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ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS- UND STRAFRECHT. Probleme mit dem Vergaberecht aus der Sicht der Bauwirtschaft. Alfred SEBL-LITZLBAUER Porr Bau GmbH / Geschäftsführer öbv / Vorstandsvorsitzender. ANGEBOTSBEARBEITUNG Bearbeitung/Abgabe a lleine
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ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS- UND STRAFRECHT Probleme mit dem Vergaberecht aus der Sicht der Bauwirtschaft Alfred SEBL-LITZLBAUER Porr Bau GmbH / Geschäftsführer öbv / Vorstandsvorsitzender
ANGEBOTSBEARBEITUNG Bearbeitung/Abgabe alleine in Arbeitsgemeinschaft ANGEBOTSABGABE / AUFTRAGSERTEILUNG zu hoher Gesamtpreis (aus Sicht AG) AUSFÜHRUNGSPHASE Mehrkostenforderung Vorwurf der Bereicherung Abrechnung bzw. Verrechnung von Leistungen falsche Massen (nicht geleistet) • Projektphasen – Berührungspunkte mit dem Vergabe-, • Wettbewerbs- und Strafrecht Vergaberecht Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht Strafrecht Strafgesetz
ANGEBOTSBEARBEITUNG Zwischen Angebotsbehebung und Angebotsabgabe stehen dem Auftragnehmer im Durchschnitt folgende Zeiten zur Verfügung: Projektvolumen < 10 Mio. € > 10 Mio. € Bearbeitungszeit 1 Tage bis 2 Monate 1,0 bis 6,0 Monate Anzahl LV-Pos. 1 bis 4.000 500 bis 10.000 Trefferquote 1:6,5 / 15 % 1:20 bis 1:5 ENTSCHEIDUNG ARGE-BILDUNG Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist kein Akt der Wettbewerbsverzerrung, sondern eine Entscheidung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie des Risikopotenzials eines Projektes. Eine ARGE-Bildung ist im Zusammenhang mit den Ressourcen keine Frage der Projektgröße, sondern eine Frage der Auslastung und Ressourcen.
In Summe waren mehr als 30 Mitarbeiter an der Angebotsbearbeitung beteiligt und 6 Monate mit der Bearbeitung beschäftigt.
ANGEBOTSABGABE / AUFTRAGSERTEILUNG zu hohe und/oder zu niedrige Einheitspreise zu hoher Gesamtpreis zu niedriger Gesamtpreis Ursachen • spekulative Preise • unrealistische Kostenschätzung AG • Preiskampf unter Herstellkosten Gegenmaßnahmen • Faire, eindeutige und widerspruchsreife Verträge • Gute Planung und richtige Massen • Faire Risikoverteilung • Keine Überwälzung von nicht kalkulierbaren Risiken • Ausscheiden von unterpreisigen Angeboten und Angeboten mit unterdurchschnittlichen Einheitspreisen • Zulassen von Alternativen • Weg vom Billigstbieter • Vergabe an das beste Angebot (Bestbieter)
AUSFÜHRUNGSPHASE • Innovationen mit einem fairen Value Engineering fördern (Kostenoptimierung für den AG und Erlösoptimierung für den AN) • kein Wahlrecht des AG zwischen Value Engineering und Leistungsänderung mit Minderkostenforderung • gemeinsames Verbessern und Weiterentwickeln des Projektes in der Vertragsabwicklung • offener und sachlicher Umgang mit Ansprüchen (MKF) • Entscheidungen in der Projektebene fördern und mit ausreichenden Kompetenzen ausstatten – Compliance wird hier oft falsch interpretiert und wirkt als Hemmschuh • Bewusstsein schaffen, dass Leistungsabweichungen den Regelfall und nicht den Ausnahmefall im Bauvertrag darstellen. • MKF‘s: vertraglich geschuldeter Nachweis mit Ableitung der Neupreise auf Basis des Vertrages bzw. der Vertragskalkulation steht im Widerspruch mit dem sehr häufig geforderten Aufwandsnachweis im Sinne des Schadenersatzes • Kooperative Projektabwicklung
Kooperative Projektabwicklung Das Projekt steht im Vordergrund Miteinander und nicht nebeneinander / gegeneinander