1.31k likes | 1.56k Views
Gliederung. 1Informationswirtschaft2 Jahresabschluss3 ControllingBetriebsgenetik4.1 Innovationstheorie4.2 Lebensphasen4.3 Kooperation und Integration4.3.1 Grundlagen4.3.2 Kooperationen nach SGB V4.3.3 Ausgew?hlte Integrationsans?tze 4.3.4 Betriebswirtschaftliche Bewertung . 4 Betri
E N D
1. GESUNDHEITSMANAGEMENT IVTeil 4aProf. Dr. Steffen FleßaLst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und GesundheitsmanagementUniversität Greifswald
2. Gliederung 1 Informationswirtschaft
2 Jahresabschluss
3 Controlling
Betriebsgenetik
4.1 Innovationstheorie
4.2 Lebensphasen
4.3 Kooperation und Integration
4.3.1 Grundlagen
4.3.2 Kooperationen nach SGB V
4.3.3 Ausgewählte Integrationsansätze
4.3.4 Betriebswirtschaftliche Bewertung
3. 4 Betriebsgenetik Wie weit sind wir gekommen?
Umsystem
Elemente
Produktionsfaktoren
Funktion
Effizienz
Einkauf – Produktion – Absatz
Finanzierung – Investition – Tilgung
Relationen
personell (Organisation)
materiell (Logistik)
informationell (EDV, Jahresabschluss, Controlling)
Prozesse
Prozessmanagement
Steuerung, Führung, Management
Was fehlt noch: zeitliche Entwicklung des Unternehmens!
6. Zeitreise Veränderungen des Umsystems
Veränderungen des Wertesystems
… führen zu Veränderungen des rechtlichen Systems
Veränderungen des Ressourcenangebots
Veränderungen der Nachfrage
Veränderungen des eigenen Ziele- und Wertesystems
Antworten des Unternehmens:
Phasen des Unternehmenslebens: Betriebsgenetik
7. Lebensphasen des Unternehmens Gründung
Wachstum
Veränderung
Change Management
Innovationen
Produktinnovationen
Verfahrensinnovationen
Krisen
Krisen des Geschäftsergebnisses
Krisen der Funktionserfüllung
Sinnkrisen
Unternehmenszusammenschlüsse
horizontale Integration
vertikale Integration
Auflösung
8. Wichtige Fragen Wie kommen Veränderungen in die Welt?
Wie erfährt das Unternehmen davon?
Wie reagiert das Unternehmen darauf?
Was kann das Unternehmen strukturell tun, um Veränderungen wahrzunehmen und zielsystemkonform zu reagieren?
Welche aktuellen Veränderungen, Krisen und Herausforderungen existieren im Gesundheitswesen? Wie reagieren Gesundheitsdienstleister darauf?
? BETRIEBSGENETIK: Lehre von der Veränderung des Betriebs in der Zeit
9. 4.1 Innovationstheorie 4.1.1 Theoretische Grundlagen
4.1.1.1 Das Gesundheitswesen als dissipatives System
4.1.1.2 Grundzüge der Innovationstheorie
4.1.2 Perturbationen als Herausforderungen
4.1.3 Unternehmensstrategien
10. 4.1.1.1 Das Gesundheitswesen als dissipatives System Systemtheorie
Statische Systemtheorie
Dynamische Systemtheorie
Theorie der Dynamik von Systemen
Überlebensfähigkeit in einer sich ständig verändernden Umwelt
Homöostatische Systeme: Systeme mit Beharrungstendenz
Jedes offene System erstrebt selbständig die Aufrechterhaltung der Systemstruktur in einem Gleichgewicht.
Bewahrung des Steady State durch die Veränderung der Stellgrößen
Grundprobleme
In einer dynamischen Umwelt bedeutet Homöostasie den Tod
statische Systemtheorie ist nicht geeignet, dynamische Prozesse abzubilden
11. Homöostasie Prinzip: die Stellgrößen werden verändert, damit Regelgröße Führungsgröße entspricht. Falls dies nicht mehr möglich ist, wird die Führungsgröße verändert.
12. Störgrößen Oberste Maxime eines homöostatischen Systems: Strukturerhaltung
endogene und exogene Störgrößen sollen lediglich zu einer Veränderung der Stellgrößen führen
die grundsätzliche Struktur des Transformationsprozesses bleibt unverändert
Störungen, die nicht durch eine Veränderung der Stellgrößen aufgefangen werden könnten:
Anpassung der Führungsgröße an die Regelgröße
Beispiel:
Nachfrage geht zurück.
Schritt 1: Verbesserung der bestehenden Prozesse
Schritt 2 (falls Schritt 1 nicht genügt): Reduktion der Quantität und Qualität der Leistungserstellung, Forderung nach Subventionen
13. Starke Störgrößen Das System muss sich entweder weiterentwickeln, oder es hört auf zu existieren
Theorie dissipativer Systeme
Prigogine
Dissipativ: energiereich
Systeme können sogar unter massiven Veränderungen ihrer Struktur und Funktion überleben
wenn sie es schaffen, externe Energieströme für ihre Zwecke zu nutzen, so dass sie ständig einem Wandlungsprozess unterworfen sein können.
wenn sie die veralteten Strukturen und Funktionen nicht erhalten, sondern auf Veränderungen des Umsystems mit einer Expansion über ihre ursprüngliche Kapazität hinaus reagieren.
14. Systemregime
15. Hysterese
16. Ebenen Mikroebene
Mesoebene
Makroebene
NB: Perturbationen werden zuerst in der Mikroebene wahrgenommen. Falls sie zu stark sind, werden sie an die Mesoebene abgegeben. Eine stabile Mesoebene verhindert, dass die Makroebene zu schnell Störungen ausgesetzt ist
17. Energiefluss Dissipative Systeme benötigen stetigen Energiezufluss
Ökosysteme: Sonnenergie
soziale Systeme: Innovationen als Energielieferant
Soziale Systeme können als Energiequelle die Kreativität des Menschen nutzen, durch die sie auf veränderte Umsysteme mit neuen Ideen und Lösungen reagieren.
Innovationen werden damit zur Grundlage des Überlebens von Sozialsystemen.
evolutorische Ökonomik
Innovationen
erlauben das Überleben dissipativer Systeme in einem dynamischen Umsystem, da sie die Anpassung an veränderte Lebenssituationen ermöglichen
Gleichzeitig sind sie selbst die Quelle der größten Perturbationen.
18. Innovation: Begriffe Invention: Erfindung, erstmaliges Auftreten einer Neuerung
Innovation: Verwendung der Invention als Systemlösung von mehreren Anwendern
Verdrängende Innovation
alte Systemlösung wird durch neue ersetzt
Erweiternde Innovation
Erweiterung menschlichen Repertoires um etwas nie da gewesenes
Diffusion: Ausbreitung in Raum und Zeit
19. Meta-Stabilität Grundlage:
Innovation erschüttert bestehendes System
führt zu Selektionsdruck
fordert Opfer
Gegenmaßnahme:
Versuch, Negativfolgen der Innovationen zu reduzieren
Künstliche Abschirmung von Perturbationen
Verhinderung von Innovationen
Problem:
Selbst gewählte Separierung von der Energiequelle
Energiedurchlauf wird auf ein Minimum reduziert
Dissipation erlischt fast völlig
Überführung des dissipativen Systems in ein homöostatisches System
Folge:
künstliche Stabilität (Meta-Stabilität)
20. Meta-Stabilität Sobald die künstlich stabilisierende Kraft nicht mehr aufrecht erhalten werden kann oder die Perturbationen noch zunehmen, zerfällt das künstlich stabilisierte System sehr schnell
Folge: Jede Innovation muss gegen Widerstände ankämpfen, um neue Systemlösung zu werden
22. Doppelgesicht der Innovation Ursache der meisten Pertubationen
Lösung für Krisen
Nischen
wird eine Neuerung zu schnell eingeführt, kann sie meist nur als Nischenlösung überleben
in der Nische kann sie heranreifen (Innovationskeimling), um später für eine neue Gesamtsystemlösung zur Verfügung zu stehen
eine neue Systemlösung wird meist nicht von einer Invention, wohl aber von einem entwickelten Innovationskeimling initiiert.
23. Phasen der Anpassung an Veränderungen des Umsystems Perzeption der Krise:
Die Kapazität des Systems ist den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Engpässe werden insbesondere in der Mikrostruktur wahrgenommen.
Lösungssuche:
Neuartige Lösungen werden gesucht und getestet. Sie stehen als Innovationskeimlinge für die breite Anwendung bereit.
Meta-stabile Phase:
Die potentiellen Adoptoren beseitigen Engpässe durch geringfügige Veränderungen der alten Systemstruktur. Fluktuationen und Innovationen werden unterdrückt.
Evolutorischer Sprung:
Der Druck des Umsystems auf das alte Systemregime wird so groß, dass das bestehende System nicht mehr stabilisiert werden kann. Es entwickelt sich ein neues Systemregime. Die Innovationskeimlinge bestimmen die Richtung, in der sich das System am Bifurkationspunkt entwickelt.
24. Phasen-modell des Sozial-systems in Deutsch-land
25. Systemregime im GW Tansanias
26. Systemregime im GW Tansanias
27. Systemregime im GW Tansanias
28. Systemregime im GW Tansanias
29. Systemregime im GW Tansanias
30. Systemregime im GW Tansanias
31. Dynaxity und Theorie dissipativer Systeme
32. Dynaxity und Theorie dissipativer Systeme
33. Zonen Zone I: Synchrone Phase dauert mindestens eine Generation
Zone II: Synchrone Phasen sind lange genug, um vollständige Stabilisierung („Freezing“) zu erlauben. Stabile Metastrukturen können aufgebaut werden, feste Organisationsformen, Regeln und Hierarchien sind gefragt. Anforderungen sind konstant
34. Zonen Zone III: Synchrone Phasen sind so kurz, dass kein Einschwingen möglich ist. Statt „Freezing“ erfolgt am Ende eines diachronischen Systems eine neue Pertubation. Keine festen Regeln möglich, Ad-hoc-Entscheidungen und –strukturen nötig. Entscheidung müssen auf der Mikrostruktur basisnah getroffen werden, benötigen allerdings auch eine extrem hohe Informationsdichte, so dass Netzwerke der Mikrostrukturen ohne Hierarchien an Bedeutung gewinnen.
Zone IV: Phasen und Richtung sind nicht mehr erkenntlich. Neue Perturbationen kommen vor dem Aufbau einer Metastruktur
35. Dynaxity Komplexität
Anzahl der (strukturverschiedenen) Elemente im System
Anzahl der relevanten Umsysteme
Zahl der tatsächlich existierenden Relationen zwischen Elementen bzw. zwischen System und Umsystem
Dynamik
Schnelligkeit des Entstehens neuer Elemente
Schnelligkeit des Auftretens neuer Relationen
Vorhersagbarkeit der Veränderungen in der Zeit
Dynamik ist die Ableitung der Komplexität nach der Zeit
36. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
37. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
38. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
39. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
40. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
41. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
42. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
43. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
44. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
45. Dynamik und Komplexität: Dynaxity
46. Anforderungen in Zone III Akzeptanz von ständigem Wandel
Denken in Netzen und Prozessen
Multikulturelle Sensibilität
Kreativität
Flexibilität
Schnelligkeit
Kommunikationsfähigkeit
Stresstoleranz
Leben mit Ungewissheiten
Generalisten
47. Anforderungen in Zone III Akzeptanz von ständigem Wandel
Denken in Netzen und Prozessen
Multikulturelle Sensibilität
Kreativität
Flexibilität
Schnelligkeit
Kommunikationsfähigkeit
Stresstoleranz
Leben mit Ungewissheiten
Generalisten
48. 4.1.1.2 Grundzüge der Innovationstheorie Entstehung der Invention
Unzufriedenheit mit bestehender Lösung
Neugierde
Neugierde als autonome Motivation („Neugierappetenz“)
Appetenz: Phänomen, dass jeder Organismus aus sich selbst heraus - also ohne durch Außenreize stimuliert zu sein - unbestimmte, nichtzielgerichtete Bewegungen ausführt.
nimmt mit Lebensalter oftmals ab
Voraussetzung für Spielen und Lernen
Spielen: Energiedissipation, Gefährdung
Vorteil: Finden von Neuerungen!
49. Grundzüge der Innovationstheorie Entstehung der Invention (Forts.)
Neugier und Spiel braucht Rahmen
entspanntes Umfeld
Sicherheit
Anregung
Folge: Führung muss das gewährleisten!
Furcht und Neugierde
50. Innovation und Fremdheit
51. Kreativität „Modewort“
Inhalt:
Offenheit
Neugierde, intellektuelle Werte, ästhetische Ansprüche, breite Interessen, Ambiguitätstoleranz
Leistungsmotivation
Ehrgeiz, Ausdauer, Konzentration, Leistungsfreude, Antrieb, Belohnungsaufschub
Nonkonformität
Orginalität, Unkonventionalität, Autonomiestreben, Unabhängigkeit des Urteils, Eigenwilligkeit
Selbstvertrauen
Fähigkeits- und Zielbezogenheit, Selbstbild „kreativ“, emotionale Stabilität, Risikobereitschaft
Erfahrung
Wissen, Werthaltungen, Planungs-, Monitoring- und Selbststeuerungsfähigkeit
52. Kreativität empirische Erkenntnisse
Kreativität ist hoch mit allgemeiner Intelligenz korreliert
Kreativität nimmt ab dem frühen Erwachsenenalter ab
„Kuss der Muse“
meist Ergebnis intensiver gedanklicher Arbeit
meist in einem Moment, wo man sich nicht bewusst mit dem Problem beschäftigt
„Verrückte“ sind unter den Kreativitäten extrem selten (Ausnahme: Kunst)
Vorteil:
Probleme werden oftmals nicht durch die „beste bekannte“ Lösung überwunden, sondern durch zusätzliche Elemente der Variation (evolutionärer Ansatz)
53. Kreativität Umsetzung der kreativen Invention: Innovation
Invention ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für eine Problemlösung
wichtig: Adoptoren, die die Neuerung aufnehmen und erstmals umsetzen
Early Knowers
Entwicklung eines Innovationskeimlings
Überwindung der „Kinderkrankheiten“
Kreative sind häufig schlechte Adoptoren
30-40jährige: hoch kreativ
50-60jährige: Machtposition zur Adoption
54. Promotoren Fachpromotor
überwindet Barriere des „Nicht-Wissens“ durch sein Fachwissen
Machtpromotor
überwindet Barriere des „Nicht-Wollens“ durch seine Position in der Unternehmenshierarchie
Prozesspromotor
überwindet administrative Barrieren bei der Einführung der Innovation in der Organisation
Beziehungspromotor
überwindet Systemgrenze nach Außen durch stabile Beziehungen zu anderen Betrieben, Verbänden, Innovationszentren etc.
55. Adoption
56. 4.1.2 Herausforderungen Demographische Transition:
Übergang von einer Gesellschaft mit hoher Fertilität und Mortalität zu einer Gesellschaft mit geringer Fertilität und Mortalität bei gleichzeitiger Alterung.
Epidemiologische Transition:
Übergang des Krankheitspanoramas einer Gesellschaft von Infektionskrankheiten zu chronisch-degenertiven Erkrankungen
57. Transitionsmodell
58. Entwicklung des Altersaufbaus
61. Bevölkerungsstruktur
63. Konsequenzen Hohe Lebenserwartung ist menschlich positiv!
Aber:
Finanzierung der Krankenversicherungen problematisch
Längeres Erwerbsleben wahrscheinlich
Vorsorge muss erhöht werden
Altersarmut ist wahrscheinlcih
Umstellung der Rentenversicherung auf Kapitaldeckung
64. Mortalitätstransition
65. Finanzierung Grundsatz:
Größerer Anteil wird privat zu tragen sein
Teilung der Gesellschaft in Arm und Reich wird verstärk (auch in Gesund und Krank!)
67. Ursachen hier nur angedeutet:
Fehler in der Sozialpolitik
z. B. Umlageverfahren
Wiedervereinigung
Globalisierung
lange Wellen
68. Kondratieff-Zyklen
69. Weitere Perturbationen Europäische Union
z. B. Reduktion der Gemeinnützigkeit
Wandel von Pflicht- und Akzeptanzwerten hin zu Selbstentfaltungswerten
70. 4.1.3 Unternehmensstrategien Überblick:
Innovationspolitik
Geschäftsfeldplanung
Personalpolitik
Integration
71. Zusammenfassung: Innovationskultur
72. Analyse der Stakeholder welche Stakeholder gibt es im Gesundheitswesen?
Berufsgruppen
Zulieferer (z. B. Pharmaindustrie)
Patientenvertreter
Träger (z. B. Kirchen)
…
Welche Eigeninteressen haben sie?
Rational Choice: Altruismus ist selten ein grundlegendes Motiv
73. Wahrnehmung von Systemmängeln „Unternehmen brauchen Krisen, um innovativ zu sein“
In einem stabilen Zustand werden diachronische Systemregime kaum wahrgenommen
Tendenz zur Metastabilität
Unternehmenspolitik muss Sensoren auf der Mikroebene fördern, die Krisen wahrnehmen und kommunizieren
74. Metastabile NPO
75. Innovationsneigung Zeitpräferenz
je höher, desto langsamer ist die Adoption
je höher, desto weniger Prävention
76. Innovationskosten Direkte Kosten:
Kosten der Entwicklung und Etablierung der Innovation
Disruptionskosten:
Neuaufbau der Formalstruktur führt evtl. zu einer Reduktion der Leistungsfähigkeit in der Transitionsphase
Opportunitätskosten:
Kapazität der Manager ist beschränkt und wird überwiegend von Transitionsprozess in Anspruch genommen
Politische Kosten:
Innovationsadoption hat negative Auswirkung auf die Erreichung weiterer Ziele der Systemsteuerung
77. Geschäftsfeldpolitik
78. Personalpolitik Dimensionen
vertikal:
Führung durch Vertrauen
Führung durch Freiräume
Führung durch Bereitstellung von Instrumenten zur Selbstkontrolle
„Dienende Leiterschaft“
Horizontal
Gruppenprozesse, formale und informelle Strukturen
„Nicht-Angriffspakt“ vs. „produktives Team“
Maßnahmen
Auswahl von innovationsfreudigen Mitarbeitern
Schaffung von Rahmenbedingungen für Innovationsfreude
Sicherheit
Anregung
Herausforderung
Belohnung
Schaffung von Rahmenbedingungen für Persönlichkeitsentwicklung
79. Integration Inhalt: Zusammenschluss von Unternehmen
Innovationspotential
Zuführung von Innovationen aus anderen Unternehmen
Skalenvorteile:
Innovationsförderung ist kostenintensiv und rentiert sich nur, wenn die Innovation auch in mehreren Unternehmen bzw. Gebieten eingesetzt wird
Vorteil von Klinikketten: einmal innovativ sein – oftmals implementieren
Umsetzung: siehe nächstes Kapitel
80. Arbeitsaufgabe Entwickeln Sie Teilkonzepte für das „Krankenhaus 2020“, z. B.
Führungsstruktur
Abteilungsgliederung
Medizintechnik
Pharmaprodukte
Rehabilitation
Integration
…
81. 4.2 Lebensphasen4.2.1 Grundlagen Reguläre Lebensphasen
? Gründung
? Wachstum
? Kapitalerhöhung
? Liquidation
Irreguläre Lebensphasen
? Umwandlung
? Unternehmenszusammenschlüsse
? Kapitalerhöhung
? Auseinandersetzung
? Insolvenz
? Liquidation
82. Change Management Aufgaben, Maßnahmen und Tätigkeiten, die eine umfassende, bereichsübergreifende und inhaltlich weit reichende Veränderung - zur Umsetzung von neuen Strategien, Strukturen, Systemen, Prozessen oder Verhaltensweisen - in einer Organisation bewirken sollen
i.w.S.: Management von Transitionsprozessen
Finanzierung der Lebensabschnitte
Personalpolitik des Wandels
Lernende Organisation
Geschäftsfeldpolitik, Produktpolitik in Transitionsprozessen
i.e.S.
oftmals Reduktionismus auf Coaching von Veränderungsprozessen
83. Phasen des Veränderungsprozesses
Unfreezing
„Auftauen des bestehenden (= eingefrorenen) Gleichgewichtes“
Wahrnehmung der Krise
Bereitschaft für Veränderungen
Ziele der Phase:
Stärkung der nach Veränderung strebenden Kräfte zu stärken
Schaffung eines Veränderungsbewusstsein.
Moving
Eigentliche Veränderungsphase
„Bewegung zu neuem Gleichgewicht“
Generierung von Lösungen
Ausprobieren von neuen Verhaltensweisen
Lösung von Teilproblemen
Freezing
Stabilisierung der Organisation
Implementierung der gefundenen Problemlösungen
vorläufiger Abschluss des Veränderungsprozesses
84. Lernende Organisation als Voraussetzung
85. Lernende Organisation als Voraussetzung
86. Weiteres Vorgehen Zwei wichtige Phasen / Entscheidungen sollen speziell betrachtet werden:
Rechtsformwahl
Integration
87. 4.2.2 Rechtsformwahl Typische Gliederungskriterien:
Privatrecht und Öffentliches Recht
Privatrecht: Regelung der Beziehungen von rechtlich (nicht notwendig wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten
Öffentliches Recht: Regelung der Beziehungen zwischen Rechtssubjekten, wenn auf zumindest einer Seite ein Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet wird
Eigentum
Anzahl der Eigentümer
Haftung der Eigentümer
Rechtssubjekt
Juristische oder natürliche Personen
Zielsystem
Erwerbswirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich
Geschäftsführung
Partizipationsrecht der Eigentümer an Geschäftsführung
Form des Eigenkapitals
Aufteilung des Eigenkapitals
Festes oder variables Eigenkapital
88. Rechtsformen: Überblick
89. Rechtsformen: Überblick
90. Rechtsformen: Überblick
91. Rechtsformen: Überblick
92. Rechtsformen: Überblick
93. Zur Wiederholung Einzelunternehmung
Eigenschaften:
Ein Eigentümer
Eigentümer ist natürliche Person
Vollhafter, unbeschränkte Haftung
Alleiniger Geschäftsführer
Vorteil:
Schnelle Entscheidungsfindung
Nachteil:
Schmale Eigenkapitalbasis
Vollhaftung
Wachstum nur über Fremdkapital oder Umwandlung möglich
94. Zur Wiederholung Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eigenschaften:
Keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Mehrere Eigentümer (=Eigenkapitalgeber).
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt
Gesellschaftervertrag kann Geschäftsführung anderweitig regeln.
Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Vertretung der Gesellschaft
soweit im Gesellschaftervertrag nichts anderes bestimmt ist
Gewinn- und Verlustrechnung:
HGB: 4% auf Kapitalanteil, Rest nach Köpfen
soweit der Gesellschaftervertrag nichts anderes vorsieht
95. Zur Wiederholung Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Vorteile:
Breitere Kapitalbasis
Risikoteilung
Kompetenzbündelung mehrerer Gesellschafter
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung
Solidarische Haftung
Gewinnteilung
96. Zur Wiederholung Kommanditgesellschaft (KG)
Eigenschaften:
keine eigene Rechtspersönlichkeit
mehrere Eigenkapitalgeber
Vollhafter: Komplementäre
Teilhafter: Kommanditisten
Geschäftsführung: nur in Hand der Vollhafter
falls nicht durch Gesellschaftervertrag besonders bestimmt
Vorteile:
größere Eigenkapitalbasis
Leichte Aufnahme von Kommanditisten
Kein Einfluss der Kommanditisten auf Unternehmensführung
Beschränkte Haftung für Kommanditisten
Nachteile:
unbeschränkte Haftung der Komplementäre
97. Zur Wiederholung Stille Gesellschaft
Eigenschaften:
Beteiligung einer Person an dem Unternehmen eines anderen als stiller Gesellschafter
Eigenkapitalbeteiligung
Stiller Gesellschafter tritt nach Außen nicht in Erscheinung
keine Geschäftsführung durch Stille Gesellschafter
Gewinn/Verlustbeteiligung
Arten:
Typische Stille Gesellschaft: Bei Auflösung der Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nur Anspruch auf seinen Eigenkapitalwert
Atypische stille Gesellschaft: Er hat Anspruch auf stille Reserven, d.h., wenn der anteilige Liquidationserlös das EK übersteigt, erhält er den entsprechenden Überschuss
98. Zur Wiederholung Kapitalgesellschaften als Juristische Personen
Rechtsfähigkeit
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Träger von Rechten und Pflichten
Eigentümer von Vermögen
Kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden
Geschäftsfähigkeit:
Juristische Personen sind nicht geschäftsfähig,
Sie benötigt Organe (=geschäftsfähige Menschen), um Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen.
Vorteile von Kapitalgesellschaften
Großer Kreis von anonymen Eigenkapitalgebern
Kleiner Kreis von Einflussnehmenden
Scharfe Trennung von Eigentum und Geschäftsführung (Management)
Haftungsbeschränkung
Allein Gesellschaftsvermögen haftet
Völlige Loslösung vom Vermögen der Kapitalgesellschaft und dem Vermögen der Gesellschafter
99. Zur Wiederholung Aktiengesellschaft (AG)
Eigenschaften der AG
Juristische Person
Aufteilung des Grundkapitals in kleine Anteile (= Aktien)
Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter
Indirekter Einfluss der Gesellschafter auf Leitung
Organe der AG
Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre
Aufsichtsrat: Überwachungsorgan.
Vorstand: Leitungs- und Vertretungsorgan: wird vom Aufsichtsrat auf max. 5 Jahre bestellt
100. Zur Wiederholung Aktiengesellschaft (AG) (Forts.)
Vorteile der AG
Weite Streuung des Gesellschaftskapitals:
Geringer Kapitalbetrag pro Aktie
breites Publikum
Einfachheit des Handels mit Aktien
Einfache Übertragung per Vertrag (Inhaberpapier)
Handel ohne Kenntnis der AG an der Börse
Beschränkung der Haftung
Nachteile der AG
Hohes Gründungskapital
Gründungskapital: mind. 50.000 Euro
Kapitalarten:
Grundkapital
gesetzliche Rücklagen
freiwillige Rücklagen
Strenge Mitbestimmung: u.U. paritätische Mitbestimmung
Publizitätspflicht:
Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Geschäftsbericht)
101. Zur Wiederholung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eigenschaften
Juristische Person
Gesellschafter sind mit einer Einlage an dem in Geschäftsanteile zerlegten Stammkapital beteiligt
Haftungsbeschränkung
Theoretische Trennung von Geschäftsführung und Kapitaleigentum
Geschäftsanteile (=Stammeinlagen): auf jeden beliebigen Betrag ausstellbar und nur mit notarielle Beurkundung übertragbar
Organe der GmbH
Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat
Geschäftsführer
102. Zur Wiederholung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Vorteile:
gegenüber Personengesellschaften
hohes Eigenkapital durch viele Miteigentümer
beschränkte Haftung
gegenüber AG
geringeres Gründungskapital (50.000 DM)
geringere Gründungskosten (Aktiendruck)
Nachteile
gegenüber Personengesellschaften
Mindestkapital: 25.000 Euro
Publikationspflicht deutlich höher als in Personengesellschaften
Körperschaftssteuer
gegenüber AG
Schwerere Übertragbarkeit der Geschäftsanteile gegenüber Aktien
Geringere Kreditwürdigkeit
103. Zur Wiederholung GmbH & Co KG
Konstruktion:
Teilhafter der Kommanditgesellschaft: natürliche Person
Vollhafter der Kommanditgesellschaft: GmbH
Vorteile:
Ausschluss persönlicher Haftung
Teilhafter der KG können Eigentümer der GmbH sein
Ausschluss der Körperschaftssteuer
keine Publikationspflicht
104. Verein Definition: Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“
Mindestvoraussetzung für die Gründung:
sieben Vereinsmitgliedern
Satzung, insb.
Vereinszweck
Befugnisse des Vereinsvorstands
105. Verein Typen
Nicht-rechtsfähige Vereine
§ 21 BGB: Nicht eingetragener Idealverein
nicht auf einen Wirtschaftsbetrieb ausgerichtet
z. B. Gesangsverein
§ 54 BGB: Handelnder haftet persönlich
Rechtsfähige Vereine
Altrechtlicher Verein
bestanden bereits vor dem Inkrafttreten des BGB
nicht im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen, aber dennoch juristische Personen.
Eingetragene Verein (e.V.), § 21 BGB
Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist
Voraussetzung: nicht wirtschaftlicher Verein
106. Eingetragener Verein Eintragung:
Vereinsregister beim Amtsgericht
Satzung muss gemeinwirtschaftlich ausgerichtet sein
„nicht wirtschaftlicher Verein“
Rechtssubjekt:
Eingetragene Vereine sind juristische Personen
Sie sind rechtsfähig
Vertretung nach Außen: Vorstand
Haftung
Für Verbindlichkeiten, die der Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen.
Ausnahme:
Durchgriffshaftung der Vorstandsmitglieder
bei grobem Verstoß
107. Eingetragener Verein Organe
Vorstand
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins
zuständig für alle Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind
Einberufung durch Vorstand (in der Regel jährlich)
Entscheidung mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder
Satzungsänderung sowie Auflösung des Vereins: 75 % der Erschienenen
Änderung des Zwecks des Vereins: nur mit Zustimmung aller Mitglieder
108. Eingetragener Verein Mitgliedschaft
Erwerb:
Mitwirkung als Gründer
Beitritt
Beitritt als Vertrag zwischen Verein und Mitglied
Antrag auf Mitgliedschaft
Annahme des Antrages durch Vorstand
Rechte sind nicht übertragbar
109. Eingetragener Verein Bedeutung:
hohe Verbreitung im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege
klassische Rechtsform bürgerlichen Engagements des 19. Jahrhunderts
Vorteile:
Ausdruck der Zivilgesellschaft
breite Expertise möglich
Partizipation der Betroffenen möglich
Nachteile:
schwerfällige Führung
geringe Kapitaldecke
110. Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts Synonym: GbR, BGB-Gesellschaft
Definition:
Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB).
Häufig: zeitlich befristet auf die Erreichung eines gemeinsamen Zieles ausgerichtet (z. B. Bankenkonsortium)
Abgrenzung zur OHG
Freiberuf: Freiberufler können keine OHG bilden
ansonsten relativ ähnlich wir OHG
GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden
111. Freiberuf Definition: Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Berufe bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen
Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
Grundsatz: Heilberufe sind grundsätzlich Freiberufe
Arzt
Psychologischer Psychotherapeut
Zahnarzt
Tierarzt
Heilpraktiker
Hebamme
Physiotherapeut/Krankengymnast
112. Freiberuf Folgen:
Freiberufler sind keine Kaufleute i.S. des HGB
Folge: OHG kommt als Rechtsform für Ärzte etc. nicht in Frage
Apotheken sind keine Freiberufler, da sie überwiegend Kaufhandlungen durchführen
Vorteile:
nicht gewerbesteuerpflichtig
Angehörige der freien Berufe sind im Gegensatz zu Gewerbetreibenden bei der Wahl ihres Geschäftssitzes nicht an die Vorgaben und Zulässigkeiten eines Bebauungsplanes gebunden
Nachteile
Kapitalgesellschaften werden nicht als Freiberufler behandelt, d.h. eine Praxis-GmbH wird als Gewerbe eingestuft
Hinweis: 2005 wurden Ärztegesellschaften zugelassen (Musterberufsordnung der Ärzte), so dass Ärzte sich in de rForm der juristischen Person des Privatrechts zusammenschließen können (AG, GmbH, Heilkundegesellschaften)
113. Partnerschaft Definition: Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie ist die auf Dauer ausgerichtete Variante der BGB-Gesellschaft für Freiberufler (seit 1995 möglich)
Voraussetzungen:
sie übt kein Handelsgewerbe aus
nur natürliche Personen sein
bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig
Anwendung: bislang gering
114. Besonderheiten der Partnerschaft keine Mindestkapitaleinlage
Firma
muss den Namen mindestens eines Partners sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten.
Eintragung im Partnerschaftsregister:
Gründung mit allen Gründungspartnern, Ein- und Austritt eines Partners Namensänderungen etc. müssen zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet werden
Geschäftsführung/Vertretung nach Außen
Gemeinsame Geschäftsführung (es sei denn, Partnerschaftsvertrag sagt etwas anderes)
Geschäftsführung durch Nichtgesellschafter ausgeschlossen
Rechtsfähigkeit der Partnerschaft
Eine Partnerschaft kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden.
Haftung der Partner
Gesamtschuldnerische Haftung
Haftungskonzentration: Unbeschränkte Haftung kann auf einen oder zwei Partner konzentriert werden
Steuerliche Behandlung einer Partnerschaft
Die Partnerschaft ist nicht gewerbesteuerpflichtig.
Einkommensteuerpflichtig ist nicht die Partnerschaft, sondern jeder einzelne Partner.
115. gGmbH Eine GmbH wird gGmbH durch Zuerkenntnis der Gemeinnützigkeit
keine eigentliche Rechtsform
Gemeinnützigkeit:
"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." (§ 52 Absatz 1 Satz 1 AO)
Freigemeinnützig: Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden
Vorteile:
Befreiung von der Körperschaftssteuer
Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben (von Privatpersonen) oder Betriebsausgaben (von Betrieben) absetzungsfähig
116. gGmbH Gemeinnützigkeit:
"Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." (§ 52 Absatz 1 Satz 1 AO)
Freigemeinnützig: Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden
Voraussetzungen:
Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke
Selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Verfolgung des Zwecks
Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen.
Eine GmbH wird gGmbH durch Zuerkenntnis der Gemeinnützigkeit
keine eigentliche Rechtsform
117. Stiftung Definition:
eine durch Zuwendung von Vermögenswerten (Stiftungsakt) errichtete Institution, die mit Hilfe ihres Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll
Arten:
Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts)
in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung)
Abgrenzung:
Körperschaft: Stiftungen haben keine Mitgliedschaft
Anstalt: Stiftungen haben keine Benutzer
Stiftung: hat lediglich Begünstigte (Destinatäre)
NB: Stiftungen sind nicht automatisch gemeinnützig
z.B.: Unternehmen kann als gewinnorientierte Stiftung aufgebaut werden
118. Rechtsfähige Stiftung Charakteristika
Stiftung entsteht durch
Willenserklärung des Stifters
staatliche Anerkennung durch Stiftungsbehörde
Stiftungszweck
muss klar in Satz definiert sein
bleibt bis zur Auflösung der Stiftung unveränderlich
Stiftungsvermögen
muss ausreichend hoch sein, um den Zweck der Stiftung dauerhaft und nachhaltig aus den Erträgen des Vermögens verwirklichen zu können
Folge:
Zinserträge abzgl. einer Inflationsrücklage
119. Rechtsfähige Stiftung Charakteristika (Forts.)
Gemeinnützigkeit
muss vom Finanzamt bescheinigt werden
ergibt sich aus dem Stiftungszweck
Zustiftung
bestehende Stiftungen können durch neue Stifter ergänzt werden
eine Veränderung der Satzung ist ausgeschlossen
Steuerliche Aspekte
u. U. fällt Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer bei Stiftung an
Zuwendungen zu gemeinnützigen Stiftungen haben höhere Obergrenzen als Spenden
120. Sonderformen der Stiftung Stiftungen des öffentlichen Rechts
vom Staat durch Gesetz oder Rechtsverordnung, in seltenen Fällen auch durch einfachen Kabinettsbeschluss errichtet
oft lediglich Sachvermögen (Immobilien, Kunstwerke, …), das keine Erträge wie Zinsen, Mieten oder Pachten erbringt
langfristig auf laufende Zuwendungen des Staates angewiesen sind
privatrechtliche Stiftungen mit einer vergleichbaren Vermögensausstattung hätten kaum Aussicht auf Anerkennung
Beispiel: Museum als Stiftung, Universität als Stiftung
Kirchliche Stiftungen
Sonderform der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts
Zweck: überwiegend kirchlichen Aufgaben zu dienen
Verwaltung: nach dem Willen des Stifters von einer Kirche verwaltet
eigene Rechtspersönlichkeit
ansonsten wie „normale“ rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
121. Genossenschaft Definition:
Genossenschaften dienen der Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
Charakteristika
juristische Person
keine Kapitalgesellschaft
Mitgliederzahl nicht geschlossen
Kein Mindestkapital, variables Eigenkapital
Abstimmung nach Köpfen, nicht nach Anteilen
Vorrang der Förderung der Mitglieder vor eigenwirtschaftlichen Zielen
Genossenschaft ist eine NPO, die aber durchaus dem Gewinnstreben ihrer Mitglieder dienen kann, z. B. Einkaufgenossenschaft
122. Genossenschaften Arten:
Fördergenossenschaften
Genossenschaft unterstützt andere Aktivitäten der Genossen
Einkaufsgenossenschaft, Vermarkungsgenossenschaft, genossenschaftliche überbetriebliche Ausbildung,…
Idenität von Mitgliedern und Nutzer
Produktivgenossenschaften:
Genossenschaft dient Mitgliedern als Erwerbsquelle
Identität von Mitglied und Arbeitnehmer der Genossenschaft
Rechtsform der eingetragene Genossenschaft (eG)
Grundlage: Genossenschaftsgesetz
Abgrenzung zum e.V.:
Unterschiede:
Zweck ist immer die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder
Kaufmann i.S. des HGB
Organe: Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Gemeinsamkeiten:
juristische Person
mindestens sieben Mitglieder
Eintrag ins Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts
123. Rechtsformen des Bürgerlichen Rechts: Bewertung Gemeinnützigkeit?
Zahl der Gesellschafter
1: Einzelunternehmen
mehrere: Gesellschaft
Freiberuflichkeit
ja: GbR, Partnerschaf
nein: OHG, GmbH, AG
Haftungsbeschränkung
vollständig: GmbH, AG, Stiftung, Verein
teilweise: KG, Partnerschaft
Geschäftsführung
alle bzw. Alleineigentümer
professioneller Geschäftsführer
Kapitalbeschaffungsmöglichkeit
124. Öffentliche Betriebe und Unternehmen Grundsatz: heute viele Mischformen
Unterscheidung:
Rechtsformen öffentlichen oder privaten Rechts
Trägerschaft
Private Trägerschaft: Mehr als 75 % des Eigenkapitals liegt in den Händen von Personen des Privatrechts
Öffentliche Trägerschaft: Mindestens 25 % des Eigenkapitals liegt in den Händen von Personen des öffentlichen Rechts
Zielsystem
erwerbswirtschaftlich
gemeinwirtschaftlich
125. Zielsystem und Trägerschaft
126. Zielsystem und Trägerschaft
127. Rechtsformen des öffentlichen Rechts Überblick
Regiebetriebe
Eigenbetriebe
Sondervermögen
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Anstalten des öffentlichen Rechts
Stiftungen des öffentlichen Rechts
128. Rechtsformen des öffentlichen Rechts Regiebetrieb (Unselbständige Anstalt)
Nichtrechtsfähige, nachgeordnete Einrichtung eines Verwaltungsbetriebes
Organisatorisch ausgegliedert
Finanzwirtschaftlich der Verwaltung gehörig
Einnahmen und Ausgaben gehen unsaldiert in den Haushalt der Gebietskörperschaft ein (= Bruttobetrieb)
im Grunde ein Amt der übergeordneten Verwaltung
z. B. Städtisches Krankenhaus
Stadtrad trifft alle wichtigen Entscheidungen
Finanzplan Teil des städtischen Haushalts
alle haushaltsrechtlichen Regularien müssen eingehalten werden
keine eigene Rechtspersönlichkeit
Verwaltungsleiter als städtischer Beamter
129. Rechtsformen des öffentlichen Rechts Verselbständigte Regiebetriebe
keine eigene Rechtspersönlichkeit
organisatorisch und finanzwirtschaftlich selbständig
Einnahmen und Ausgaben fließen saldiert i8n den Haushalt der Gebietskörperschaft ein (=Nettobetrieb)
Haushaltsrecht trifft nur bedingt zu
höhere Unabhängigkeit bei Entscheidungen
Arten:
Eigenbetriebe: verselbständigte Regiebetriebe der Gemeinden
Sondervermögen: verselbständigte Regiebetriebe der Länder und des Bundes
130. Rechtsformen des öffentlichen Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts
juristische Person:
eigene Rechtspersönlichkeit
eigener Haushalt, relative Unabhängigkeit
durch Organe vertreten wird
Arten:
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Verband des öffentlichen Rechts, der außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und gegebenenfalls unter Einsatz hohheitlicher Mittel wahrnimmt
Beispiele: Ortskrankenkasse, Religionsgemeinschaften
Anstalten des öffentlichen Rechts
im Gegensatz zur Körperschaft, die als Verband Mitglieder hat, hat die Anstalt nur Nutzer
z. B. Krankenhäuser, Rundfunkanstalten
131. Arbeitsaufgabe Erstellen Sie eine Liste von 10 Einrichtungen des Gesundheitswesens in ihrer Nähe. Untersuchen Sie die Rechtsform und begründen Sie diese.
In den letzten Jahren kam es zu einem Wandel bei öffentlichen Krankenhäusern: von Regiebetrieben bis zu gGmbHs.
Begründen Sie diese Entwicklung.
Ist sie alternativenlos?
Worin liegen die Probleme?