10 likes | 220 Views
Die Lebensmittelgesetzgebung den Verkauf von:. verbietet. Alkopops, Aperitifs, Spirituosen an unter 18-Jährige. 18. Wein, Bier, gegorener Most an unter 16-Jährige. 16. Das Personal darf und muss bei Unsicherheit einen Ausweis mit Altersangabe verlangen !.
E N D
Die Lebensmittelgesetzgebung den Verkauf von: verbietet Alkopops, Aperitifs, Spirituosen an unter 18-Jährige 18 Wein, Bier, gegorener Most an unter 16-Jährige 16 Das Personal darf und muss bei Unsicherheit einen Ausweis mit Altersangabe verlangen ! • Kantonales LaboratoriumBasel-Stadt