120 likes | 258 Views
Alternativen nach der 9. Klasse. Wiederholen Nachprüfung Vorrücken auf Probe Übertritt an die Realschule Übertritt an die Wirtschaftsschule Übertritt an die Hauptschule (QA/EHA). Nachprüfung. Nicht ausreichende Noten in höchstens 3 Fächern, aber:
E N D
Alternativen nach der 9. Klasse • Wiederholen • Nachprüfung • Vorrücken auf Probe • Übertritt an die Realschule • Übertritt an die Wirtschaftsschule • Übertritt an die Hauptschule (QA/EHA)
Nachprüfung Nicht ausreichende Noten in höchstens 3 Fächern, aber: • In Kernfächern nicht schlechter als einmal Note 6 oder zweimal Note 5 (Bsp.: M5, E5, Ek5; nicht M5, E5, L5) • Nicht Note 6 in Deutsch • Nicht im Wiederholungsjahr • Antrag durch die Erziehungsberechtigten bis spätestens 1 Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
Vorrücken auf Probe • Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 • Nicht im Wiederholungsjahr • Einverständnis der Erziehungsberechtigten • Lehrerkonferenz entscheidet • Probezeit bis 15. Dezember
Übertritt an die Realschule In die 10. Klasse, • ohne Vorrückungserlaubnis, wenn durch Fächer bedingt, die nicht an der RS unterrichtet werden (z.B.: L 6) • ohne Vorrückungserlaubnis in RS-Fächern: Aufnahmeprüfung und Probezeit Ggf.: Wiederholung an der RS, Wechsel i.d.R. zum Schuljahresende
Übertritt an die zweistufige Wirtschaftsschule Ohne Vorrückungserlaubnis am Gym: • In Deutsch und Englisch mind. Note 4 • Keine Altersgrenze • Keine Aufnahmeprüfung möglich
Übertritt an die Hauptschule In den M-Zug, ohne Vorrückungserlaubnis am Gym, • wenn durch Fächer bedingt, die nicht im M-Zug unterrichtet werden • wenn die Note 5 oder 6 in P,C,B sowie in G,S,E durch die Noten des jeweils anderen Faches ausgeglichen werden • Externer Quali mit Ø 2,3 insgesamt und Ø 2,00 aus D,E,M (keine Note schlechter als 3) • Bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern, in denen Note 2 im Quali verfehlt
Quali und Erfolgreicher Hauptschulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss als Externer: • Meldung zum 1. März an der zuständigen Sprengelschule • Quali bestanden bei Ø 3,0 Erfolgreicher Hauptschulabschluss (EHA): • Alle Vorrückungsfächer Ø 4,0 • Max. dreimal Note 5
Alternativen nach der 10. Klasse • Vorrücken auf Probe • Notenausgleich • Besondere Prüfung zur Erlangung der Mittleren Reife • Übertritt an die Fachoberschule • Achtung: • Keine Nachprüfung möglich
Vorrücken auf Probe • Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 • Nicht im Wiederholungsjahr • Einverständnis der Erziehungsberechtigten • Lehrerkonferenz entscheidet • Probezeit bis 15. Dezember
Notenausgleich • Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 • In keinem weiteren Vorrückungsfach die Note 5 oder 6 • Ausgleich mit 1x Note 1 in einem oder 2x Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder 3x mind. Note 3 in Kernfächern • Ausgleich von Kernfächern nur mit Kernfächern
Besondere Prüfung zur Erlangung der Mittleren Reife • Max. 1x6 oder 2x5 in den Vorrückungsfächern • Prüfung in D, M, Fremdsprache • Ø 4,0 (max. 1x5) • Zentrale Prüfung • Antrag spätestens 1 Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
Übertritt an die Fachoberschule • Mit Vorrückungserlaubnis am Gym: Keine Aufnahmeprüfung (außer im Zweig „Gestaltung“) • Bei Bestehen der „Besonderen Prüfung“ mit Ø 3,5 oder besser ohne Feststellungsprüfung