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Gesetzliche Grundlagen. Prüfungsordnung und Wegleitung. Prüfungsordnung eidg. Anerkennung Blindenführhundeinstruktorin/instruktor. Grundlage: Bundesgesetz über die Berufsbildung 2002 Zweck: Überprüfung ob alle Teilkompetenzen erworben wurden und die Berufsfähigkeit erreicht ist
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Gesetzliche Grundlagen Prüfungsordnung und Wegleitung
Prüfungsordnung eidg. Anerkennung Blindenführhundeinstruktorin/instruktor Grundlage: • Bundesgesetz über die Berufsbildung 2002 Zweck: • Überprüfung ob alle Teilkompetenzen erworben wurden und die Berufsfähigkeit erreicht ist • Wegleitung: In einer Wegleitung werden die nachfolgenden Ausführungen detailliert geregelt Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Trägerschaft • Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB • Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Organisation • Eine Qualitätssicherungskommission (QSK) ist von der Trägerschaft für die Organisation und Durchführung der Prüfungen beauftragt • Ein Pflichtenheft regelt die Aufgaben • Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) übt Aufsicht aus Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Regelungen 1 In der Prüfungsordnung ist folgendes geregelt: • Ausschreibung • Anmeldung • Zulassung • Kosten Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Regelungen 2 • Durchführung der Prüfung • Aufgebot • Rücktritt • Nichtzulassung und Ausschluss • Prüfungsaufsicht Expertinnen und Experten • Abschluss- und Notensitzung Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Prüfung 1 Prüfungsteile: • Selbständige Kontaktaufnahme mit 2 fremden Hunden (praktisch) • Arbeit mit schuleigenem IV geprüften, ausgebildeten Führhund (praktisch) • Arbeit mit fremdem Junghund (praktisch) • Arbeit mit fremdem Hund mit speziellem Schulungsbedarf (praktisch) Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Prüfung 2 Prüfungsteile: • Projektarbeit (schriftlich und mündlich) • Fachwissen (mündlich): • Führhundeanwärter (Eignungsabklärung und Information) • Einführungslehrgang • Betreuung • Pensionierung Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Prüfung 3 Prüfungsteile: • Fachwissen (schriftlich): Ausgebildeter Führhund, Hund mit speziellem Schulungsbedarf, Junghund (Eignungstest), Arbeits- und Trainingsplan, Medizinische Grundlagen, Fütterung und Pflege, Versicherungs- und Verbandswesen, Führhundeanwärter (Eignungsabklärung und Information), Einführungslehrgang, Betreuung, Pensionierung Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Beurteilung und Notengebung 1 • Durchschnitt aller Noten 4 (genügend; Notenwerte 1-6) • QSK entscheidet • Zweimalige Wiederholung möglich • Eidg. Anerkennung auf Antrag QSK durch BBT Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen
Beurteilung und Notengebung 2 • Geschützter Titel: • Blindenführhundeinstruktorin/instruktor mit eidg. Anerkennung • instructrice/instructeur de chiens-guides d'aveugles reconnu(e) au plan fédéral • istruttrice/istruttore di cani guida per ciechi riconosciuta/o a livello federale Arbeitsgemeinschaft der vom BSV anerkannten schweizerischen Blindenführhundeschulen