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01. 02. Gesetzliche Grundlagen Gefahrstoffe. Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) mit Anhängen Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS . . . ). 1.
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02 Gesetzliche Grundlagen Gefahrstoffe Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) mit Anhängen Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS . . . ) 1 Unfallverhütungsvorschriften (BGV’en) 2
03 Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1. Abschnitt:Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung 2. Abschnitt: Einstufung 3. Abschnitt: Kennzeichnung und Verpackung beim Inverkehr- bringen 4. Abschnitt: Verbote und Beschränkungen 5. Abschnitt: Allgemeine Umgangsvorschriften 6. Abschnitt:Zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit krebs- erzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen 7. Abschnitt: Behördliche Anordnungen und Entscheidungen 8. Abschnitt:Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 9. Abschnitt:Schlussvorschriften Anhänge I, IV, V und VIzur Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe
04 Gefährliche Stoffe die Gesundheit unmittelbar schädigend die Gesundheit mittelbar schädigend Gift- wirkung Ätz- wirkung Sonder- fälle Brand Explosion ätzend, reizend explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leicht entzündlich entzündlich sensibili- sierend, krebs- erzeugend, fort- pflanzungs- gefährdend, erbgut- verändernd akute Toxizität chronische Toxizität sehr giftig giftig gesundheitsschädlich umwelt- gefährlich
05 Kennzeichnung eines Gefahrstoffes auf einem Gebinde Handelsname oder Bezeichnung der Zubereitung gefährliche Inhaltsstoffe Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung Gefahrenhinweise (R - Sätze) Sicherheitsratschläge (S - Sätze) Nennmenge (Inhalt) Hersteller oder Importeur 1 2 3 4 5 6 7 Eigenkennzeichnungspflicht des Verwenders beim Umfüllen beachten
06 Beispiel einer Kennzeichnung Handelsname Gefahrensymbol Bezeichnung der Bestandteile Gefahrenhinweise (R - Sätze) Sicherheitsratschläge (S - Sätze) Inhalt Gefahrenbezeichnung Hersteller (evtl. zusätzliche Angaben)
07 Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen umwelt- gefährlich brand- fördernd hoch-, leicht- entzündlich explosions- gefährlich sehr giftig, giftig gesundheits- schädlich ätzend reizend
08 F F brennbare Flüssigkeit Kennzeichnung nach VbF Flammpunkt nach GefStoffV A I A II A III B unter 21° C 21 - 55° C 55 - 100° C unter 21° C leicht entzündlich entzündlich (schwer entzündlich) leicht entzündlich wasser- unlöslich wasser- löslich
09 Aufnahmewege von Gefahrstoffen in den menschlichen Körper Aufnahme durch: Einatmen Gase, Dämpfe, Stäube, Aerosole Verschlucken Stäube und Flüssigkeiten Hautresorption Stäube und Flüssigkeiten
10 Zielorgane chronischer Vergiftungen Gehirn Augen Blut Herz Leber Nieren Sexual- organe Blut- gefäße Nerven Blei, Lösungsmittel Methylalkohol Blei, Benzol Kohlenmonoxid, Dichlormethan Lösungsmittel, Ethylalkohol Blei, Quecksilberverbindungen Ethylalkohol Nicotin Blei, Thallium
11 Unternehmerpflichten Feststellung der Eigenschaften der Stoffe Kennzeichnung Auskunftspflicht des Herstellers Prüfung der Ersatzmöglichkeit des Stoffes oder Änderung des Verfahrens Ermittlungspflicht Überwachungspflicht Feststellung der Gefahren am Arbeitsplatz, Gefahrstoffverzeichnis MessungVergleich mit MAK-, TRK-, BAT - Werten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit nach Feststellung und Beurteilung der Gefahren Lüftungsmaßnahmen, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Beschäftigungsbeschränkung, Arbeitszeitbeschränkung, Persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Schutzpflicht Information der Beschäftigten Betriebsanweisungmündliche Unterweisung
12 Stufen der Information über Gefahrstoffe 1. Stufe informiert (Betriebsanweisung, Unterweisung) Beschäftigte 2. Stufe berät und überwacht Allgemein- verständliche Information Gebindekennzeichnung Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit 3. Stufe Zusatzinformationen z.B. Sicherheitsdatenblatt, Auskünfte des Lieferanten GAA / StAfA • Staatliche Behörden (z.B. GAA, StAfA) • Berufsgenossenschaften Vollständige Informationen Weitere Informationen
13 Muster eines Sicherheitsdatenblattes EG - Sicherheitsdatenblatt Datum Firma Handelsname 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3. Mögliche Gefahren 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 7. Handhabung und Lagerung 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 10. Stabilität und Reaktivität 11. Angaben zur Toxikologie 12. Angaben zur Ökologie 13. Hinweise zur Entsorgung 14. Angaben zum Transport 15. Vorschriften 16. Sonstige Angaben
14 Grenzwerte für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Stoffes MAK - Wert Maximale Arbeitsplatzkonzentration ( TRGS 900) TRK - Wert Technische Richtkonzentration bei krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen ( TRGS 102 + TRGS 900) BAT - Wert Biologischer Arbeitsplatz - Toleranzwert ( TRGS 903)
15 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz MAK - WerteTRK - Werte Stoffe, für die ein Grenzwert arbeitsmedizinisch - toxikologischbegründet nicht begründet werden kann Maximale Arbeitsplatz- Konzentration = höchstzulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schweb- stoff in der Luft am Arbeits- platz bei - (arbeits) lebenslanger Exposition - üblicher Arbeitszeit mit Erholungszeiten - durchschnittlich gesundem Menschen Technische Richt- Konzentration = Konzentration eines Stoffes in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Sie ist Anhalt für zu treffende Schutzmaßnahmen und die messtechnische Überwachung.
16 Rangfolge der Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Gefahrstoffen Ersatz des Gefahrstoffes oder Änderung des Verfahrens 1 Lösemittel wasserlöslich Absaugen 2 Lüften 3 Persönliche Schutzausrüstung 4
17 Begleitmaßnahmen Instandhaltung der verwendeten Geräte: Inspektion, Wartung, Reparatur Reinigung der Arbeitsstätten: Sauberkeit am Arbeitsplatz OrganisatorischeMaßnahmen personelle Voraussetzungen Unterweisung administrative Maßnahmen Bauliche Maßnahmen bei ortsfesten Arbeitsplätzen gut reinigbare Arbeitsplätze Vermeidung waagerechter Flächen, z.B. Fensterbänke
18 Der Arbeitgeber hat eine Betriebsanweisung zu erstellen: schriftlich in verständlicher Form in der Sprache der Beschäftigten stoff- und arbeitsplatzbezogen über die beim Umgang auftretenden Gefahren über die entsprechenden Schutzmaßnahmen über das Verhalten im Gefahrfall über Erste - Hilfe - Maßnahmen Die Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz aushängen.
19 Muster einer Betriebsanweisung
20 Unterweisung der Beschäftigten Der Arbeitgeber hat anhand der Betriebsanweisung die Beschäftigten vor der Beschäftigung mindestens einmal jährlich und arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift des Beschäftigten zu bestätigen.
21 Gefahrenabwehr bei Verwendung gefährlicher Stoffe Allgemein Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung beachten Betriebsanweisung des Unternehmers befolgen Lagerung entsprechend der Gefährlichkeit, angebrochene Behälter schließen Nur aus Originalbehälter arbeiten oder Eigenkennzeichnungspflicht beim Umfüllen beachten Reste ordnungsgemäß entfernen Schutzmaßnahmen bei brennbaren Lösemitteln beachten
22 Gefahrenabwehr bei Verwendung gefährlicher Stoffe PersönlicherSchutz Hautberührung vermeiden durch undurchlässige Handschuhe armbedeckende Bekleidung Hautschutz Einatmung verhindern durch gute Durchlüftung Atemschutzgerät Gegen Spritzer schützen durch Gesichtsschutz Augenschutz Nicht Essen, Trinken, Rauchen während der Arbeiten Vor Pausen Hände und Gesicht gründlich reinigen