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Der Staat als Unternehmer Post. SS 2009 Kurt Reindl. Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009. 1. Europäische Rechtslage. EuGH: Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse iSd Art 86 Abs 2 EGV (EuGH Rs C-320/91)
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Der Staat als Unternehmer Post SS 2009Kurt Reindl Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009 1
Europäische Rechtslage • EuGH: Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse iSd Art 86 Abs 2 EGV (EuGH Rs C-320/91) • Sammlung, Beförderung und Verteilung von Postsendungen zugunsten sämtlicher Nutzer, im gesamten Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats, zu einheitlichen Gebühren und in gleichmäßiger Qualität sowie ohne Rücksicht auf Sonderfälle und auf die Wirtschaftlichkeit jedes einzelnen Vorgangs • Sog „Universaldienste“ • Beförderungsvorbehalt • Bestimmte Postdienste werden jenen Unternehmen vorbehalten die die oft defizitären Universaldienste erbringen • Finanzieller Ausgleich für die mit dem Universaldienst einher gehenden wirtschaftlichen Belastungen • Universaldienst wird durch den reservierten Bereich quersubventioniert
Europäische Rechtslage • RICHTLINIE 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (PostRL) idF RL 2008/06/EG • KAPITEL 1: Zielsetzung und Geltungsbereich • KAPITEL 2: Universaldienst • KAPITEL 3: Harmonisierung der reservierbaren Dienste • KAPITEL 4: Bedingungen für die Bereitstellung nichtreservierter Dienste und den Zugang zum Netz • KAPITEL 5: Tarifierungsgrundsätze und Transparenz der Rechnungslegung • KAPITEL 6: Qualität der Dienste • KAPITEL 7: Harmonisierung der technischen Normen • KAPITEL 8: Der Ausschuss • KAPITEL 9: Nationale Regulierungsbehörde • KAPITEL 10: Schlussbestimmungen • 2010 als Termin für die Vollendung des Binnenmarkts für Postdienste • alle verbleibenden reservierten Bereiche abschaffen
Postmonopol PTV • BG über das Postwesen, BGBl 1957/58 • Post als Anstalt des Bundes ohne Rechtspersönlichkeit • Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) als Teil der Bundesverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums angesiedelt • ihr untergeordnet: Post- und Telegraphendirektionen und einzelne Postämter
Liberalisierung Österreichische Post AG • PoststrukturG 1996, BGBl 1996/201: Ausgliederung der PTV aus Bundesverwaltung und Überführung in "Post- und Telekom Austria AG (PTA)" • Postgesetz 1997: Umsetzung der PostRL • 1999: Trennung in zwei Gesellschaften • Telekom Austria AG (TA) • Österreichische Post AG • 2006: Börsegang der Österreichischen Post AG • Derzeit zu 51% im Eigentum der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG)
Liberalisierung Postdienste • gem PostG 1997 (BGBl 1998/18 idgF) • Abholen von Postsendungen • Sortieren von Postsendungen • Transport von Postsendungen • Zustellung von Postsendungen
Liberalisierung Postdienste • 3 Bereiche: • Reservierter Bereich: Briefe bis 50 Gramm (ausgenommen abgehende Auslandspost; diese ist seit 1. Jänner 2003 vollständig liberalisiert), • Universaldienst: Postsendungen (Briefe, Zeitungen und so weiter) bis 2 Kilogramm, Pakete bis 20 Kilogramm (vgl Post-Universaldienstverordnung BGBl II 2002/100 idF BGBl II 2008/446 http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/post/recht/downloads/a1002002.pdf • Wettbewerbsdienste: Alle anderen Dienste. • Der reservierte Bereich ist der Österreichischen Post AG als Universaldienstanbieter vorbehalten (§§ 5 f PostG 1997) • Mit den Einnahmen aus diesem Beförderungsvorbehaltwird die Finanzierung des Universaldienstes sichergestellt
Liberalisierung Postdienste • Paketmarkt • vollständig liberalisiert • neben der Österreichischen Post AG alle großen internationalen Paketgesellschaften in Österreich tätig • Zeitungszustellung • zunehmender Wettbewerb • vor allem Tageszeitungen bauen ihre eigenen Zustellnetze auf (über diese Netze werden neben Zeitungen und Zeitschriften auch Werbesendungen zugestellt)
Postregulierung • § 25 PostG 1997, BGBl 1998/18 • BMVIT Regulierungsbehörde im Sinne der PostRL • PostG-Nov 2005, BGBl I 2006/2 • Per 01.01.2008 sind RTR-GmbH und Telekom-Control-Kommission (TKK) Regulierungsbehörde im Postbereich • Errichtung eines zweiten Senats bei der TKK mit einschlägigen Kenntnissen im Postwesen
Postregulierung • Aufgaben der TKK • Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten gemäß §§ 9 und 10 PostG • Überprüfung nicht genehmigungspflichtiger Entgelte gemäß §§ 4 und 10a PostG • Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 und Maßnahmen gemäß § 10a PostG • Aufgaben der RTR-GmbH • RTR-GmbH nimmt als beliehenes Unternehmen sämtliche Aufgaben wahr, die im PostG 1997 und in den einschlägigen Verordnungen der Regulierungsbehörde übertragen sind, sofern hierfür nicht die TKK zuständig ist • zB Anzeige von Diensten, Streitbeilegung, Endkundenstreitschlichtung • RTR-GmbH ist Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission