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Max Rubisch Sozialministerium. Behinderten-Gleichstellungspaket 2006. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Diskriminierungsschutz f?r alle Lebensbereiche au?er der Arbeitswelt)?nderung des Behinderteneinstellungsgesetzes (Diskriminierungsschutz f?r die Arbeitswelt)?nderung des Bundesb
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1. Das österreichische Bundes-Behinderten-gleichstellungsgesetz
Max Rubisch
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
International Conference on Good Policies for Disabled People
Wien, 22./23. Jänner 2012
2. Max Rubisch Sozialministerium Behinderten-Gleichstellungspaket 2006 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Diskriminierungsschutz für alle Lebensbereiche außer der Arbeitswelt)
Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes (Diskriminierungsschutz für die Arbeitswelt)
Änderung des Bundesbehindertengesetzes (Schaffung eines Behindertenanwalts)
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (Anerkennung der Gebärdensprache)
3. Max Rubisch Sozialministerium Geltungsbereich Verwaltung des Bundes (hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Bereich)
Private Rechtsverhältnisse (einschließlich Anbahnung und Begründung)
Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
Jedenfalls: Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
4. Diskriminierungsverbot Personenkreis: Geschützt sind Menschen mit Behinderungen und Menschen in einem Naheverhältnis (Angehörige und Freunde)
Verboten sind Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung:
Unmittelbare Diskriminierung
Mittelbare Diskriminierung
Belästigung
Rechtsfolge:
Klage auf Schadenersatz beim ordentlichen Gericht (bei Belästigung mindestens 1.000 €)
Beweislastumkehr: Kläger muss Diskriminierung glaubhaft machen, Beklagter muss Gegenteil beweisen
Schlichtungsverfahren verpflichtend vor einer Klage Max Rubisch - Sozialministerium
5. Max Rubisch Sozialministerium Verbandsklage Klage auf Feststellung einer Diskriminierung
Klageberechtigt: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Voraussetzung: Allgemeine Interessen von Menschen mit Behinderungen werden wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt
Voraussetzung: Beschluss des Bundesbehindertenbeirates mit Zweidrittelmehrheit
Bisher keine einzige Verbandsklage eingebracht
6. Max Rubisch Sozialministerium Diskriminierung durch Barrieren Barriere kann mittelbare Diskriminierung sein
Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche (z.B. bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, Informationssysteme), wenn sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind
- in der allgemein üblichen Weise
- ohne besondere Erschwernis
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe
7. Max Rubisch Sozialministerium Prüfung der Zumutbarkeit Mittelbare Benachteiligung ist gerechtfertigt, wenn Beseitigung der Barriere rechtswidrig oder mit unzumutbaren Belastungen verbunden wäre. Dabei ist zu prüfen:
Aufwand für die Beseitigung der Barriere
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Möglichkeit öffentlicher Förderungen
Allgemeine Auswirkung auf die Interessen der betroffenen Menschen
8. Max Rubisch Sozialministerium ÜbergangsbestimmungenBauen und Verkehr Bei „neuen“ Bauwerken, Verkehrsanlagen und Verkehrsmitteln gilt das Gesetz sofort
Übergangsfrist für Barrieren bei „alten“ Bauwerken und öffentlichen Verkehrsmitteln bis Ende 2015
Stufenweises Inkrafttreten je nach dem Aufwand zur Beseitigung der Barriere
Ende 2006: Etappenplan Bundesbauten und Etappenpläne Verkehr nach Anhörung der Behindertenorganisationen
Novelle 2010: Für Bundesgebäude kann die Übergangsfrist bis Ende 2019 verlängert werden
9. Max Rubisch Sozialministerium Schlichtungsverfahren Verpflichtend vor dem Gerichtsverfahren durchzuführen
Zuständig: Bundessozialamt – alle Landesstellen
Ziel: Ausgleich der Interessengegensätze, Finden einer einvernehmlichen Lösung
Mediation durch externe, geprüfte Mediator/innen wird angeboten
2006 bis 2011: insgesamt 1.028 Schlichtungsverfahren
10. SchlichtungsverfahrenEntwicklung nach Diskriminierungsarten Max Rubisch - Sozialministerium
11. SchlichtungsverfahrenEntwicklung nach Lebensbereichen Max Rubisch - Sozialministerium
12. Schlichtungsverfahrenmit Barrieren Max Rubisch - Sozialministerium
13. Sozialwissenschaftliche EvaluierungErgebnisse 2010/2011: Schriftliche Befragung von 687 Schlichtungswerbern und
220 Schlichtungspartnern, 45 qualitative Interviews:
Problembewusstsein für Barrierefreiheit gestiegen (mehr im Bereich Bauen und Verkehr, weniger im Bereich Information und Kommunikation)
Tätigkeit des Behindertenanwalts positiv beurteilt
Schlichtungsverfahren sehr positiv beurteilt
Einigungsquote insgesamt 48 % (bei Fällen mit Barrieren 62 %)
Häufig werden Lösungen gefunden, die über den Einzelfall hinausreichen (nachhaltige Veränderungen)
Mediation wird wenig in Anspruch genommen
Bisher sehr wenige Klagen vor Gericht
Max Rubisch - Sozialministerium
14. Sozialwissenschaftliche EvaluierungEmpfehlungen Ausweitung der Klagemöglichkeit (nicht nur auf Schadenersatz)
Ausweitung der Möglichkeiten der Verbandsklage (nicht nur auf Feststellung)
Thema Barrierefreiheit sollte verpflichtend in die Ausbildung der relevanten Berufsgruppen integriert werden (Architekten, Bauingenieure, bautechnische Berufe)
Bessere Bekanntmachung des Schlichtungsverfahrens
Bessere Bekanntmachung von Good Practice – Beispielen (erfolgreiche Schlichtungsverfahren)
Beschäftigung: verstärkte Investitionen in die Ausbildung und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen Max Rubisch - Sozialministerium
15. Rechtswissenschaftliche EvaluierungEmpfehlungen Erweiterung der Klagemöglichkeiten: Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung (Herstellung eines diskriminierungsfreien Zustandes)
Verbesserter Rechtsschutz bei privaten Versicherungen: Verbot von diskriminierenden Klauseln, Abstellen auf individuelle Bewertung des Risikos
Effizientere Gestaltung der Verbandsklage: weniger Hürden, Ausweitung der Klagemöglichkeiten auf andere Ansprüche und auf andere Institutionen
Aufwertung des Behindertenanwaltes: mehr Befugnisse, stärkere Regionalisierung
Breitere Bekanntmachung des Schlichtungsverfahrens Max Rubisch - Sozialministerium
16. Weitere Informationen
www.bmask.gv.at
www.bundessozialamt.gv.at
www.oear.or.at
www.bizeps.or.at
www.monitoringausschuss.at
Max Rubisch - Sozialministerium