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Informationswirtschaft Kaufmännische Buchführung und Bilanz

Informationswirtschaft Kaufmännische Buchführung und Bilanz. Krankenhaus BWL Studiengang „Betriebswirt im Gesundheitswesen“ bfw-Saarbrücken Dipl.Verw.-Wirt Bernd Mege Tel: 06834 / 460-487 Fax: E-Mail: b.mege.mzg@shg-kliniken.de . Folie 2: Grundlagen.

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Informationswirtschaft Kaufmännische Buchführung und Bilanz

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Presentation Transcript


  1. Informationswirtschaft Kaufmännische Buchführung und Bilanz Krankenhaus BWL Studiengang „Betriebswirt im Gesundheitswesen“ bfw-Saarbrücken Dipl.Verw.-Wirt Bernd Mege Tel: 06834 / 460-487 Fax: E-Mail: b.mege.mzg@shg-kliniken.de

  2. Folie 2: Grundlagen • Die Buchführung hält alle Geschäftsvorfälle, die sich auf Veränderungen des Betriebsvermögens und den Erfolg des Unternehmens auswirken, in Zahlen fest. • Liefert Daten für die Bilanz (GuV) • Grundkenntnisse der doppelten Buchführung für wen??

  3. Folie 3: Buchführung / Betriebliches Rechnungswesen Seit dem Bestreben der Menschen zu „wirtschaften“, d.h. über geschäftliche Vorgänge Aufzeichnungen zu machen. Aus der Geschichte bereits bis ins Jahr 1494 n.Chr. belegt. (Dominikanermönch, Luca Pacioli) Im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesen ist die Buchführung ein Teil des Ganzen, allerdings der wesentliche Teil, auf den der Gesetzgeber besteht. Betriebliches Rechnungswesen = hat die Aufgabe ein möglichst exaktes Abbild des Unternehmensgeschehen zu liefern! Daten für die Bilanz und Gewinnermittlung: Kernstück ist die FIBU, mit den Aufzeichnungen zum Vermögen und den Vermögensveränderungen. (Kosten werden „neu“ auf andere „Konten“ (Kostenstellen) verteilt. Kostenträgerrechnung / BAB / Leistungsrechnung / Planungsrechnung werden dadurch ermöglicht.

  4. Folie 4 Rechtsvorschriften zur Pflicht der Buchführung • Handelsgesetzbuch (HGB) • Abgabenordnung (AO) • Umsatzsteuergesetz (UStG) • Gewerbesteuergesetz (GewStG) • Einkommensteuergesetz (EStG) • Körperschaftssteuergesetz (KStG) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, ... Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung !! § 238 HGB

  5. Folie 5 Wer ist Kaufmann ? • Kaufmann oder Nichtkaufmann (altes HGB) Kaufmann: Jeder, von der Branche unabhängige Gewerbetreibender, dessen Betreib einen in kaufmännischer Weise organisierten Geschäftsbetrieb erfordert: Nichtkaufmann: Der nicht in das Handeslregister eingetragene Gewerbebetreibende, dessen Betreib eine kaufmännische Betriebsführung nicht erfordert. Ausnahme: § 141 Abgabenordnung > 260.000 € jährl. Umsatz Gewinn aus Gewerbebetrieb von > 25.000 € jährlich

  6. Folie 6 § 238 HGB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) Der Jahresabschluss muss den G.d.o.B. entsprechen. Dazu gehört: • Klar und übersichtlich • Eine zeitgerechte Aufstellung • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen vollständig sein. • Posten der Aktivseite dürfen nicht mit der Passivseite verrechnet werden (Verrechnungsverbot) • Die Bücher müssen in verständlicher Sprache geführt sein • Die Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst sein. • Eintragungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden.

  7. Folie 7 Doppelte Buchführung • Jeder Buchungsvorgang besteht aus zwei Einzelbuchungen Eine Buchung im „Soll“ / Eine Buchung im „Haben“ (Einfache Buchführung = reine Gewinnermittlung, wie am Beispiel eines Vereins-Kassenbuches. Weist nur eine Buchung auf!!) Bsp. Einfach: 200.-€ von der Bank abgehoben und in die Kasse gelegt. Kassenbuch mit dem Hinweis 200.-€ Bankabhebung. Doppelt: Buchung von 200.-€ auf dem Kassenkonto im Soll (Mit Hinweis auf das Bankkonto) Buchung von 200.-€ auf dem Bankkonto im Haben (Mit Hinweis auf das Kassenkonto)

  8. Folie 7 Erläuterung zur doppelten Buchführung • Für das Kassenkonto bedeutet die Soll-Buchbuchung einen Zugang • Für das Bankkonto bedeutet die Haben-Buchung einen • Abgang • Zur doppelten Buchführung gehört eine zweifache Gewinnermittlung: • Ein Betriebsvermögen am Anfang und Ende des Wirtschaftsjahres • Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beim Jahresabschluss • (Kapitalgesellschaften müssen zum Jahresabschluss einen detaillierten Jahresschluss erstellen)

  9. Folie 9: Aufgaben des Rechnungswesen (Seite 3 ff.) • Dokumentationaufgabe: Wert- und mengenmäßige Erfassung aller Geld- und Güterströme. • Kontrollaufgabe: ermöglicht Kontrolle der Geld- und Güterströme, z.B. kann Kassenbestand geprüft werden. • Dispositionsaufgabe: liefert grundlegende Informationen zur Wahrnehmung von Planungsaufgaben. • Rechenschaftslegung- und Informationsaufgabe: Gesellschafter können sich ein Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmen machen. Für den Fiskus bietet sie die Grundlage zur Ermittlung der Steuerschuld.

  10. Folie 10: Finanzbuchführung (FIBU) und Bilanzierung • Die FIBU stellt eine chronologische und sachliche Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle dar. Grundlage und Überprüfungsinstrument hierzu ist die: Inventur und Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden. Rechenelemente sind: Erträge ./. Aufwendungen (Durchführung der Bestandsaufnahme, Aufsatz von Hr. Göb)

  11. Folie 11 Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) (Seite 5ff.) • Kosten : betrieblich bedingter Werteverzehr • Leistung: betrieblich bedingte Leistungsentstehung Bsp.: Chefarzt Prof. Dr. Fuchs Die Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht die Ermittlung der Selbstkosten (Preisbildung, Nachkalkulation,... werden dadurch möglich)

  12. Folie 12: Statistik / Vergleichsrechnung / Planungsrechnung • Vergleiche von Tatbeständen und Entwicklungen: Belegung, Verweildauer, Verbrauch, Liquidität, bei Betrachtung von Vergleichzeiträumen. • Planungsrechnung mit den Informationen des Rechnungswesen: Schätzung der wert- und mengenmäßigen Entwicklung in die Zukunft. (Bsp.: Belegungstage bis 24.April 2004 , 38.250 BT bei Vereinbarung von 170.000 BT) (Bsp.: Kostenentwicklung, Verbrauchsentwicklung,...) (Bsp.: Regenbogenklinik)

  13. Folie 13: Inventar / Inventur Vermögen - Schulden ____________ Reinvermögen Anlagevermögen: umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen. Umlagevermögen: alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen nur vorübergehende zu dienen.

  14. Folie 14: FAZIT • Sie kennen nunmehr die Funktionsweise des Rechnungswesen. • Sie kennen die Bedeutung hinsichtlich der Unternehmenssteuerung (Planung, Entscheidungen) • Begriffe wie Inventar und Jahresabschluss sowie Inventurmethoden sind Ihnen bekannt

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