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Sportvereine Rechtliche und steuerliche Grundlagen. Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe. 1. Vereinsgründung. Rechtliche Grundlagen. Definition:.
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SportvereineRechtliche und steuerliche Grundlagen Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe
1. Vereinsgründung Rechtliche Grundlagen Definition: • Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Wichtig ist hier, dass der Beitritt zum Verein freiwillig erfolgt und der Austritt aus diesem jederzeit möglich ist. • Vereine dürfen nicht auf Gewinn berechnet sein. Das Vereinsvermögen darf nur im Sinn des Vereinszwecks verwendet werden. • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 2
1. Vereinsgründung Rechtliche Grundlagen Errichtung: Personen, die den Verein gründen haften in der Errichtungsphase persönlich und solidarisch Statuten ausformulieren Antrag auf Nichtuntersagung Entstehung: Genehmigung (Frist vier Wochen) Haftung geht auf Verein über Konstituierende Sitzung (< 1Jahr) • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 3
1. Vereinsgründung Rechtliche Grundlagen Statuten: • Vereinsname • Sitz • Vereinszweck • Auflisten der Finanzierungsquellen • Mitgliedschaft • Wie wird man MG? • Verlust, Ende der MG • Rechte und Pflichten der Mitglieder • Organe • Bestellung der Organe, Dauer der Funktion • Beschlussfassung • Streitschlichtung (Schiedsgericht) • Vereinsauflösung • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 4
1. Vereinsgründung Rechtliche Grundlagen Vereinsorgane • Mitgliederversammlung • Mindestens alle 4 Jahre • 10% der MG können jederzeit eine einberufen • Leitungsorgan • Mindestens zwei Personen (Vorstand, GF) • Aufsichtsorgan • Kann als Kontrollorgan gebildet werden • Rechnungsprüfer • Mindestens zwei unabhängige und unbefangene Personen • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 5
1. Vereinsgründung Rechtliche Grundlagen Vereinsorgane - Haftung • „altes Vereinsgesetz“ • Obmann, Schriftführer und Kassier haften persönlich • Unbeschränkte Haftung • „neues Vereinsgesetz“ • 2 „Geschäftsführer“ (Leitungsorgan) haften nicht mehr persönlich und • unbeschränkt • Doch bei Verwendung der finanziellen Mittel für Nicht-Vereinszwecke • Rechnungsprüfer (2 Mio €!) • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 6
1. Vereinsgründung Rechtliche Grundlagen Vereinsbehörde • Bezirkshauptmannschaft ODER • Bundespolizeidirektion • Vereinssitz ist dafür entscheidend • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 7
2. Gemeinnützigkeit Steuerliche Grundlagen • Wann ist ein Verein gemeinnützig? Förderung der Allgemeinheit Immer dann, wenn die Allgemeinheit gefördert wird. Die Förderung kann auf geistigem, kulturellem oder materiellem Gebiet erfolgen. (z.B. die Förderung von körperlicher Betätigung). Die Förderung der Allgemeinheit kann auch begrenzt werden (z.B. Männergesangsverein nicht aber Betriebssportverein) Mitgliedsbeitrag: Auch der Mitgliedsbeitrag kann eine Großteil der Allgemeinheit ausschließen. (Jahresmitgliedsbeitrag bis € 900,-) • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 8
2. Gemeinnützigkeit • Steuerliche Grundlagen Keine Gewinnabsicht! Zufällig erwirtschafteter Gewinn darf nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden – auch nicht als „Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages“. Profi versus Amateur: Die Mischung von Profi- und Amateurbetrieb wird so lange toleriert, als die Anzahl der Amateure die Anzahl der Profis übersteigt. Auf Basis der Vereinsmitglieder nicht der Mannschaft! • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 9
3. Der Verein als Unternehmer • Steuerliche Grundlagen Steuerfreie Einnahmen • Mitgliedsbeiträge • Subventionen • Spenden • Nenngelder bei Veranstaltungen • Sponsoreneinnahmen • Ablösezahlungen für Sportler • Unterricht, Aus- und Fortbildung • Überlassung der Sportanlage • Druckwerke, wenn Inserate <25% • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 10
3. Der Verein als Unternehmer • Steuerliche Grundlagen Hilfsbetrieb • Unentbehrlicher Hilfsbetrieb • Keine Steuern • Für Vereinszweck unbedingt notwendig • Keine betragsmäßigen Einschränkungen • Bsp.: • Eintrittsgelder bei Sportveranstaltung (Fußball) • Nenngelder (Marathon) • Entbehrlicher Hilfsbetrieb • Nicht unbedingt notwendig für den Vereinszweck, doch Zusammenhang erkennbar • z.B.: kleines Vereinsfest im Vereinsrahmen – Faschingsball etc. : KöSt, keine USt • Überschuss = E – A – E*20% (fiktive Ausgaben) • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 11
3. Der Verein als Unternehmer • Steuerliche Grundlagen Hilfsbetrieb • Begünstigungsschädlicher Hilfsbetrieb • 4 sensible Bereiche: • Gastronomische Einrichtung • Großes Vereinsfest (nicht nur Mitglieder + Umfeld) • Sportartikel (T-Shirts) • Druckwerke (Programmheft) • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 12
3. Der Verein als Unternehmer • Steuerliche Grundlagen Zu den einzelnen begünstigungsschädlichen und damit steuerpflichtigen Tätigkeiten zählen: Gastronomiebetrieb: (ohne Veranstaltungen – auch Sportveranstaltung!) Große Vereinsfeste: Groß ist ein Vereinsfest dann, wenn viel mehr Besucher kommen, als der Verein Mitglieder hat, und ein erheblicher Organisationsaufwand erforderlich ist. Z.B. Verein 100 Mitglieder + Kinder und Ehegatten insgesamt 250. Wenn mehr als 500 Besucher beim Vereinsfest erscheinen, dann wird der Vereinsrahmen bei weitem überschritten. Das große Vereinsfest ist dann nicht steuerpflichtig, wenn es unentgeltlich veranstaltet wird. Es sollte daher zur Vermeidung der Steuer anstelle eines Eintrittsgeldes ein Aufschlag bei Essen und Getränken gemacht werden. • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 13
3. Der Verein als Unternehmer • Steuerliche Grundlagen Handel mit Waren Nicht begünstigungsschädlich ist der Handel mit Waren, die im Zusammenhang mit dem begünstigten Zweck stehen, und wenn die Gegenstände nur zu Selbstkosten abgegeben werden. Im Sportverein z.B., wenn ein Trainingsanzug mit der Vereinsaufschrift zu Selbstkosten verkauft wird. Anzeigenerlöse in Druckwerken Wenn ein unentgeltlich abgegebenes Druckwerk (Vereinszeitung, Festschrift) durch Anzeigen finanziert wird, ist die Steuerpflicht dann gegeben, wenn der Anzeigenteil mehr als 25% der Gesamtseitenzahl des Druckwerkes übersteigt. Jahresgrenze für die USt: € 30.000,- Gewinn (KöSt): € 7.300,- Freibetrag! • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 14
3. Der Verein als Unternehmer • Steuerliche Grundlagen Steuern und Verein • Begünstigungsschädlicher Hilfsbetrieb • Körperschaftssteuer (KöSt) • Jährlicher Freibetrag € 7.300,- • Zufallsgewinn = E – A – 7.300 • KöSt = Zufallsgewinn * 25% • Umsatzsteuer (USt) • Kleinunternehmergrenze: Umsätze > € 30.000,- • Einmalige Überschreitung von 15% wird akzeptiert • Vorteil: Vorsteuerabzug! • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 15
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen Steuern und Sportler • Österreichische Sportler • Werkvertrag (selbständig) • Einnahmen sind selbst zu versteuern (Preisgelder), auch Versicherung • Rechnung durch Sportler • Dienstvertrag (1 Verein, Angestellter) • Dienstnehmer (Profisport) • SV und Lohnsteuer durch Arbeitgeber • Neuer Selbständiger (freier Dienstvertrag) • Sportler bei mehreren Vereinen • SV durch Arbeitgeber • Versteuerung durch „Arbeitnehmer“ • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 16
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen pauschaleReiseaufwandsentschädigungen • Reiseaufwand pauschal ersetzt bekommen können: • Mannschaftssportler/innen sowie Einzelsportler/innen, die von gemeinnützigen Sportvereinen und –verbänden Kostenersätze im Zusammenhang mit ihrer sportlichen Tätigkeit erhalten; • Trainer, Lehrwarte und Übungsleiter, die die Sportler/innen sportfachlich unterstützen; • weitere Sportbetreuer, die die Sportler/innen medizinisch oder organisatorisch unterstützen • (Masseure, Sportarzt, Zeugwart) • sowie Personen, die für die sportliche Leitung einer Veranstaltung zuständig sind (Schiedsrichter, Rennleiter). • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 17
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen pauschaleReiseaufwandsentschädigungen • Für Hilfskräfte ist die Inanspruchnahme der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung zwar Steuerlich (EStG) aber nicht sozialversicherungsrechtlich (ASVG) zulässig. • Nicht anwendbar ist dieses Formular für: • Funktionäre • Hilfskräfte außerhalb von Veranstaltungen • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 18
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen pauschaleReiseaufwandsentschädigungen • „gesetzlichen Höchstgrenzen“ • € 60,- pro Tag • € 540,- pro Monat (9 Einsatztage) • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 19
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen pauschaleReiseaufwandsentschädigungen Nachweis der Nebenberuflichkeit Der Entschädigungsempfänger hat seine Nebenberuflichkeit mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Gemäß § 49 Abs. 3 Z 28 ASVG können nur Personen bei denen die Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen in Anspruch nehmen. Seit Juni 2010 auch für Pensionisten, sofern die Tätigkeit im Sport nicht die Hauptquelle der Einnahmen ist • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 20
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen pauschaleReiseaufwandsentschädigungen Einfachbezug der Reiseaufwandsentschädigung Bestätigt der Entschädigungsempfänger, dass er nur bei einem einzigen Verein/Verband pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im Rahmen der Höchstgrenzen bezieht und zahlt dieser auch keine anderen Entgelte an den Empfänger aus, hat dieser Verein/Verband kein Lohnkonto zu führen. In diesem Fall kann auch die Übermittlung eines Lohnzettels an das Finanzamt unterbleiben. Bei mehreren Dienstverhältnissen können die pauschalen Aufwands-entschädigungen von jedem Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuer-abzuges bis zur Obergrenze steuerfrei belassen werden. Es ist aber ein Lohnkonto zu führen. Im Wege der (Arbeitnehmer-) Veranlagung erfolgt die Zurückführung auf das einfache (maximale) Ausmaß. • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 21
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen Funktionäre: • LSt/ESt frei kann vergütet werden:: • Verpflegungskosten (Taggeld, Diäten) • >= 4 Stunden € 29,40 bzw. 26,40 • < 4 Stunden € 14,70 bzw. 13,20 • Kilometergeld (75% des amtl. KM-Geldes) • Öffentliche Verkehrsmittel • Freibetrag € 75,- je Verein (monatlich!) • Einkommen bis € 10.000,- ESt-frei - gilt nicht für Zusatzeinkommen! • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 22
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen Steuern und Sportler • Ausländische Sportler, Trainer • Bei Preisgeldern sind 20% vom Veranstalter einzubehalten • Auszahlung 80% • Weiterleitung an inländ. Finanzamt • „Steuerabzug gem. §99 EStG • Sportler braucht im Heimatland nichts mehr zu versteuern • AUCH: Bezahlung von Flugtickets, Hotelrechnung • Verein haftet • Ausländische Sportler sind automatisch in Österreich umsatzsteuerpflichtig • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 23
4. Der Verein als Arbeitgeber • Steuerliche Grundlagen Steuern und Sportler • Ausländische Sportler, Trainer • Vereinbartes Honorar: € 1.000,- (120%) • Umsatzsteuer: € 166,67 (20%) • Honorar nach USt: € 833,33 • 20% ESt: € 166,67 • Auszahlung: € 666,67 • ESt -> Wohnsitzfinanzamt • USt -> Finanzamt Graz-Stadt • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 24
5. Werbeabgabe • Steuerliche Grundlagen Werbetafeln Die Werbeabgabe für abgabepflichtige Leitungen beträgt 5% und ist vom Verein bis zum 15. Des zweitfolgenden Monats an das zuständige Finanzamt abzuführen. Bagatellgrenze: Werbeleitungen unter € 10.000,-sind abgabefrei (Freigrenze)! • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 25
5. Werbeabgabe • Steuerliche Grundlagen Paketlösung: Bsp.: „Für die Ihrem Unternehmen von uns erbrachten Werbeleistungen verrechnen wir den Betrag von € 12.000,-. Diese Werbeleistungen bestehen aus Werbetafeln, Dressaufschriften, fünf Autogrammstunden unserer Leistungsträger in Ihrem Unternehmen, Werbedurchsagen bei unseren Sportveranstaltungen und jeweils 60 Freikarten bei den Heimspielen. Schließlich wird eine leitende Person Ihres Unternehmens als Sponsor bei einer Pressekonferenz auftreten können.“ Keine Abgabenpflicht! Würde der Verein nur Werbetafeln verrechnen, dann bestünde Werbeabgabepflicht. • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 26
6. Grundsteuer • Steuerliche Grundlagen Grundsteuerbefreiung: wenn der Grundbesitz für den Vereinszweck verwendet wird. • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 27
7. Die AKM-Abgabe Der Verein als Unternehmer AKM (Vertretungsgesellschaft für Komponisten) Aufführungsbewilligung Musik ist bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten geschützt. – Aufführungsbewilligung ist erforderlich! Anmeldeformular:www.akm.co.at– drei Tage vor der Veranstaltung. Bemessungsgrundlage: Die AKM richtet sich nach dem Eintrittsgeldern. Wenn keine Spenden und keine Eintrittsgelder eingenommen werden, dann richtet sich die Abgabe nach der Größe des Veranstaltungsortes (Fassungsraum). Bsp.: Fassungsraum für 100 Personen geeignet: Abgabe € 8,40 + 20% USt. Eintritt € 10,- Abgabe € 105 + USt. • Vereinsgründung Gemeinnützigkeit Verein als Unternehmer Verein als Arbeitgeber Körperschaftsteuer Werbeabgabe Grundsteuer Die AKM-Abgabe 28