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1. Ausgangslage. • Steigende Schülerzahlen mit den Förderschwerpunkten Geistige sowie Körperliche und motorische Entwicklung. • Steigende Zahl der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
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Ausgangslage • Steigende Schülerzahlen mit den Förderschwerpunkten Geistige sowie Körperliche und motorische Entwicklung. • Steigende Zahl der Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). • Direkter Einstieg in den Arbeitsmarkt ist für (schwer-) behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht nur selten möglich. • Berufsorientierung im Rahmen der Sekundarstufe I und nachschulische Maßnahmen sind z.T. noch nicht genügend aufeinander abgestimmt. 2
Ziele • Weiterentwicklung der Berufsorientierung im Übergang Schule - Beruf mit dem Ziel, die Integration in betriebliche Ausbildung und Arbeit außerhalb von WfbM für (schwer-) behinderte Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. • Durchführung der individuellen Berufswegeplanung zunächst in 4 Modell- regionen • Betriebsnahe Berufsorientierung zwei Jahre vor Schulabschluss • Landesweiter Aufbau systematischer Kooperationsstrukturen zur Ver- besserung der Integration und Berufswegeplanung von (schwer-) behinderten Jugendlichen • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Erfordernisse im Sinne des Gender Mainstreaming (Querschnittsziel) • Berücksichtigung der Bedarfe von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- hintergrund (Querschnittsziel) 3
Zielgruppe • Alle (schwer-) behinderten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen der Landschaftsverbände mit den Schwerpunkten: - Körperliche und motorische Entwicklung - Hören und Kommunikation - Sehen - Sprache • Alle (schwer-) behinderten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung • Alle integrativ beschulten (schwer-) behinderten Schülerinnen und Schüler mit den o.g. Förderschwerpunkten Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung gehören nicht zur Zielgruppe. Für sie wird eine andere landesweite Maßnahme (ILJA) vorgehalten. 4
Beteiligte Landesakteure „STAR“ ist ein Vorhaben für (schwer-) behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf • des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, • des Landschaftsverbandes Rheinland und • des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in enger Abstimmung mit • der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und • dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW. Die Förderung erfolgt im Rahmen der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsministeriums und durch Ausgleichsabgabemittel der beiden Landschafts-verbände und Mittel des Europäischen Sozialfonds. 5
Landesweite Bedeutung Das Vorhaben „STAR“ strebt mit seinem strukturellen Ansatz eine landesweite Implementierung an. Im Bereich Übergang Schule - Beruf für (schwer-) behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht ein hohes Interesse aller am Vorhaben „STAR“ beteiligten Akteure: • an strukturwirksamen Aktivitäten zur Identifizierung der vorhandenen Bedarfe sowie • am systematischen Ausbau bereits bestehender Aktivitäten und ihrer Vernetzung. Dazu wurde am 05.02.2010 eine Vereinbarung der Landesakteure zu den Verant-wortungsbereichen und Kooperationsformen unterzeichnet. 6
Beirat MAGS NRW, MSW NRW, Lve, RD NRW, Wirtschafts- u. Arbeitnehmerorganisationen, Kommunale Spitzenverbände (Leitungsebene) Projektstruktur Projektsteuerungsgruppe MAGS NRW, MSW NRW, Lve, RD NRW, G.I.B. (Fachebene) LVR-Koordinierungsstelle „STAR“ 1 Projektleitung, 3 Mitarbeitende LWL-Koordinierungsstelle „STAR“ 1 Projektleitung, 3 Mitarbeitende Modellregion I Bonn/Rhein-Sieg-Kreis 1,5 Casemanager Modellregion II Mönchengladbach/Neuss 1,5 Casemanager Modellregion I Siegen-Wittgenstein/Olpe 1,5 Casemanager Modellregion II Bochum/Herne 1,5 Casemanager Alle Regionen in Nordrhein-Westfalen 7
Aktivitäten und Maßnahmen Strukturelle Ebene Individuelle Ebene Institutionelle Ebene 8
Meilensteine zum Projektbeginn • Bildung und Besetzung der Koordinierungsstellen • Besetzung der Casemanagementstellen in den Modellregionen 9
Meilensteine in Phase 1 – bezogen auf die Modellregionen (01.12.2009 - 30.11.2010) • Sichtung und ggfs. Ergänzung vorhandener Kooperationsvereinbarungen • Identifizierung der Schülerinnen und Schüler durch einheitlich abgestimmte, förderbedarfsgerechte Kompetenzfeststellungsverfahren • Individuelle Begleitung von Schülerinnen und Schülern durch Casemanagerinnen und Casemanager • Etablierung von Elternarbeit • Auf- bzw. Ausbau eines gemeinsamen Arbeitgeber- und eines Jobcoachingpools • Identifizierung, Integration und ggf. weiterer Ausbau der Strukturen im Übergang Schule – Beruf • Durchführung von fachlichen Informationsveranstaltungen, Berufswege- und Netzwerkkonferenzen • Erstellung eines „Wegweisers zum Beruf“ 10