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Kindes – und Erwachsenenschutz. 1. Vormundschaftsrecht. 2. Merkmale des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. 3. Coaching der Gemeinden durch das Departement für Sicherheit. 4. Ist-Zustand in den Gemeinden. 1. Vormundschaftsrecht. Kindes –und Erwachsenenschutzrecht. Leitprinzip.
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Kindes – und Erwachsenenschutz 1. Vormundschaftsrecht 2. Merkmale des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 3. Coaching der Gemeinden durch das Departement für Sicherheit 4. Ist-Zustand in den Gemeinden
1. Vormundschaftsrecht Kindes –und Erwachsenenschutzrecht Leitprinzip Vormundschaftsrecht : ein Vermögen zu verwalten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht : Unterstützung einer Person unter Beachtung ihrer menschlichen Würde
1. Vormundschaftsrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erstinstanzliche Behörde Vom Vormundschaftsamt Führung nach dem Milizsystem Zur interdisziplinären teilweise professionalisierten Schutzbehörde
1. Vormundschaftsrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Ausführungsorgan Vormundschaftsrecht : eine für dieses Amt geeignete Person, vorzugsweise aus der Verwandtschaft Schutzrecht : eine Person mit : - persönlichen Eigenschaften - Beziehungsfähigkeit - beruflichen Sachkenntnissen - genügend Zeit Angesichts der Besonderheiten der betroffenen Person
2. Neues Kantonsrecht Schutzbehörde Kommunale oder interkommunale Schutzbehörde von der Verwaltung unabhängige Behörde aus 3 Mitgliedern und 2 Stellvertretern zusammengesetzte Behörde Interdisziplinäre Behörde Behörde kann Beisitzer hinzuziehen Behörde von einem juristischen Schreiber unterstützt Kollegialbehörde mit Ausnahmen Behörde, für deren Handeln der Kanton direkt haftet
2. Neues Kantonsrecht Öffentliche Berufsbeistandschaft Errichtung durch die Gemeinde Dienst, welcher über einen oder mehrere Beistände verfügt (Arbeitsvertrag) Dienst welcher die Ausführung der Betreuungs- und Verwaltungsmandate sicherstellt
2. Neues Kantonsrecht Zusammenfassung Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenen- schutzrechts ist in erster Linie die Aufgabe der Gemeinden Die Gemeinde organisiert : - die Schutzbehörde - die öffentliche Berufsbeistandschaft Bürgernahe Justiz in Sachen Hilfe und Beistand
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Ziele Informationen an die Gemeinden über das neue Schutzrecht Unterstützung der Gemeinden in der Organisation der Schutzbehörde und der Berufsbeistandschaft Vermittler zwischen den Gemeinden und - dem Bundesamt für Justiz - der Konferenz der Kantone für das Kindes- und Erwachsenenschutz
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Mittel – Lenkungsausschuss Lenkungsausschuss eingesetzt durch den Staatsrat Zusammensetzung - Vertreter der politischen Behörden Präfektenvereinigung : Herr Antoine Lattion, Präsident Herr Josef Bumann, Vizepräsident Walliser Gemeindeverband : Frau Marianne Maret, Präsidentin und Herr Oliver Schnyder, Sekretär - Vertreter der betroffenen Dienststellen Kindesschutz : Herr Christian Nanchen Sozialhilfe : Herr Simon Darioli Zivilrecht : Herr Michel Perrin, Präsident des Lenkungsausschusses Aufgabe Informationen und Empfehlungen an die Gemeinderäte
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Mittel – Exekutivausschuss eingesetzt durch den Staatsrat Exekutivausschuss Zusammensetzung Spezialisten des Vormundschaftsrechts - Frau Doris Vogel, Inspektorin der Vormundschaftsämter des Oberwallis - Herr Jacques Fournier, Inspektor der Vormundschaftsämter des Mittelwallis - Herr Jean-Dominique Cipolla, Inspektor der Vormundschaftsämter des Unterwallis - Herr Benoît Fournier, Sektionschef bei VRSSI, Präsident des Exekutivausschusses Aufgabe: Unterstützung und Beratung der Vormundschaftsämter
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Interdisziplinäre Behörde – ordentliche Mitglieder Kindesschutz: Ursachen - erzieherische Mängel der Eltern - asoziales Verhalten von Minderjährigen Fachkenntnisse in Pädagogik und Psychologie Erwachsenenschutz: Ursachen - leichte oder schwere Geistesschwäche - unvernünftige Vermögensverwaltung Fachkenntnisse in Sozialarbeit und Psychologie
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Entscheid der Behörde Schutzmassnahmen = Einschränkungen der persönlichen Freiheit : - der betroffenen Person - ihrer Angehörigen Einhaltung der Verfahrensregeln Beschwerdefähiger Entscheid Juristische Fachkenntnisse
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Grundlegende Fachkenntnisse: Recht Sozialarbeit Pädagogik Psychologie
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Interdisziplinäre Behörde – Beisitzer Spezielle für den Schutz notwendige Fachkenntnisse: - Vermögensverwaltung - Versicherungen, Sozialversicherungen - Medizin, Geriatrie - Soziologie, interkulturelle Kompetenzen - administrative Verwaltung Grundlegende Fachkenntnisse im Falle von Ausstand / Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Recht Beisitzer : Treuhand- aufgaben Sozialarbeit Recht Ver- sicherungen Vermögens- verwaltung Sozialarbeit Pädagogik Psychologie Medizin Sekretariat Psychologie Pädagogik
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Eingrenzung des Kreises 4 Merkmale : - Wohnbevölkerung - geografische Angaben - bestehende interkommunale Zusammenarbeit - Einsatzbereich der Schutzbehörde (Sozialhilfe) Schrittweiser Zusammenschluss der Schutzbehörden
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Kreis der einen regelmässigen Einsatz garantiert Regelmässiger Einsatz = 2 Sitzungen/Monat Umfang der Dossiers - jährliche Betreuung ± 200 Personen - jährliche Anordnung ± 50 neue Massnahmen Kreis ± 10’000 Einwohner
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Schutzbehörde Organisation der interkommunalen Behörde Interdisziplinarität: ebenso die Schutzbehörde Forderung nach Bürgernähe: abwechselnder Einsitz des Gemeinderichters der Wohngemeinde der betroffenen Person in der Behörde Vereinbarungsmodell für die Organisation der interkommunalen Schutzbehörde
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Berufsbeistandschaft Personalbedarf 1 Berufsbeistand zu 100 % + 1 Sekretär(in) zu 50 % für ± 80 Mandate/Jahr
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Empfehlungen des Lenkungsausschusses Berufsbeistandschaft Delegation oder Zusammenarbeit Delegation an eine Berufsbeistandschaft einer anderen Gemeinde Delegation an den Sozialdienst eines sozialmedizinischen Zentrums Beitritt zu einer interkommunalen Berufsbeistandschaft
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Einsatz von Beisitzern Beisitzer - ist Mitglied der Schutzbehörde - erbringt eine wissenschaftliche Unterstützung - nimmt im Bedarfsfall auf Abruf an den Sitzungen teil - wird vom Gemeinderat ernannt Notwendigkeit die Ernennung zu erleichtern Verhandlungen von Rahmenvereinbarungen
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Einsatz von Beisitzern laufende Verhandlungen - Walliser Ärzteverband - Vereinigung der Walliser Psychologen und Psychotherapeuten - Vereinigung der Sozialarbeiter - Treuhand|Suisse – Sektion Wallis Inhalt der Verhandlungen - Personen, die ein Mandat als Beisitzer annehmen - Tätigkeitsgebiet dieser Personen - Einsatzbedingungen in einem bestimmten Fall - Tarif
3. Coaching durch das Departement für Sicherheit Ausbildung In Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz Im Verlauf des Jahres 2012
4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.1 Schutzbehörden am 1. Januar 2013 – Stand Oktober 2011
4.1 Schutzbehörden – Synthese der aktuellen und künftigen Organisation 4. Ist-Zustand in den Gemeinden
4. Ist-Zustand in den Gemeinden 4.2 Öffentliche Berufsbeistandschaften (BBstS) am 1. Januar 2013 – Stand Oktober 2011