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Die Bedeutung objektiver Kundenberatung. Dr. Gerald Resch AL Wertpapierdienstleistungen und Compliance Finanzmarktaufsicht. Verbandstagung 2006 Österreichischer Verband Financial Planners Wien, 23. März 2006. Judikatur zur fehlerhaften Beratung in Österreich. OGH 26.2.2003, 9 Ob 230/02t
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Die Bedeutung objektiver Kundenberatung Dr. Gerald Resch AL Wertpapierdienstleistungen und Compliance Finanzmarktaufsicht Verbandstagung 2006 Österreichischer Verband Financial Planners Wien, 23. März 2006
Judikatur zur fehlerhaften Beratung in Österreich • OGH 26.2.2003, 9 Ob 230/02t Verletzung der Aufklärungspflichten – bei Wunsch nach sicherer Geldanlage und tatsächlicher Veranlagung in einen Hedgefonds, der in russische Zinsinstrumente veranlagt • OGH, 20.1.2005, 2 Ob 236/04a • Je spekulativer die Anlage und je unerfahrener der Kunde, desto weiter reichen die Aufklärungspflichten – Grundsatz • Besondere Aufklärungspflichten bei kreditfinanzierten Wertpapiergeschäften – strenger Maßstab, Prüfpflicht der Bank, ob Kunde in der Lage ist, etwaige Verluste durch seine Einkommens- und Vermögenslage zu kompensieren, ohne seine Lebensumstände entscheidend ändern zu müssen
Beratungsgrundsätze(1) • anlegergerecht • anlagegerecht • vollständig • richtig • rechtzeitig • verständlich • keine Bevormundung
Beratungsgrundsätze (2) • Beratungsgrundsätze sind im Gesetz allgemein verankert • Ergänzt durch Selbstbindungswerke wie z.B. „Leitfaden zur Anwendung der Wohlverhaltensregeln nach WAG“, WKÖ 1998 (beschreibt Leistungsumfang der Anlageberatung) • Weiterentwicklung auch international durch CESR, „Ein europäisches System des Anlegerschutzes, die Harmonisierung der Wohlverhaltensregeln“, 2002 • Darauf aufbauend Adaptierung des Leitfadens 2003 • Erweitert vor allem auch durch höchstrichterliche Judikatur • Aktionsplan für Finanzdienstleistungen insb. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (RL 2004/39)
Ausgangsituation des potentiellen Anlegers – Sinn einer objektiven Kundenberatung • Anleger haben meist keinen direkten Zugang zu Wertpapiermärkten • Sie sind auf Informationen Dritter angewiesen • Im Vorfeld zur Anlageentscheidung nimmt Anleger professionelle Hilfe in Anspruch • Anlageentscheidung wird auf Grundlage einer Prognose getroffen • Grundlage für die Prognose stellt die bisherige Kursentwicklung, die Performance des Produktes sowie die allgemeine Markterwartung dar • Prognostizierter Gewinnchance versus Verlustrisiko
Beratungsgespräch (1) • Im Beratungsgespräch soll im Sinne einer anlegergerechten Beratung festgestellt werden, welches Produkt am besten den Interessen des Anlegers gerecht wird • Individuelle Interessen ergeben sich aus dem Kundenprofil (Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen, Anlageziele) • Informationsvermittlung und Risikoaufklärung
Beratungsgespräch (2) • Bewertung der Tatsachen und Prognosen für ein Produkt in Hinblick auf die Eignung für den Kunden • Anlageberater ist verpflichtet jenes Produkt auszuwählen, das am besten den Interessen des Kunden gerecht wird • Vermeidung von Interessenkonflikten • Keine Empfehlungen, die den Kundeninteressen widersprechen • Verbot des pushing, scalping, frontrunnings • Wertpapierorder ist so rasch wie möglich und zu den günstigst möglichen Bedingungen auszuführen
Organisatorische Vorkehrungen • Richtlinien und Dienstanweisungen, die Anlageberater anleiten im besten Interesse des Kunden zu agieren • Einheitliches Beratungsprocedere für alle Mitarbeiter • Aus- und laufende Weiterbildung der Mitarbeiter zur Sicherstellung der bestmöglichen Beratung • Kontrollschritte im Unternehmen • Vollständigkeit der Unterlagen • Übereinstimmung erteilte Order/Portfolio mit Risikoprofil des Kunden
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen • Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39 EG) – Umsetzungsfrist bis November 2007 • Verpflichtung zur Einholung von Kundenangaben (Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziele, finanzielle Verhältnisse) • Darauf aufbauend Durchführung eines suitability Test (Prüfung ob Dienstleistung und Produkt für den Kunden geeignet ist) • Verpflichtung zur Ausführung der Kundenorder „Best Execution“
Die objektive Kundenberatung • Zum Schutz der Kunden • Zum Schutz der Mitarbeiter • Zum Schutz der Unternehmen • Zum Schutz des Kapitalmarktes