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Reisekosten-abrechnung. Reisekosten können in Zukunft nur abgerechnet werden, wenn beide Formulare ausgefüllt abgegeben wurden. Grund:
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Reisekosten-abrechnung Reisekosten können in Zukunft nur abgerechnet werden, wenn beide Formulare ausgefüllt abgegeben wurden. Grund: Das Finanzamt hat uns diese Darstellung zur Auflage gemacht, um prüfen zu können ob Mitarbeiter in ihrer Einkommensteuererklärung Kosten geltend gemacht haben, die von Dritten übernommen wurden.
Reisekosten-abrechnung Ihr Vorteil: Abrechnung mit St. Elisabeth und Nachweis für das Finanzamt (für die eigene Einkommensteuererklärung) sind in einem Arbeitsschritt erledigt. => Antragsteller erhält von SL unter- schriebene Kopie für seine Unterlagen.
Reisekosten-abrechnung Zugesandtes Formular enthält drei Register a) Reisekostenabrechnung b) Formular „Ermittlung geldwerter Vorteil“ c) Erläuterungen zum Formular „EgV“
Reisekosten-abrechnung a) Die Reisekostenabrechnung: Formular mit Computer oder handschrift-lich ausfüllen und ausdrucken Abgabe zusammen mit Formular „EgV“ bei SL
Reisekosten-abrechnung b) Ermittlung geldwerter Vorteil: Formular mit Computer (Formeln hinterlegt) ausfüllen und ausdrucken Abgabe zusammen mit „Reisekostenab-rechnung“ bei SL.
Steht in diesem Feld kein Negativbetrag unbedingt Kontakt mit dem Sekretariat aufnehmen. Die Pauschalen ändern sich jährlich. Bitte googeln Sie „Auslandspauschale Verpflegungskosten“ z.B.: http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/19-auslandsreise-pauschalen-2009 W I C H T I G !!!!
Reisekosten-abrechnung Und dann? Nach 3 Tagen…ins Sekretariat kommen… SL prüft Antrag, unterschreibt ihn und leitet weiter ans Sekretariat. Sekretariat macht Kopie und zahlt Reisekosten aus. Sie reichen bei Ihrer Steuererklärung das Formular als Nachweis ein.