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… zur Entwicklung von Handlungskompetenzen

Verordnung über die berufliche Grundbildung Forstwartin / Forstwart. … zur Entwicklung von Handlungskompetenzen. Von der Wissensvermittlung …. Themenübersicht. Ausgangslage/Umfeld und neues BBG Verordnung Grundbildung Berufsbild Forstwart/in Bildungsplan Die drei Lernorte

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Presentation Transcript


  1. Verordnung über die berufliche Grundbildung Forstwartin / Forstwart … zur Entwicklung von Handlungskompetenzen Von der Wissensvermittlung …

  2. Themenübersicht • Ausgangslage/Umfeldund neues BBG • Verordnung Grundbildung • Berufsbild Forstwart/in • Bildungsplan • Die drei Lernorte • Qualifikationsverfahren • Weitere Information

  3. Ausgangslage und Umfeld • Reform der Berufsbildung CH • neues Berufsbildungsgesetz  BBG • Einheitlicher nationaler Rahmen für die Grundbildung aller Berufe • Für Forstberufe ist neu zustädnig das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie  BBT • Bedeutung der Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner)  OdA Wald • Verordnung Grundbildung pro Beruf • Trends und Absichten des neuen BBG • berufliche Handlungskompetenz entwickeln • Persönlichkeitsentwicklung stärken/fördern(Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen) • Stärkung/Konsolidierung Konzept 3 Lernorte • Zentrale Rolle und Verantwortung Lehrbetriebe • Konkrete Auswirkungen • Verordnung über die berufliche Grundbildung Forstwartin / Forstwart (löst Ausbildungs- und Prüfungsreglement ab) • Bildungsplan als klare und verbindliche Vorgabe für die 3 Lernorte (Lernziele) • Aufsichtskommission für die üK • Schweiz. Kommission für Berufsentwicklung + Qualität

  4. Verordnung Grundbildung Forstwartin / Forstwart • Geregelt werden • Gegenstand und Dauer (Berufsbezeichnung usw.) • Ziele und Anforderungen • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz • Anteile der Lernorte und Unterrichtssprache • Bildungsplan und Allgemeinbildung • Anforderungen an die Anbieter der Bildung im Lehrbetrieb • Lerndokumentation • Qualifikationsverfahren • Ausweise und Titel • Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Forstwartin / Forstwart • Vom Reglement zur Verordnung • Art. 1 Zulassung  berufsbezogenes Arztzeugnis bleibt ! • Art. 3 Kompetenzen  Handlungskompetenzen gelten für alle Lernorte • Schnupperlehre in Kompetenz der Kantone • Bildungsplan  Herzstück der Verordnung • Lern- und Leistungsdokumentation (bisher Arbeitsbuch)

  5. Berufsbild Forstwart + Kernkompetenzen

  6. Bildungsplan - Bausteine • A - Handlungskompetenzen • Fachkompetenzen verknüpft mit Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen • Bildungsziele für 3 Lernorte • Leitziele • Richtziele • Leistungsziele (Taxonomie) • B - Lektionentafel Berufsfachschule  BFS • C - Qualifikationsverfahren • D - überbetriebliche Kurse  üK • E - Berufsbezogene ärztliche Eignungsabklärung • F - Anhang (Hilfsmittel)

  7. Bildungsplan – Ziele nach Lernort Forstwarte sind fähig … … die wichtigsten Holz-eigenschaften aufzuzählenund ihren Einfluss auf die Ernte und die Verwendung des Holzes zu erklären. (K2) Ich bin fähig …… die Holzeigenschaften bei der Ausführung der Holzernte zu berücksichtigen und optimal auszunutzen. (K3) Forstwarte sind fähig …… die Holzeigenschaften bei der Ausführung von Holz-erntearbeiten unter Anleitung optimal auszunutzen. (K3)

  8. Bildungsplan – Lektionentafel Holzernteverfahren und Logisitk Ökologie Betriebliche Aufgaben, insbesondere PR/Info undRapportwesen

  9. Bildungsplan – Persönlichkeitsentwicklung Forstwarte optimieren und verbessern laufend ihre persönlichen Arbeitstechniken. Sie setzen Ziele, legen Prioritäten fest, sie wählen die notwendigen Schutz- und Arbeitsmittel, gestalten den Arbeitsplatz und organisieren ihre Arbeit selbständig. Sie führen die Arbeit sicher, rationell und zielgerichtet aus und bewerten das erreichte Ergebnis. Forstwarte verrichten ihre Tätigkeiten oft innerhalb eines Teams. Sie halten sich an die Anweisungen des Teamleiters und die Regeln der Teamarbeit. Forstwarte tragen als selbständige Teammitglieder zur Erreichung der gemeinsamen Ziele bei und unterstützen dabei auch die übrigen Teammitglieder. Im Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern, Waldbesuchern und Kunden passen Forst-warte ihr Verhalten der jeweiligen Situation und den Bedürfnissen der Gesprächspartner an. Sie achten die Persönlichkeit der Gesprächspartner, diskutieren sachbezogen, sind freundlich und hilfsbereit.

  10. Die 3 Lernorte – der Lehrbetrieb in der Hauptrolle • Lehrbetrieb • Leistungsziele als verbindliche Vorgabe (Vertiefung/Festigung der Lernziele) • Lerndokumentation (Arbeitsbuch) • Note Bildungsbericht  Erfahrungsnote • Steuerung der Grundausbildung • Betrieblicher Ausbildungsplan • Aufsicht Lehrbetriebe • Qualitätsentwicklung • Bildungsbericht Berufsfachschule (BFS) • Lektionentafel • Lerndokumentation (Herbarium) • Anpassungen Lehrmittel gemäss Bildungsplan • Erfahrungsnote (Semesternoten + Herbar) Überbetriebliche Kurse (üK) • Dauer 47-52 Tage • 4 Themen(Holzernte, Pflege, Bauwesen, Nothilfe) • Aufsichtskommission • «unter Anleitung» • Erfahrungsnote

  11. Qualifikationsverfahren – Urteil breit abstützen • Grundsätze und Absichten • Leistungen des Lernenden während der ganzen Ausbildungszeit einbeziehen • Leistungen des Lernenden in dendrei Lernorten berücksichtigen • Lehrbetrieb als zentraler Lernort trägt auch bei der Schlussqualifikation Verantwortung (Bewertung Bildungsbericht  Erfahrungsnote) • Praktische Arbeiten zeitgemäss, praxisgerecht, aussagekräftig und fair prüfen (VPA 16 Stunden) Handlungskompetenz feststellen • Qualifikationsbereiche und Ergebnis • 5 Qualifikationsbereiche • Praktische Arbeit „Holzernte“ • Praktische Arbeit „Waldbau und andere Forstarbeiten“ • Berufskenntnisse • Erfahrungsnote • Allgemeinbildung • B – Notenstruktur und Ergebnis • C – Bestehen

  12. Qualifikationsverfahren – Gesamtstruktur

  13. Qualifikationsverfahren – Ergebnis Erfahrungsnote (3 Noten) 1 - BFS: Noten BK 3 Jahre und Note Herbar (7 Noten) 2 - üK: 5 Noten üK (Kurse A-E, Holzernte, Pflege, Bauwesen) 3 - Betrieb: Bewertung 5 erste Semester (Ausbildungsbericht) Ergebnis (5 Noten) 1 QB Holzernte 2 QB Waldbau + andere Forstarbeiten 3 QB Berufskenntnisse 4 Erfahrungsnote 5 Allgemeinbildung Nach Artikel 20 der Verordnung ist die Prüfung bestanden, wenn die Qualifikationsbereiche Holzernte, Waldbau und übrige Forstarbeitenund die Gesamtnote je mit der Note 4 oder höher bewertet sind. Die Noten jedes Qualifikationsbe-reiches, das Mittel der Erfahrungs-noten und die Gesamtnote werden auf eine Dezimalstelle gerundet.

  14. Information Information / Bezugsquelle und Drehscheibe • www.codoc.ch Bring- undHolprinzip ! Laufende Infos • AmPuls • Fachpresse Persönliche Kontakte zu … • forstlichen Ausbildungsleiter • Mitgliedern der OdA-Wald • Mitglieder Aufsichtskommission üK • Kommission für Berufsentwicklung und Qualität

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