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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 14 – Deutsche Kultur. Ripartizione 14 – Cultura tedesca. Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen. Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura. 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 14 – Deutsche Kultur Ripartizione 14 – Cultura tedesca Amt 14.4 – Amt für Bibliotheken und Lesen Ufficio 14.4 – Ufficio biblioteche e lettura 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz Eine Bilanz und Standortbestimmung Bibliotheksforum 2010 26. November 2010 Dr. Markus Fritz Amt für Bibliotheken und Lesen
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz • Art. 1: „Das Land Südtirol unterstützt die Errichtung und den Ausbau der Schulbibliotheken […] finanziert sie und stellt das nötige Personal zur Verfügung.“ • Struktur- und Fördergesetz • legt Mindeststandards fest (Öffnungszeiten, Bestand, Bibliothekstechnik, …) • Auswirkungen auf Schulbaurichtlinien (1992 und 2009) • Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal • Berufsbilder: „Bibliothekar/in“ und „Diplom-Bibliothekar/in“ • Wettbewerbe für „Bibliothekar/in“ und seit 2003 für „Diplom-Bibliothekar/in“
1992 die ersten hauptamtlichen Schulbibliothekare/innen nehmen den Dienst auf 1996 16 hauptamtliche Schulbibliothekare/innen betreuen 17 Schulbibliotheken 2010 41 Stellen für hauptamtliches Bibliothekspersonal sind geschaffen worden 51 hauptamtliche Schulbibliothekare/innen betreuen 71 Schulbibliotheken 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
2010 Von den 71 hauptamtlich betreuten Schulbiblio- theken sind zwischen 1992 und 2010 43 neu gebaut worden 2010 „Lehrgang Schulbibliothek“ für Lehrkräfte: seit 1999 sind 250 Lehrer/innen aller Schulstufen zu „Experten für die Leseförderung und die Schulbibliothek“ ausgebildet worden 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz • Das Schulbibliotheksgesetz legt fest, dass die Schulbibliotheken „Teil des Bibliothekssystems des Landes“ sind • Gute Zusammenarbeit zwischen ÖB und SB • Schaffung von „kombinierten Bibliotheken“
20 Jahre Schulbibliotheksgesetz Art. 2 der DVO: „Die Schulbibliothek ist das Informations-, Lern – und Kommunikationszentrum der Schule“ Viele Aktionen zu Leseförderung und Bibliotheksdidaktik: Südtiroler Lesejahr (1996): Leseräume – Leseträume Lesefrühling (2007) In den Schulen spielen Leseförderung und Bibliotheksarbeit eine zentrale Rolle
Verbesserungen sind notwendig: Einige Teile sind überholt bzw. durch andere Rechtsvorschriften ersetzt worden: Beispiel: Dienstrechtliche Bestimmungen für Lehrer/innen Leitung einer Schulbibliothek: - Bibliothekarische Leitung durch hauptamtliches Bibliothekspersonal - Päd.-did. Leitung durch ausgebildete Lehrkraft 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Verbesserungen sind notwendig: Der Bibliotheksrat ist für alle Schulbibliotheken obligatorisch Erhöhung der Klassenzahl als Voraussetzung für die Anerkennung: - von 20 auf 25 Klassen für „Bibliothek einer gr. Schule“ und für die „Gemeinsame Bibl. mehrerer Schulen“ - von 20 bzw. 24 Klassen auf 28 Klassen für die „Bibliotheksdienste zusammengeschlossener Schulen“ 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
Das Schulbibliotheksgesetz kam vor 20 Jahren zur rechten Zeit. Im Rückblick treten manche Zusammenhänge deutlicher hervor: der rechtliche Rahmen für die systematische Förderung und den Ausbau der Schulbibliotheken, die Verschiebung der schulischen Aufmerksamkeit vom Belehren hin zu selbständigen Formen des Lernens und die Autonomie der Schulen wirkten durchaus nachhaltig in der Veränderung schulischer Arbeit zusammen. Die Schulbibliotheken sind inzwischen zu zentralen Lernorten geworden: Ist der Klassenraum gewissermaßen die räumliche Verkörperung des „Belehrens“, so symbolisiert die Schulbibliothek ein neues Verständnis von Lernen. Über den autonomen Gestaltungsspielraum gingen die Einzelschulen bei der Einbeziehung der Schulbibliotheken in die konkrete schulische Arbeit durchaus unterschiedliche Wege, aber immer waren es auch Impulse aus der Schulbibliothek, die neue Anregungen in die Schulprogramme einfließen ließen. Die Bedeutung der Schulbibliotheken wird weiter zunehmen. In allen Schulreformansätzen, zuletzt auch im Reformgesetz zur Oberstufe wird die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe schulischer Bildung sein. […] Die Bildungspolitik ist gefordert, den über die Landesgrenzen hinaus anerkannten guten rechtlichen Rahmen auch in Zukunft zu garantieren. Franz Tutzer, Direktor der Oberschule für Landwirtschaft, Auer 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz
FAZIT „Die Schulbibliothek als Informations-, Lern und Kommunikationszentrum der Schule“ Die Grundausrichtung des Schulbibliotheksgesetzes ist auch nach 20 Jahren noch aktuell und ist die Basis für die Weiterentwicklung des Schulbibliothekswesens in unserem Land 20 Jahre Schulbibliotheksgesetz