420 likes | 673 Views
Ethnische Minderheiten in Deutschland am Beispiel Sinti und Roma. Simone Kappler, Jenny Attinger , Jessica Sartori. Nationale Minderheiten. In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein. Roma. Rom/ Roma = Mann oder Mensch
E N D
Ethnische Minderheiten in Deutschland am Beispiel Sinti und Roma Simone Kappler, Jenny Attinger, Jessica Sartori
Nationale Minderheiten • In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten • Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein
Roma • Rom/ Roma = Mann oder Mensch • Stämme außerhalb des deutschen Sprachraums • Vielzahl von Bevölkerungsgruppen
Sinti • Gruppe des Roma Volkes Begriff Sinti und Roma entstand Anfang der 80er Jahre. Hintergrund: Verfolgung während Nationalsozialismus
Aufbruch nach Europa • Sinti und Roma zogen vor 1000 Jahren nach Europa ein • Sinti im heutigen Westeuropa, Roma in Ost und Südosteuropa • 18. Jhd.: Sprachforscher entdecken Parallelen • Grund für die Auswanderung
Deutschland - Ankunft und Verfolgung • 1407: Sinti wurden erstmals urkundlich erwähnt • 1423: Sinti bekommen Schutzbrief • Ende des Jh.: Situation ändert sich • Ende 18. Jh.: Situation verbesserte sich
Kehrtwende/Zwangseingliederung • 18. Jhd. Wende in der Politik durch Humanismus • Zwangseingliederung, Sprachverbot
Verfolgung im dt. Reich • 1864: Leibeigenschaft wurde von Bulgarien und Rumänien aufgehoben • 1899 deutschlandweite Registrierung • Bis Anfang 1930: fast alle Sinti und Roma waren sesshaft + dt. Staatsbürgerschaft
Massenmord im Dritten Reich • Erneute Verfolgung durch Nationalsozialisten • 1940: Familien wurden in Konzentrationslager deportiert • dt. Staatsbürgerschaft wurde verweigert
Die Bürgerrechtsbewegung • Ende 1970: Verbände machen auf Missstände aufmerksam • 1982: Bundeskanzler H.Schmidt erkennt die Ermordung als Völkermord an • Verbände bemühen sich gegen Diskriminierung • 1995 Sinti und Roma sind geschützt
Sinti und Roma heute • 1990: Nach Bürgerkrieg beginnt neue Situation • Bedrohte Situation besonders bei Kindern
Gesetzliche Grundlagen „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (GG Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
Gesetzliche Grundlagen • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte spezieller Minderheitenschutz • Ebene des Völkerrechts Europarat Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Europarat Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten • Ziele: Bestehen nationaler Minderheiten schützen Identitätsstiftend Klima der Toleranz
Rahmenübereinkommen Abschnitt 1, Artikel 3 Satz 1: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“
Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 4, Satz 1: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.“
Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 5, Satz 1: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.“
Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 6, Satz 1: „Die Vertragsparteien fördern den Geist der Toleranz und des interkulturellen Dialogs und treffen wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen unabhängig von deren ethnischer, kultureller, sprachlicher oder religiöser Identität, und zwar insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Medien.“
Rahmenübereinkommen Abschnitt 2, Artikel 7: „Die Vertragsparteien stellen sicher, daß das Recht aller Angehörigen einer nationalen Minderheit, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen, sowie ihr Anspruch auf freie Meinungsäußerung und auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geachtet werden.“
Rahmenübereinkommen Artikel 12, Satz 3: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Chancengleichheit von Angehörigen nationaler Minderheiten beim Zugang zu allen Bildungsstufen zu fördern.“
Aufgabe • Diskutiert in Kleingruppen über den jeweiligen Artikel Werden die Artikel auch praktisch in Deutschland umgesetzt? Gibt es ein Beispiel, das die Umsetzung des Artikels bestätigt?
Europäische Charta zum Schutz nationaler Minderheiten • 1992: Verabschiedung • Verpflichtung • Förderpflichten
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa • Internationale Organisation • Aufgabe: Maßnahme zur Konfliktverhinderung
Kultur • Keine einheitliche Kultur • Religion • Musik • Rolle der Familie • Schulbildung Ausbildung zu Hause • Vereine zur Vertretung ihrer Interessen
Sprache • Romanes, unterschiedliche Dialekte • Keine verbindliche Normierung • Sprachverlust • Indische Wurzeln
Vorurteile • Wahrsagerei • „Zigeuner" in der Bundesrepublik mit Abstand die unbeliebteste aller Volksgruppen • noch heute bestehende Gerüchte • Sinti und Roma ohne Wissenschaft und Geschichte • Drei der zähesten Vorstellungen und Vorurteile • Stereotypen
Vorurteile • kein Bewusstsein für Rassenverfolgung • EMNID-Umfrage von 1994
Sinti- und Roma Kinder in Deutschland • etwa 60.000 bis 70.000 Angehörige von Roma-Gruppen • Rahmenübereinkommen • Bildungsangebote • aufenthaltsrechtliche Status • finanziellen Leistungen • Seit 2003 tief greifenden Kurswechsel
Video Die Reportage - Klauen, betteln, frieren | NDR Fernsehen Link: http://www.youtube.com/watch?v=HUEqMeol8fA
Handlungsmöglichkeiten • keine kurzfristigen Bildungsprogramme oder einzelne Hilfszuwendungen • Abbau der Vorurteile • dauerhafte und nachhaltige Lösung kann nur in den Herkunftsländern selbst • Schulbesuch und Chancenungleichheit
Handlungsmöglichkeiten • in den letzten Jahren pädagogische Aktivitäten gestartet • aufenthaltsrechtliche Sicherheit
Fazit • Wenig Wissen über Sinti und Roma • Wenige Informationen in der Schulbildung • Fakten für die Soziale Arbeit • Vorurteile bestehen bis heute
Diskussionsfrage „Es handelt sich bei Roma um die wohl am schwersten integrierbare aller Zuwanderergruppen.“