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MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar

MELCHERS Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar. Tagung Together in Hessen Migration und Integration im Spiegel des Aufenthalts-/Arbeitserlaubnisrechts Dr. Dennis Voigt. Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2006.

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Presentation Transcript


  1. MELCHERSRechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Notar Tagung Together in Hessen Migration und Integration im Spiegel des Aufenthalts-/Arbeitserlaubnisrechts Dr. Dennis Voigt

  2. Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2006

  3. Migration nach Deutschland durch ausländische Staatsangehörige1991 – 2006(Saldo)

  4. Maßgebliche Aspekte im Aufenthaltsrecht • Staatsangehörigkeit • Aufenthaltszweck

  5. Einfluß der Staatsangehörigkeit auf Migration aus rechtlicher Sicht • Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (alt) • Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (neu) • Schweizer Staatsangehörige • Türkische Staatsangehörige • Spätaussiedler • Heimatlose Ausländer • Sonstige Staatsangehörige

  6. Zuzüge 2006 nach Staatsangehörigkeit

  7. Maßgebliche Aufenthaltszwecke • Nato-Truppenangehörige / Technical Experts • Diplomaten • Ausbildung/Studium/Forschung • Unselbständige Erwerbstätigkeit • Selbstständige Erwerbstätigkeit • humanitäre Gründe • Familiärer Anlaß • Sonstige besondere Zwecke (Rückkehrer)

  8. Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach Aufenthaltszweck(in tausend)

  9. Arten von Aufenthaltstiteln • Aufenthaltserlaubnis • Niederlassungserlaubnis • Bei EU-Bürgern (neu): • Arbeitserlaubnis-EU • Arbeitsberechtigung-EU • (Dauer-Aufenthaltserlaubnis EG)

  10. Aufenthaltserlaubnis Erteilungsvoraussetzungen allgemein • Zulässiger und konkreter Aufenthaltszweck • Gültiger Lichtbildausweis • Lebensunterhalt gesichert • Identität geklärt • Kein Ausweisungsgrund • Kein Verstoß gegen öffentliche Interessen • ordnungsgemäße Einreise • maßgeblichen Informationen bereits im Visa-Antrag gemacht (soweit Visum erforderlich) • Keine Unterstützung terroristischer Vereinigung u.ä.

  11. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit - • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit grds. erforderlich • umfaßt • Vorrangprüfung • Prüfung der Umstände der Beschäftigung • Prüfung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

  12. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen von der Vorrangprüfung - • Fertighausmontage • Entsendung von Mitarbeitern im Anlagenbau • seit 09.10.2007: • Hochschulabsolventen • Fachkräfte mit ingenieurswissenschaftlichem FH/Uni-Abschluß, Fachrichtung Maschinen-/Fahrzeugbau/ Elektrotechnik oder vergleichbar

  13. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit - BfA-Zustimmung • für nicht-qualifizierte Beschäftigung grds.(-) Ausnahmen: • Saison/Au-Pair/Haushaltshilfen/Angestellte von Entsandten • Kultur und Kunst • Staatsangehörige bestimmter Staaten, u.a. USA, Kanada • Für bestimmte Formen qualifizierter Beschäftigung grds. möglich

  14. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - • leitende Angestellte mit Generalvollmacht/ Prokura • Organmitglieder von Kapitalgesellschaften • geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft • leitende Angestellte eines international tätigen Unternehmens, die für dessen Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind

  15. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - • kurzfristige kaufmännische Tätigkeiten im Inland (§ 6 BeschV) • kurzfristige Dienstleistungen für Projekte im Anlagenbau (§11 BeschV) • Entsendung nach Deutschland zur Erbringung von Dienstleistungen durch Arbeitgeber aus der EU (§15 BeschV) • gilt auch für Arbeitgeber aus EWR und Schweiz • Arbeitnehmer muß nicht zum Stammpersonal gehören • kein Prüfungsrecht für Erteilungsbehörde hinsichtlich sozialer Absicherung, Arbeits-/ Aufenthaltsberechtigung

  16. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit - - Ausnahmen Zustimmungserfordernis - • Hochqualifizierte • Wissenschaftler • Lehrpersonen in herausgehobener Stellung • Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung bei einer Vergütung von mehr als dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der GKV

  17. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit -Zulässige Beschäftigungen • IT-Fachkräfte • Akademiker, sofern öffentliches Interesse besteht • leitende Angestellte und Spezialisten mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen • Absolventen einer deutschen Hochschule bei angemessenen Arbeitsplatz • Sozialarbeiter bei deutschem Träger mit hinreichenden Deutsch-Kenntnissen

  18. Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken- unselbständige Erwerbstätigkeit -Zulässige Beschäftigungen • Kranken/Altenpfleger, wenn über ZAV vermittelt und hinreichende Deutschkenntnisse • internationaler Personalaustausch/Vorbereitung Auslandsprojekt und Beschäftigung bis zu 3 Jahren • Fachkraft eines international tätigen Unternehmens zur erforderlichen Vorbereitung von Auslandsprojekten • qualifizierte Fachkraft (akademische Ausbildung) im Rahmen internationalen Personalaustauschs im Konzern

  19. Niederlassungserlaubnis • Unbefristeter und Erwerbstätigkeit unbegrenzt zulassender Aufenthaltstitel • Erteilungsvoraussetzungen u.a: • Mehr als 5 Jahre in Besitz einer AE (Regelfall) • Lebensunterhalt gesichert • Rentenansprüche • Ausreichende Sprachkenntnisse • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse

  20. Exkurs: Selbständige Erwerbstätigkeit • EU-Mitgliedstaaten • Dienstleistungsfreiheit • Niederlassungsfreiheit • Ausnahmen: Bausektor und verwandte Bereiche • (passive Dienstleistungsfreiheit) • Selbständige aus anderen Staaten: • Grds. Aufenthaltserlaubnis erforderlich • besondere Voraussetzungen nach § 21 AufenthaltsG • Übergeordnetes wirtschaftliches/regionales Bedürfnis • Positive Auswirkungen auf deutsche Wirtschaft • Finanzierung gesichert

  21. Exkurs: Arbeitserlaubnis-EU • Für AN neuer Mitgliedstaaten • Sonderfall: Zypern und Malta • Abhängige Beschäftigung

  22. Exkurs: Arbeitserlaubnis-EUErteilungsvoraussetzungen I • Vorrangprüfung (Drittstaatsangehörige (-)) • Prüfung der Umstände der Beschäftigung • Prüfung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

  23. Exkurs: Arbeitserlaubnis-EUErteilungsvoraussetzungen II • qualifizierte Beschäftigung ohne inhaltliche Beschränkung oder • Nicht-qualifiziert nur bei bestimmten Tätigkeiten nach BeschV bzw. ASAV • Saisonarbeitnehmer • Krankenpfleger • Haushaltshilfen • Grenzgänger

  24. Exkurs: Arbeitsberechtigung-EU • Unbefristeter und nicht zweckgebundener Aufenthaltstitel ohne Einschränkungen • Erteilungsvoraussetzungen: • Allgemeine VSS der Arbeitserlaubnis-EU Und • 12 Monate auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt • NICHT BEI ENTSANDTEN!

  25. Integration • Im Zuwanderungsgesetz erstmalig ausdrücklich aufgenommen • Maßgeblich für • Verlängerung Aufenthaltserlaubnis • Niederlassungserlaubnis • Arbeitsberechtigung EU

  26. Integration im Aufenthaltsrecht • Integrationskurs, bestehend aus • Sprachkurs • Basis- und Aufbaukurs, jeweils 300 Stunden • bei besonderen Fällen bis zu 1200 Stunden • Intensivkurse möglich, dann ca. 400 Stunden • Orientierungskurs, 45 Stunden • Deutsche Rechtsordnung • Kultur • Geschichte • Ca 1/3 der Teilnehmer sind Neu-Zuwanderer

  27. Integration im Aufenthaltsrecht • Grundsatz: Integration in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben ist zu fördern und zu fordern • Fördern: Angebot • Fordern: • es besteht in vielen Fällen eine Verpflichtung • fehlende Teilnahme ist an Sanktionen geknüpft

  28. Konsequenzen der fehlenden Teilnahme am Integrationskurs • Verlängerung Aufenthaltserlaubnis • Niederlassungserlaubnis • Arbeitsberechtigung EU

  29. Zusammenfassung • Migration erfolgt überwiegend zwecks • Erwerb einer Berufsausbildung • Familienzusammenführung und • Erwerbstätigkeit • Der Gesetzgeber steuert Migrationströme bewußt und umfassend • Konzept der Integration des Gesetzgebers: Fördern und Fordern

  30. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Dennis Voigt Rechtsanwalt Sozietät MELCHERS Großer Hasenpfad 30, 60598 Frankfurt Tel.: 069/962204-34, Fax: 069/962204-12 E-Mail: d.voigt@melchers-law.com

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