10 likes | 88 Views
Herr Wessel ist schon lange nicht mehr Kunde bei uns gewesen. Ob er wohl wieder etwas bestellen möchte?. Hallo Herr Wessel, hier Diefenbach, ich habe hier einen vorzüglichen 84’er Riesling auf Lager, den ich Ihnen zum Spezialpreis anbieten möchte.
E N D
Herr Wessel ist schon lange nicht mehr Kunde bei uns gewesen. Ob er wohl wieder etwas bestellen möchte? Hallo Herr Wessel, hier Diefenbach, ich habe hier einen vorzüglichen 84’er Riesling auf Lager, den ich Ihnen zum Spezialpreis anbieten möchte. Hallo Herr Wessel, hier Diefenbach, ich habe hier einen vorzüglichen 84’er Riesling auf Lager, den ich Ihnen zum Spezialpreis anbieten möchte. Warum ruft der mich an? Darf der dasnoch nach zwei Jahren? Unternehmer Unternehmer Unternehmer Kunde Urteil: Es stellte einen Wettbewerbsverstoß dar, dass ein Weinhändler zwei Jahre nach der letzten zurückliegenden Bestellung einen Kunden nochmals anrief, um sich nach neuen Bestellwünschen zu erkundigen, ohne das der Kunde hierzu stillschweigend oder ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hatte. (BGH 8.06.1989 – AZ: I ZR 178/87)