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Unternehmenssanierung und steuerliche Konsequenzen. Peter Rössler Fachanwalt für Steuerrecht & Dr. Reinhard Regner Rechtsanwalt. Überblick. Kurzüberblick zum neuen ESUG Themen - Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein Debt-Equity Swap als Sanierungsinstrument
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Unternehmenssanierung und steuerliche Konsequenzen Peter Rössler Fachanwalt für Steuerrecht & Dr. Reinhard Regner Rechtsanwalt
Überblick • Kurzüberblick zum neuen ESUG • Themen - Rangrücktritt und Forderungsverzicht mit Besserungsschein • Debt-Equity Swap als Sanierungsinstrument • Debt Mezzanine Swap
ESUG und dessen Ziele Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Das ESUG stellt nach den Plänen des Gesetzgebers die erste von drei vorgesehenen Stufen einer umfassenden Reform des Insolvenzrechts dar. Zielsetzung ist - neben der Stärkung der Wettbewerbschancen des Insolvenzstandortes Deutschland - die deutliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen, dazu gehören: Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses zur Stärkung der Gläubigermitbestimmung Einflussnahme der Gläubiger bei Verwalterauswahl Erleichterter Zugang zu Eigenverwaltung für Schuldner Schutzschirmverfahren zwecks Erhalt des Gesellschaftsvermögens Bescheinigung nach § 270 b) Abs. 1 Satz 3 InsO Debt-Equity-Swap