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Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen. Überblick. Entstehung des Amts der oder des Behindertenbeauftragten Einführung in die Funktion des LBB Aufgabenschwerpunkte des Beauftragten Abschließende Bemerkungen / Austausch.
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Der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen
Überblick Entstehung des Amts der oder des Behindertenbeauftragten Einführung in die Funktion des LBB Aufgabenschwerpunkte des Beauftragten Abschließende Bemerkungen / Austausch
Beschluss der Bürgerschaft vom 01. Juli 2004 Drucksache 16/ 353: „Ein/eine Landesbehindertenbeauftragte/r kann zur Umsetzung des Gesetzes und zur Schaffung gleichberechtigter selbstbestimmter Lebensverhältnisse im Lande Bremen einen wichtigen Beitrag leisten.“ Beschluss des Senats vom 07. Juni 2005 Aufnahme der Tätigkeit am 01. Juli 2005
Wahl des Beauftragten Präsident der Bürgerschaft schlägt Person vor Möglichst ein Mensch mit Behinderung Stellungnahme der verbandsklageberechtigten Verbände wird eingeholt Bürgerschaft wählt auf Vorschlag des Präsidenten die oder den Beauftragten Amtszeit beträgt sechs Jahre 01. April 2009 bis 31. März 2015
Sitz des Beauftragten Bremische Bürgerschaft – Börsenhof A Foto: Bremer Touristik-Zentrale
Büro des Beauftragten Dr. Joachim Steinbrück Kai Baumann Kai J. Steuck Nadine Wendelken Christian Schubert Weitere Informationen erhalten Sie im Geschäftsverteilungsplan (www.lbb.bremen.de – Der Beauftragte)
Vorgaben aus dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz Die beauftragte Person ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen Ombudsfunktion Interessen behinderter Menschen . / . Öffentliche Verwaltung, Bürgerschaft Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die beauftragte Person wenden Der Senat beteiligt die beauftragte Person bei allen Vorhaben des Senats, die die Belange behinderter Menschen betreffen Besonderheit Bremerhaven
Aufgabenbereiche Anliegen und Eingaben Bauen und Verkehr „Große Politik“ Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit
a) Anliegen und Eingaben Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an die beauftragte Person wenden (§ 15 Abs. 4 BremBGG) 2010 = 89 Anliegen 2011 = 73 Anliegen 2012 = 78 Anliegen 2013 = 74 Anliegen
b) Bauen und Planen Seit Februar 2006 Träger öffentlicher Belange Anhörung und Beteiligung bei Bau-, Erschließungs- und Planungsvorhaben sowie bei Neuanmietungen Regelmäßige Baubesprechungen Austausch mit dem Forum Barrierefreies Bremen 2010 = 99 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 2011 = 73 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 2012 = 97 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben 2013 = 80 Anmietungs-, Bau- oder Planungsvorhaben
Hulsberg-Viertel - Mitte Shared Space - Osterholz Bauen und Planen Beteiligungsbeispiele Domsheide Straßenbahnverlängerung
„Große Politik“ Weitere Felder: Diverse Gremien / Ausschüsse: Deputationssitzungen + ESF / EFRE + … Jour fixe mit Senatoren Treffen der Landesbehindertenbeauftragten / Großstadtbeauftragten Bundesteilhabegesetz Reform des Behindertengleichstellungsgesetz Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
4. Bewusstseinsbildung www.lbb.bremen.de
Bewusstseinsbildung unmittelbar durch das Büro des Landesbehindertenbeauftragten Webseite Newsletter Pressemitteilungen Veranstaltungen Tätigkeitsbericht
4. Abschließende Bemerkungen / Austausch Büro des Landesbehindertenbeauftragten Am Markt 20, 28195 Bremen 0421 361-18181 office@lbb.bremen.de www.lbb.bremen.de