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Betreuungssysteme im Wandel. Strukturüberlegungen als Diskussionsgrundlage für den Landesjugendhilfeausschuss Rheinland. Pädagogische Aspekte I. Ziel: Tageseinrichtungen, die grundsätzlich die Teilhabe aller Kinder ermöglichen und fördern
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Betreuungssysteme im Wandel Strukturüberlegungen als Diskussionsgrundlage für den Landesjugendhilfeausschuss Rheinland
Pädagogische Aspekte I • Ziel:Tageseinrichtungen, die grundsätzlich die Teilhabe aller Kinder ermöglichen und fördern • Frühe institutionelle Bildung, Betreuung und Erziehung für alle • Kinder im Rahmen der UN-Konvention bedeutet • Ausbau bedarfsdeckend, abgestimmt und sozialräumlich • individuelle Bildungsanforderungen werden umgesetzt • Einrichtungen inklusiv organisieren (Betreuungssetting passgenau auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt) • Qualifizierung der Mitarbeiter/Innen, die in einer • Tageseinrichtung arbeiten
Pädagogische Aspekte II • Ein inklusiver pädagogischer Ansatz hat die Persönlichkeit des Kindes und der Familie im Fokus • Kindertageseinrichtungen, die Kinder ganzheitlich betrachten, sind konzeptionell entwicklungsbereitund halten gute Rahmenbedingungen vor • Die positive Entwicklung von Kindern mit und ohne Behinderung in sozialer Eingebundenheit ist Leitidee inklusiver (vorschulischer) Bildung
Aufgaben des Landesjugendamtes im Prozess • Breiter, fachlicher Dialog der Weiterentwicklung • mit allen Beteiligten (Träger, Eltern, Kommunen, Mitarbeitervertreter, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege) • durch Unterstützung und Beratung der Kommunen in der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften • durch Aufbau einer landesweit einheitlichen Beratungsstruktur für Eltern gemeinsam mit LVR-Dez. Schulen • durch Ausbau der Fortbildungsmaßnahmen und Entwicklung von Arbeitshilfen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in Kitas
Grundsätzliche Überlegungen zur Neukonzeptionierung I • In Analogie zu KiBiz NRW: • kindbezogene Förderung • In Analogie zum LWL: • Richtlinien basierte Förderung
Grundsätzliche Überlegungen zur Neukonzeptionierung II • Förderung jedes Kindes mit Behinderung. Kinder, die bislang im System der integrativen Gruppen betreut werden, können in den Einrichtungen verbleiben. • Anforderungen an die neue Konzeption (z. B. Anteil Kinder mit und ohne Behinderung, Altersmischung, Gesamtzahl der Kinder) werden in Richtlinien geregelt. • Alle Kindertagesstätten erhalten die Möglichkeit, Kinder mit Behinderung aufzunehmen.
Personal • Die Träger werden bei der Qualifizierung der pädagogischen Mitarbeiter aktiv unterstützt • Langfristiges Ziel: In jeder Kita hat mindestens eine Fachkraft eine heilpädagogische Ausbildung bzw. eine entsprechende Zusatzqualifikation • In jeder Kindertagesstätte erhalten die Kinder mit Behinderung eine angemessene therapeutische UnterstützungLangfristiges Ziel: Der Förderort „Kita“ bleibt erhalten; Entwicklung neuer Strukturen für Therapieleistungen.
Übergänge gestalten • Breiter Dialog mit allen Beteiligten. • Das Verfahren des Modells Einzelintegration wird in das neue Verfahren überführt. • Für Kinder, die bereits eine Bewilligung innerhalb des Modells haben, besteht Bestandsschutz. • Kenntnisse und Erfahrungen der Träger von Heilpädagogischen Einrichtungen fließen in den Veränderungsprozess ein. • Heilpädagogische Einrichtungen / - Gruppen fördern als Kompetenzzentren die Weiterentwicklung von Kitas; z. B. über Hospitationen und Fortbildungen.
Mögliche Zeitschiene: • Erarbeitung einer ersten Grundlage für die Diskussion • Konkretisierung weiterer Aufgaben durch die Verwaltung bis Juli 2012 • Erarbeitung Entwurf Richtlinien • Verschiedenste Berechnungen als Grundlage zur Entscheidung • Gespräche mit den Beteiligten bis ca. September 2012 • Beratung im LJHA am 25.10.2012 • Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 14.12.2012 • Beratung im Landschaftsausschuss am 17.12.2012 • Beschlussfassung in der Landschaftsversammlung mit der Verabschiedung des Haushalts am 19.12.2012
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