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Internationale Verpflichtungen und die Rolle des Bundes bei der Bekämpfung Häuslicher Gewalt 24.11.2011. Sylvie Durrer. Handlungsfelder des EBG.
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Internationale Verpflichtungenund die Rolle des Bundesbei der BekämpfungHäuslicherGewalt 24.11.2011 Sylvie Durrer
Handlungsfelder des EBG Fachbereich RechtBearbeiten der Legislaturund internationale KooperationFachbereich ArbeitBeseitigung der Lohnungleichheitund der sexuellen Belästigung am ArbeitsplatzFörderung von Massnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Beruf und Familieund zugunsteneiner ausgeglicheneren Verteilung der Haus-, Pflege- und BetreuungsarbeitFachbereich Häusliche Gewalt Bekämpfung der Gewalt in Paarbeziehungen
Ausmass häuslicher Gewalt • 2010 - Polizeiliche Kriminalstatistik PKS : • 15‘768 Straftaten im Kontext häusliche Gewalt (41% aller erfassten Gewaltstraftaten) • 54 versuchte Tötungsdelikte (1x pro Woche) • 26 vollendete Tötungsdelikte (jede 2. Woche) (2009: 25) • 76% der Geschädigter waren weiblichen Geschlechts (6973 Frauen) • 24% der Geschädigter waren männlichen Geschlechts (2260 Männer) • Im Vergleich mit 2009: Rückgang von 3%
EBG, Fachbereich Häusliche Gewalt • Aufgabenfelder: • Forschung, Information, Dokumentation • Koordination und Vernetzung (Bund und Kantone) • Mitwirkung bei Gesetzesverfahren • Beantwortung parlamentarischer Anfragen • Monitoring internationaler Entwicklungen • Fokus: • Gewalt in Paarbeziehungen / bei Trennungen • Opfer & Tatausübende, Frauen und Männer
Bericht Bundesrat Bericht des Bundesrates über Gewalt in Paarbeziehungen vom 13. Mai 2009 (in Erfüllung Postulat Stump 05.3694 vom 7. Oktober 2005): 20 Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen
Massnahmen EBG, FHG • Koordination der Umsetzung der 20 Bundesmassnahmen • Einsetzung und Leitung der interdepartementalen Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt (IAHG) • Koordination und Vernetzung (Kantone) • Weiterbildung für Richterinnen und Richter • Gewalt in Paarbeziehungen - Bericht zum Forschungsbedarf - Publikation Oktober 2011 • Studie zu volkswirtschaftlichen Kosten von Gewalt in Paarbeziehung - Ausschreibung Anfang 2012
Internationale Instrumente CEDAW • Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) • CH - Inkrafttreten: 26. April 1997 • Der Zwischenbericht 2012 fokussiert auf die Bemühungen zur Beseitigung • der Gewalt gegen Frauen und Mädchen • der Diskriminierung von Frauen aus ethnischen Gemeinschaften und aus Minderheiten sowie von Migrantinnen.
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) • Abschliessende Bemerkungen des Ausschusses - November 2010 • Gewalt gegen Frauen und eheliche Gewalt (13) • Migrantinnen, Gewalt und Aufenthaltsbewilligung (15) • Zwangsheirat (16)
Neues internationales Instrument • Am 11. Mai 2011, hat das Ministerkomitee des Europarats in Istanbul die neue "Konvention über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" zur Unterzeichnung aufgelegt. • Die Konvention ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument, welches Frauen umfassend vor Gewalt schützt; • Ihre Einhaltung soll von einer Expertenkommission überwacht werden; die Eiluntersuchungen vor Ort durchführen kann; • Die Konvention wurde bisher von 16 Staaten unterzeichnet; • Die Schweiz prüft derzeit die Unterzeichnung.
Und die Gewalt gegen Männer? Auf internationaler Ebene: • Fokussierung auf Gewalt gegen Frauen Auf nationaler Ebene: • Gewalt gegen Frauen und Männer In 2010, • 76% der Geschädigter waren weiblichen Geschlechts • 24% der Geschädigter waren männlichen Geschlechts Bsp.: • Bericht Forschungsbedarf: Forschungsfragen zu Männer als Opfer und Frauen als Gewaltausübende.