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Grundzüge der Akkreditierung. Petra Giebisch CHE Centrum für Hochschulentwicklung. Zielsetzung. „Verbraucherschutz“: Garantie der Mindestqualität von einzelnen Studiengängen / -Programmen. Feststellung von Mindeststandards zur Sicherung von Qualität in Lehre und Studium.
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Grundzüge der Akkreditierung Petra Giebisch CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Zielsetzung „Verbraucherschutz“: Garantie der Mindestqualität von einzelnen Studiengängen / -Programmen Feststellung von Mindeststandards zur Sicherung von Qualität in Lehre und Studium Gewährleistung der nationalen und internationalen Anerkennung von Studienabschlüssen
Gegenstand Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master neu einzurichtende Diplom- / Magisterstudiengänge sofern keine Rahmenprüfungs- ordnung vorliegt oder die geltende überholt ist
Akkreditierungsaspekte Begründung des Studiengangs Struktur des Studiums und fachlich-inhaltliche Anforderungen personelle, sächliche und räumliche Ausstattung Lehrkörper; Ausstattung für Lehre u. Forschung Qualitätssicherungsmaßnahmen studienbezogene Kooperation
FächerübergreifendeAkkreditierungsagenturen Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS)
Fachspezifische Akkreditierungsagenturen Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften und der Informatik (ASH) Akkreditierungsagentur für die Studiengänge Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen an Universitäten u. Fachhochschulen (A-CBC) Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V. (AHPGS) Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA)
Aufgaben der Akkreditierungsagenturen Überprüfung und Feststellung von formulierten Mindeststandards Sicherung der Qualität der Studienprogramme Berücksichtigung der Ausbildungsfunktion und Studierbarkeitder Studiengänge Herstellung von Transparenz über das differenzierte Studienangebot der Hochschulen Einhaltung von Mindeststandards für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren
Ablauf eine Akkreditierung (1) Antragstellung durch die Hochschule bei einer Akkreditierungsagentur Erstellung der Antragsunterlagen Prüfung der Unterlagen und Weiterleitung an Akkreditierungskommission Zusammensetzung einer peer group, die Antrag prüft und bewertet
Ablauf eine Akkreditierung (2) Begehung der Hochschule durch peer group mit anschließender Empfehlung: Akkreditierung ja, mit Auflagen, nein Entscheidung durch Akkreditierungskommission Dauer des Verfahrens: 3 - 6 Monate Externe Kosten: ca.10.000 € Re-Akkreditierung nach 3 - 5 Jahren
Stand der Akkreditierungen Bachelor-Studiengänge: Universitäten: 419, davon 51 akkreditiert Fachhochschulen: 218, davon 29 akkreditiert Master-Studiengänge: Universitäten: 428, davon 46 akkreditiert Fachhochschulen: 307, davon 44 akkreditiert Quelle: HRK-Kompass, 22.10.02
Weiterführende Informationen: www.akkreditierungsrat.de www.zeva.uni-hannover.de www.acquin.de www.aqas.de
Grundzüge der Akkreditierung Petra Giebisch CHE Centrum für Hochschulentwicklung