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Gesetzliche Grundlagen und ihre Auswirkungen auf die Pferdezucht Vorlesung 4. 1 Grundprinzip des EU Rechts.
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Gesetzliche Grundlagen und ihre Auswirkungen auf die PferdezuchtVorlesung 4
1 Grundprinzip des EU Rechts • Der freie Handel mit Zuchttieren, Sperma, Embryonen, Eizellen und anderem genetischem Material darf zwischen den EU-Staaten nicht durch nationale tierzuchtgesetzliche Regelungen behindert werden • Daraus folgt: Freier Marktzugang für alle in EU-Staaten anerkannten Organisationen und gegenseitige Anerkennung
2 EU Recht • EU Recht hat höhere Priorität gegenüber nationalem Recht und nationales Recht darf dem EU Recht nicht widersprechen • Klagemöglichkeit gegen nationales Recht • Durchführungsverordnungen im deutschen Recht haben die Kommissions-entscheidungen zur Grundlage
3 Tierzuchtgesetz Allgemeine Bestimmungen Fassung vom 22.12.1989, zuletzt geändert am 22.01.1998) § 1 Zweck des Gesetzes ist es, im züchterischen Bereich die Erzeugung der Tiere nach Absatz 1 (d.h. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde), auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass
Allgemeine Bestimmungen • Die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Vitalität erhalten und verbessert wird, • 2. Die Wirtschaftlichkeit, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit, der tierischen Erzeugung verbessert wird, 3. Die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen, und 4. Eine genetische Vielfalt erhalten wird.
Begriffsbestimmungen • Zuchttier: im Zuchtbuch eingetragen, Eltern und Grosseltern eingetragen (reinrassig); Zuchtregister (registriertes Zuchttier) • Zuchtwert: erbliche Einfluss auf die Nachkommen • Leistungsprüfung (LP): Tierleistung im Rahmen Zuchtwertfeststellung • Zuchtorganisation: Züchtervereinigung oder Zuchtunternehmen
Elemente TZG 5. Züchtervereinigung: Züchter und Zuchtprogramm 6. Zuchtunternehmen: Betrieb oder Betriebsverbund • Zuchtbuch (Reinzucht) • Zuchtbescheinigung (einer Züchtervereinigung) 9. Besamungsstation, Embryotransferstation
Voraussetzungen Anbieten und Abgeben • Ein Zuchttier darf zur Erzeugung von Nachkommen nur angeboten oder abgegeben werden, wenn es dauerhaft gekennzeichnet ist oder bei Pferden so genau beschrieben ist, dass seine Identität festgestellt werden kann • Bei Abgabe muss ein Zuchttier von einer Zucht- oder Herkunftsbescheinigung begleitet sein
Leistungsprüfung, Zuchtwertfeststellung • Durchführung der Leistungsprüfung, auch zur Erhaltung der Vitalität und der genetischen Vielfalt, wird nach Massgabe des Landesrechts, auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, gefördert • Behörde kann die Leistungsprüfung selber durchführen oder eine andere Stelle, auch ein Tierhalter
§ 4 Leistungsprüfung, Zuchtwertfeststellung 3. Zuchtwertfeststellung kann auch durch andere Leistungsergebnisse erfolgen soweit diese von einer, oder im Auftrag oder unter Aufsicht einer anerkannten Züchtervereinigung erfolgt 4. Anerkennung von Prüfungen durchgeführt in EU Staaten und ausserhalb der EU bei mindestens gleicher Genauigkeit
Zusatzanforderungen Pferdezucht im TZG • Zuchtprogramm zum Einsatz von Rassen zur Veredelung der jeweiligen Rasse, Zuchtziel und Zuchtbuchordnung • Falls Organisation das Zuchtbuch über die ursprüngliche Rasse führt: • System der Abstammungsaufzeichnung • Definition der Merkmale der Rasse • Kennzeichnung • Zuchtziel(e) • Ahnengenerationen
Die Entwicklung zum Sportpferdin Deutschland Drastischer Rűckgang der Bestandszahlen nach dem 2. Weltkrieg ‘Pferd’ vom Aussterben bedroht? Umzűchtung vom schweren Warmblut zum Sportpferd (Verdrängungskreuzung, Kreuzungszucht, ‘Reinzucht’ nur Trakehner) Wachsende Nachfrage ab ca. Mitte der 70er Jahre des 20. Jh. ‘Billigimporte’ Nord – Sűd Gefälle Ost – West Gefälle (BRD - DDR)
Zuchtverbandsordnung (ZVO) der FN Stand 2006 Grundlage der ZVO ist das Tierzuchtgesetz vom 22. Januar 1998 Begriffsbestimmungen (1) Züchtervereinigung Eine Züchtervereinigung im Sinne der ZVO ist eine nach Tierzuchtrecht anerkannte Zuchtorganisation und der FN als Mitgliedsorganisation angeschlossen.
Zuchtverbandsordnung (ZVO) der FN Stand 2006 (2) Zuchtpferd Ein Pferd, das im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen ist (eingetragenes Zuchtpferd) oder b) dessen Eltern und Großeltern in einem Zuchtbuch derselben Rasse oder auch einer anderen Rasse, deren Einsatz im Zuchtprogramm vorgesehen ist, eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt) sind und das dort selbst entweder eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt) ist oder eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt) werden kann (reinrassiges Zuchtpferd)
Definitionen in der ZVO (3) Zuchtwert Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistungen ihrer Nachkommen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. (4) Leistungsprüfung Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistungen von Pferden für die Zuchtwertschätzung.
Definitionen in der ZVO (5) Zuchtbuch • Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Buch der Zuchtpferde eines Zuchtprogramms zu ihrer Identifizierung und zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen. • Es wird zwischen offenen und geschlossenen Zuchtbüchern unterschieden.
§ 7 Mindestangaben im Zuchtbuch Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten: 1) Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers 2) Deckdatum der Mutter 3) Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen 4) Lebensnummer 5) Kennzeichnung (z.B. Brand und/oder Mikrochip) 6) Eltern mit Farbe und Lebensnummer 7) drei Vorfahrengenerationen (soweit bekannt) 8) Datum der Ausstellung der Zuchtbescheinigung 9) Bewertung der äußeren Erscheinung 10) Ergebnisse von Leistungsprüfungen
§ 7 Mindestangaben im Zuchtbuch 11) Ausstellungs- und Prämiierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm von Bedeutung 12) die Nachzucht: a) bei Hengsten: eingetragene Söhne und Töchter (mit Lebensnummern), b) bei Stuten: die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummern) 13) alle Ergebnisse von Zuchtwertfeststellungen 14) Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch 15) Entscheidungen über Besamungserlaubnis 16) Datum und (falls bekannt) Ursache des Abganges 17) DNA- oder Blut-Typ bei Hengsten 18) Angabe über Zwillingsgeburt 19) bei Pferden, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und deren DNA- oder Blut-Typ
Definitionen in der ZVO (6) Ursprungszuchtbuch • Die in der ZVO formulierten Grundsätze des Ursprungszuchtbuches einer Rasse sind für alle betroffenen Züchtervereinigungen maßgebend. (7) Alter des Pferdes
Definitionen in der ZVO (8) Körung Körung ist eine Selektionsentscheidung für die Eintragung männlicher Zuchttiere in eine Abteilung des Zuchtbuches einer Züchtervereinigung in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm. In die Entscheidung gehen ein: a) Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes, b) Ergebnisse anderer Leistungsprüfungen, soweit diese vorliegen, • Zuchttauglichkeit und Gesundheit. (9) Eintragung in das Zuchtbuch
Definitionen in der ZVO (10) Zuchtprogramm Das Zuchtprogramm umfasst die Maßnahmen, mit denen der züchterische Fortschritt erreicht werden soll. Im Zuchtprogramm müssen Angaben gemacht werden zu: a) Zuchtziel b) Zuchtmethode c) Leistungsprüfungen d) Eintragungskriterien e) Umfang der Zuchtpopulation.
Definitionen in der ZVO (11) Zuchtbescheinigung Die Zuchtbescheinigung ist eine von einer anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden.
§ 11 Mindestangaben in ZuchtbescheinigungAbstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung 1) Name der Züchtervereinigung 2) Ausstellungstag / -ort 3) Lebensnummer/internationale Lebensnummer des Pferdes 4) Rasse 5) Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers 6) Deckdatum der Mutter 7) Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen 8) Kennzeichnung 9) Namen, Lebensnummern, Geburtsnummern (falls vorhanden), Farbe und Rasse der Eltern und Namen, Lebensnummern und Rasse einer weiteren Generation 10) Eintragung des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren in die Abteilung eines Zuchtbuches 11) die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters das neueste Ergebnis der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertfeststellung des Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern, ferner die Angabe der Behörde, die den Zuchtwert festgestellt hat gegebenenfalls die Entscheidung „gekört“ 14) bei einem Pferd, das aus einem Embryotransfer hervorgegangen ist, außerdem die Angaben seiner genetischen Eltern sowie deren DNA- oder Blut-Typ
Definitionen in der ZVO (12) Pferdepass Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung (VVVO) und ist von den Züchtervereinigungen für alle registrierten Fohlen im einheitlichen Format auszustellen. (13) Eigentumsurkunde (14) Züchter Der Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Zuchtstute zur Zeit der Bedeckung.
§ 11 Mindestangaben in ZuchtbescheinigungPferdepass 1) Besitzer oder Verfügungsberechtigter des Pferdes 2) Identifizierung des Pferdes 3) Lebensnummer/internationale Lebensnummer des Pferdes 4) Rasse 5) Name 6) Geschlecht 7) Farbe und Abzeichen bei Fuß der Mutterstute 8) ausgefüllte Grafik 9) Geburtsdatum 10) Geburtsort 11) Name und Anschrift des Züchters 12) Name des Vaters 13) Name der Mutter und des Muttervaters 14) Name und Anschrift der ausstellenden Züchtervereinigung 15) Ausstellungsdatum 16) Unterschrift des Ausstellenden 17) Arzneimittelbehandlungen
LebensnummerUnique Equine Lifenumber - UELN Die 15-stellige Lebensnummer weist das Pferd als registriertes Pferd aus. Sie wird nur einmal vergeben und ist für immer mit dem Pferd verbunden. Der Aufbau der Lebensnummer folgt einem europaweit einheitlichen Prinzip (ISO-Norm). Die Zuordnung beziehungsweise Zuteilung der Lebensnummer ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Lebensnummer gehört somit zum Gesamtsystem der Registrierung von Pferden.
UELN Die ersten 3 Stellen (alpha-numerisch): Herkunftsland, wo erstmals eine Internationale Lebensnummer vergeben wurde. Die nächsten 3 Stellen (alpha-numerisch): Züchtervereinigung, bei der das betreffende Pferd erstmalig eingetragen und gebrannt bzw. aktiv gekennzeichnet (Transponder) wurde. Die nächsten 9 Stellen (alpha-numerisch): Registriernummer innerhalb der Züchtervereinigung und können von dieser bis auf die letzten beiden Stellen frei vergeben werden. Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 12 und 13 der Internationalen Lebensnummer. Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15.
Beispiel(Verkaufspferd Kampmann) FERRARI Geboren: 29.04.2001 Zuchtgebiet: Westfalen Geschlecht: Wallach Farbe: Fuchs Lebensnummer:DE_ 44 141 057 0101 Stockmaß: 1,74 m
§ 11 Mindestangaben in ZuchtbescheinigungPferdepass 18) Identitätskontrollen 19) Eintragungen der Impfungen 20) Gesundheitskontrollen durch Laboruntersuchungen 21) Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung 22) Eintragung als FEI-Pass 23) letztes Deckdatum der Mutter 24) Aktive Kennzeichnung: a) Zuchtbrand b) Nummernbrand c) Mikrochipnummer 25) Ergebnisse von Abstammungsüberprüfungen 26) Pedigree mit vier Generationen (sofern vorhanden) 27) Zuchtbucheintragungen 28) Zuchtinformationen/Leistungsprüfungsergebnisse 29) Turnierpferdeeintragungen 30) Messbescheinigungen für Ponys 31) Medikationskontrollen
§ 11 Mindestangaben in ZuchtbescheinigungEigentumsurkunde 1) Lebensnummer/internationale Lebensnummer des Pferdes 2) Name des Pferdes 3) Rasse 4) Geschlecht 5) Farbe 6) Geburtsdatum 7) Name und Anschrift des Züchters 8) Aktive Kennzeichnung: a) Zuchtbrand b) Nummernbrand c) Mikrochipnummer 9) Pedigree mit drei Generationen (sofern vorhanden)
Reproduktionsrate noch immer ein Problem! FN Jahresbericht 2003 Gedeckte Stuten Reitpferde : 50 412 Gefallene Fohlen: 32063 Nur 63,5 % aller gedeckt registrierten Stuten fohlen ab! Nur geringe Verbesserung in den letzten Jahrzehnten!
Hannoveraner Landgestűt Celle 1735 http://www.landgestuetcelle.de Schwerpunkt schweres Warmblut: Landwirtschaft und Militär > Veredlung Hengstleistungsprűfung Adelheidsdorf Grösste Population (ca. 19000 Stuten) KB seit 1973 (!) Hannoveraner Hengst des Jahres 2006: Laurie Crusador xx
Trakehner http//:www.trakehner-verband.de ZUCHTZIEL Im Jahre 2007 wird die Trakehner Rasse 275 Jahre alt. Älteste Reitpferderasse Deutschlands: ‘Ursprungspferdezucht’ Die Trakehner Zucht lässt sich genetisch lückenlos auf die Gründung des Hauptgestüts Trakehnen im Jahre 1732 durch königlich preußische Anordnung zurückführen. Prinzip der Reinzucht mit hohen genetischen Anteilen des englischen und arabischen Vollblutes, des Shagya- und des Anglo-Arabers. Hauptaufgabe des Verbandes ist es, diese Ursprungszucht in ihrer besonderen ‘trakehnerspezifischen’ Ausprägung zu fördern und durch geeignete Maßnahmen einen bestmöglichen Zuchtfortschritt sicherzustellen. Zuchtziel ist ein im Trakehner Typ stehendes, rittiges und vielseitig veranlagtes Reit- und Sportpferd mit gutem Interieur.
Trakehner INTERCONTI09 / 00462 / 00, Sch., *165 / 20,0, Fam.: O305B Isabella (Schlegel - Detmold)Zuchtbezirk Hessen
Seltene Pferderassen in Deutschland Quelle: Balzer, 2008 FAO DAD-Net Mitteilung
Senner Pferd Leutstettener Pferd Altwuerttemberg Pferd (links)
Schleswiger Kaltblut Schwarzwaelder Kaltblut
Duelmener Pferde Exmoor Pony