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Koppelung von Frauenförderung an die öffentliche Auftragsvergabe Das Wiener Modell

Koppelung von Frauenförderung an die öffentliche Auftragsvergabe Das Wiener Modell Dr.in Marion GEBHART, Frauenabteilung Stadt Wien. Rechtliche Grundlagen.

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Koppelung von Frauenförderung an die öffentliche Auftragsvergabe Das Wiener Modell

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  1. Koppelung von Frauenförderung an die öffentliche Auftragsvergabe Das Wiener Modell Dr.in Marion GEBHART, Frauenabteilung Stadt Wien

  2. Rechtliche Grundlagen • § 19 Abs. 6 des Bundesvergabegesetzes 2006: „Im Vergabeverfahren kann auf die Beschäftigung von Frauen... sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange Bedacht genommen werden. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung derartiger Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen, durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder durch die Festlegung von Bedingungen im Leistungsvertrag erfolgen.“ • „Interpretierende Mitteilung der Kommission über die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 28. November 2001, Amtsblatt der EG C 333, S. 27. 2 von 10

  3. Eckpunkte der Projektentwicklung • Entwicklung des Modells als „rot/grünes“ Projekt • Einsetzung einer magistratsinternen Arbeitsgruppe mit SpezialistInnen in Vergabe- und Genderfragen • Erarbeitung eines Modells zur Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an innerbetriebliche Frauenförderung • Parallel Herausgabe von informierenden, unterstützenden Publikationen für Unternehmen • Erlass des Magistratsdirektors vom 29.9.2010 zum Start eines Modellprojekts 3 von 10

  4. Instrumente der Frauenförderung und Berücksichtigung von Genderaspekten • Frauenförderung als sogenannte „soziale Ausführungsbedingung“ im Auftrag • Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei der Ausformulierung von konkreten qualitativen Zuschlagskriterien anlässlich der Ausschreibung • Gendersensible Bedarfserhebung, Beschaffungsplanung und Leistungsbeschreibung 4 von 10

  5. Frauenförderung als soziale Ausführungsbedingung – Teil 1 • Kommt zur Anwendung bei Dienstleistungsaufträgen, wenn - AuftragnehmerIn mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt und - Auftragswert zumindest 40.000 Euro beträgt und - Laufzeit des Auftrages mindestens 6 Monate • AuftragnehmerIn muss sich verpflichten, im Betrieb zumindest auf Auftragsdauer bestimmte Maßnahmen der Frauenförderung zu setzen • Umsetzung der Maßnahmen ist bis zur Hälfte der Leistungsfrist nachzuweisen • Verstöße werden mit Pönalen sanktioniert (1Promille der Auftrags-summe pro Woche, max. 1% der Auftragssumme, höchstens EUR 10.000,--). • Verstoß kann auch bewirken, dass dem Unternehmen in künftigen Vergabeverfahren die nötige Zuverlässigkeit fehlt 5 von 10

  6. Frauenförderung als soziale Ausführungsbedingung - Teil 2 • Unternehmen verpflichten sich per Verpflichtungserklärung aus einem Maßnahmenkatalog mit 4 Maßnahmengruppen (A – D) jeweils 1 Maßnahme pro Gruppe auszuwählen (bei kleineren Unternehmen bis 50 ArbeitnehmerInnen und Bilanzsumme bis EUR 10 Mio. kann eine Maßnahme aus Gruppe B oder C entfallen) • Gruppe A: Frauenförderung bei Einstellung und Aufstieg • Gruppe B: Frauenförderung bei Qualifizierung • Gruppe C: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Gruppe D: Strukturelle Maßnahmen 6 von 10

  7. Frauenförderung und Genderaspekte bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen • Bei der Bedarfserhebung, Beschaffungsplanung und Leistungs-beschreibung sind Aspekte der Frauenförderung und Gender-Aspekte zu berücksichtigen • Bei der Formulierung konkreter Zuschlagskriterien können Frauenförderungs- und Gender-Aspekte berücksichtigt werden. Diese können sich beispielsweise auf die Qualifikation des für die Ausführung des Auftrags verbindlich anzubietenden Schlüsselpersonals und die Qualität eines anzubietenden Konzepts beziehen. 7 von 10

  8. Begleitmaßnahmen zur Umsetzung bei der Stadt Wien • Entwicklung von Programmen zur Sensibilisierung und Schulung von Führungskräften und Vergabeverantwortlichen durch die Verwaltungsakademie der Stadt Wien • Entwicklung von Kriterien zur Prüfung der Verpflichtungserklärung und der Nachweise von Frauenfördermaßnahmen • Vorbereitung der Evaluierung des Modells 8 von 10

  9. Begleitmaßnahmen für Unternehmen • Publikationen der Frauenabteilung: - „Frau+Mann gleich fördern=Gewinnen!“ – Gleichstellung als Erfolgsformel für Unternehmen- „Toolbox“ – Diagnoseinstrumente zur Gleichstellung im Betrieb - „Betriebliche Frauenförderung in Wien“ – Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis • Informationen für Unternehmen im Rahmen der Beratungen zum Ökobusinessplan • Informationen für Unternehmen auf Homepage der Stadt Wien • Workshops für Unternehmen im Auftrag der Frauenabteilung 9 von 10

  10. Danke für die Aufmerksamkeit!www.frauen.wien.at 10 von 10

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