplanungZivilverteidigung/Schutz Mit Beispielen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Vorabinformation der Bevölkerung
Zuständigkeit und Verantwortung : - nationale Ebene - Innenminister : muss alle Vorkehrungen und Schutzmassnahmen um die Sicherheit der Bevölkerung jeder Zeit zu gewährleisten treffen - lokale Ebene - der Präfekt als Vertreter der Regierung Aufbau der Zivilverteidigung/Schutz
INNENMINISTER Direktion für Zivilverteidigung/schutz Nationale Kriseleitstelle 7 Verteidigungszonen Präfekt der Zone Zonenstab und Überregionale Leitstelle 100 Départements Präfekt Interministeriales Referat für Zivilverteidigung/schutz Feuehrwehrdirektion Leitstelle 36 000 Gemeinden Bürgermeister Feuehrwehr
Zuständigkeit und Aufgaben Auf lokaler Ebene liegt die Zuständigkeit und Verantwortung beim Präfekten für - die Kenntniss der Risiken und Gefahren - die Vorbereitung und die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt - die Erstellung der Einsatzpläne - den Alarm und die Information der Bevölkerung - die Durchführung von Übungen - die Zusammenarbeit der Organisationen -
Die Planung • Die Rechtsgrundsätze : • Gesetz vom 22 Juli 1987 • Verordnung vom 6 Mai 1988 ergänzt am 13 März 2002 • Man unterscheidet zwischen der • - generelle Planung - behandelt die Kriseorganisation in Falle einer • allgemeinen Katastrophe • - externe Gefahrenabwehrplanung - Sevesobetriebe • - Rettungsplan im Falle zahlreicher Opfer • -besondere Planung - bekannte Risiken wie Flugzeugabstürze, • Bergungsaktionen, Überschwemmungen usw
Die externe Gefahrenabwehrplanung - der geprüfte Sicherheitsbericht geht an das Ref. für Zivilschutz - die Szenarien des Berichtes dienen als Grundlage für den Plan - Erstellung eines Projektes des externen Gefahrenabwehrplanes : wird mit der Feuerwehr, dem Betreiber (Verzahnung mit dem internen Notfallplan), den betroffenen Diensten, den Bürger meister bearbeitet -
- das finalisierte Projekt wird den Bürgermeister geschickt - sie haben zwei Monate um ihre Meinung abzugeben - zur gleichen Zeit findet eine öffentliche Auslegung statt - in der selben Zeitspanne wird das Regierungspräsidium und die grenznahen schweizer Kantonen um Stellungnahme gebeten - der Plan kann verändert werden , wenn nicht wird er vom Präfekten verabschiedet und trifft in Kraft
die Vorstellung des Betriebes und seiner Umgebung die Risiken - die Szenarien die Alarm- und Informationsprozeduren die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung die Aufträge der Rettungskräfte und Dienste die Wiederinstandsetzung Inhalt der Planung
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Die Rechtsgrundlagen : binationale Abkommen für gegenseitige Hilfeleistung und Information Unterzeichnet auf nationaler und lokaler Ebene - zwischen Frankreich und Deutschland - Frankreich und der Schweiz - Deutschland und der Schweiz einerseits - die Präfekten , Regierungspräsidien und Kantonen andererseits
Wie funktionnieren diese Abkommen - mit rund um die Uhr besetzten Alarmköpfe : Polizei für die deutsche und schweizer Seite, Feuerwehr für die elsässische Départements - mit Telefon und Fax auf spezialisierten Nummern - mit zweisprachigen Formulare - mit sehr vielem guten Willen
Die grenzüberschreitenden Übungen Um das Kernkraftwerk Fessenheim: am 7 Oktober 1997 und am 15 Juni 1999 Diese deutsch-französische Stabrahmenübungen hatten zum Ziel 1. Die gegenseitige Information, 2. Die Pressemitteilungen und gemeinsame Medientreffen 3. Die möglichkeit abgeklärte Entscheidungen zu treffen zu testen
Eine trinationale Übung Name : Regiokat 93 Motto : Erdbeben 4 Jahre vorbereitung - 2 Jahre Nachbesprechungen Ein Seminar im Januar 1993 - mit über 450 Teilnehmer aller drei Länder - mit Konferenzen über Erdbebenrisiko - Kennenlernen der Organisationen - Themengruppen
Eine Stabrahmenübung am 17 Juni - mit über 200 Teilnehmer : 1 internationaler Koordinierungs stab - 5 Krisestäbe Auswärtungen : gemeinsame und in jedem Stab Ein Positivum : die hohe Motivation der Beteiligten , die gute Beteiligung der Medien, die zweisprachige Formulare aber viele Probleme : verschiedene Karten, ungenügende Informationsaustausche und Vorabsprachen
Ein grosser Feind : die SPRACHE Sehr wenige Teilnehmer beherrschten oder mindestens verstanden die Sprache des Nachbars Zum Nachdenken : in Grenzbereichen steht _und fällt die Zusammenarbeit mit dem sprachlichen Verständnis des Partners Wir haben uns aber besser kennen gelernt und sind für Regiokat 06 bereit
Die Kommissionnen Die grenzüberschreitende Partner treffen sich in verschiedenen Arbeitskommissionen und Gruppen : - die Kommissionen für die Sicherheit der kerntechnischer Anlagen ( in Frankreich und der Schweiz) - die Oberrheinkonferenz mit ihrer Arbeitsgruppe « Katastro phenhilfe » in der die Referate für Zivil- oder Katastrophen schutz der Präfekturen, Regierungspräsidien und Kantonen vetreten sind
Die Arbeitsgruppe hat für Mandate - die Erstellung eines deutsch-französischen Wörterbuches für den Notfallschutz - die Organisierung von gemeinsamen Veranstaltungen, - sichere Kommunikationswege vorzuschlagen - eine Studie zur Anschaffung von Löschboote zu vollenden - gemeinsame Übungen zu organisieren und hat dafür 7 Projektgruppen zusammengstellt mit etwa 40 Teilnehmer aller drei Länder
Die Informationskommissionen Die deutsche und schweizer Seite wird zu den Sitzungen lokaler Information- und Überwachungskommissionen eingeladen - was das grenznahe Kernkraftwerk Fessenheim angeht - und die französischen grenznahe Sevesobetriebe aber sie haben kein Wahlrecht.
Vorabinformation der Bevölkerung Um die Sevesobetriebe Verteilung von Broschüren die die Aktivitäten des Betriebes, seine Risiken, die Abwehrplanung , die Verhaltensanweisungen - was tue ich wenn die Sirene ertönt - enthalten Erste Verteilung 1987 nach dem Brand in Schweizerhalle zweite 1990 aktualisiert 1997 nächste 2005
Um Kernkraftwerke Erste Verteilung einer Broschüre 1979 - dann 1985 - 1995 Vorgesehen 2005 nach der Vollendung des neuen Externen Gefahrenabwehrplanes Untersteht der EU Richtlinie 89/618Euratom vom 27/11/89 Enthält die selben Informationen wie die Sevesobroschüren Um das KKW Fessenheim wurde die deutsche Broschüre 1999 veteilt - realisiert in Zusammenarbeit zwischen dem RP - der Präfektur - dem Betreiber der sie auch bezahlt hat
Im Sinne des französischen Gesetzes - eine allgemeine Broschüre über die Risiken im Département - eine Broschüre für jede betroffene Gemeinde - Präfekt - eine Broschüre für die Einwohner - Bürgermeister In den Schulen - Branderziehung - 3 Evakuierungübungen pro Schuljahr - Risikoerziehung - bessere Kenntnis der Gefahren , ihrer Folgen und der Schutzmassnahmen Multidiziplinarische Gruppen Ziel : das Entstehen einer Risikokultur in Frankreich
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Merci de votre attention