20 likes | 172 Views
Na, wenn schon die Telefonnummer angegeben ist, dann rufe ich an!. Ich wollte mir doch die Werbung in Ruhe ansehen!. Unternehmer. Kunde.
E N D
Na, wenn schon die Telefonnummer angegeben ist, dann rufe ich an! Ich wollte mir doch die Werbung in Ruhe ansehen! Unternehmer Kunde Urteil: Bittet ein Endverbraucher auf einer vorgedruckten Anforderungskarte um Übersendung von Prospektmaterial, wobei er die vorgesehene Zeile „Telefonnummer“ ausfüllt, so kann ein konkludentes Einverständnis in die telefonische Kontaktaufnahme zu dem Einsender angenommen werden. (OLG Köln, 4.12.1992-AZ: 6 U 32/92)