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Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase. 1. Belegverpflichtung. Belegverpflichtung. Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, muss sie in allen Halbjahren der Q-Phase belegt werden. 2. Einbringverpflichtung. Einbringverpflichtung
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Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase
Belegverpflichtung Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, muss sie in allen Halbjahren der Q-Phase belegt werden.
Einbringverpflichtung 8 Leistungskurse (mind. 80 P.) (ein Lk muss eine fortgeführte Sprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) 24 Grundkurse (mind. 120 P.)
Einbringverpflichtung Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, müssen Q3 und Q4 eingebracht werden.
3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: Verweildauer 3, max. 4 Jahre in GOS Erfüllung der Sprachverpflichtungen Erfüllung der Belegverpflichtungen
Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: mind. 18 (von 24) Grundkursen 5 P. + mind. 5 (von 8) Leistungskursen 5 P. + kein Kurs 0 P.
Leistungs-fach 1 Leistungs-fach 2 Grundkurs Grundkurs Grundkurs mündlich schriftlich schriftlich mündlich schriftlich oder Präsentation Landes-abitur Landes-abitur Landes-abitur Abiturprüfung oder Besondere Lernleistung • Prüfungsfächer müssen sein: D, M, Fspr. oder Nawi oder Inf (nicht BLL) • Prüfungsfächer müssen drei Aufgabenfelder abdecken, • schriftliche Prüfungsfächer müssen zwei Aufgabenfelder abdecken • Prüfungsfächer müssen seit E1 durchgängig belegt worden sein
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mind. 300 Punkte – max. 900 Punkte Grundkurs-bereich 24 Grundkurse: mind. 120 Punkte (~ 5 Punkte) max. 360 Punkte Leistungskurs- bereich 8 Leistungskurse: mind. 80 Punkte (~ 5 Punkte x 2) max. 240 Punkte Abiturbereich- bereich 5 Prüfungsfächer: mind. 100 Punkte (~ 5 Punkte x 4) max. 300 Punkte