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Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik. Wie haben wir angefangen?. Lena Gräwe und Jan Spittka Salzburg, 26. Februar 2009. Überblick. Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung Erfassung der Vorgeschichte Aufgabe und Gegenstand der Rechtsinformatik
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Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik Wie haben wir angefangen? Lena Gräwe und Jan Spittka Salzburg, 26. Februar 2009
Überblick • Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung • Erfassung der Vorgeschichte • Aufgabe und Gegenstand der Rechtsinformatik • Verdichtung und Etablierung als Disziplin • Thesen zur Geschichte der Rechtsinformatik
I. Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung • Begriffe • Ansichten zur Wissenschaftsgeschichte • Wissenschaftsgeschichte in der Rechts- wissenschaft
1. Begriffe Wissenschaft Wissenschaften Disziplin Wissenschaften Disziplin Wissenschaften Disziplin Disziplin Teildisziplin Disziplin Disziplin Teildisziplin Disziplin Disziplin Teildisziplin Disziplin
1. Begriffe Wissenschaft Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin Integrationsdisziplin Querschnittsdisziplin
2. Wissenschaftsgeschichte Wissenschaftsgeschichte Historisch Wissenschaftstheoretisch Primär an historischem Material und historischen Fakten interessiert Darstellung des Geschehensablaufs Untersuchung der Disziplinbildung - Setzung - Selbstbegründung - Autonomisierung - Legitimierung - Organisation
3. Wissenschaftsgeschichte in der Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft Geschichte der Rechtswissenschaft Rechtsgeschichte Rechtsgebiet Rechtsdisziplin Herausbildung d. Disziplin Etablierung als Disziplin Vorgeschichte
II. Erfassung der Vorgeschichte • Anfänge der Automationsdebatte • Bedürfnisse für Rechtsinformation
1. Anfänge der Automationsdebatte Technikdebatte als Ausgangspunkt langsamer Abspaltungsprozess(ab ca. 1962) Bezug zur Technikdebatte primär neue Richtung Computer als neues Organisiationsprinzip • Bull • Luhmann • Haft • Fiedler • Podlech • Simitis
2. Bedürfnisse für Rechtsinformatik • Welche technischen, gesellschaftlichen und/oder politischen Veränderungen bilden das Thema der Rechtsinformatik? • EDV-Einsatz in der Verwaltung als Ausgangspunkt • zunehmende Komplexität gesellschaftlicher Verhältnisse • Notwendigkeit des EDV-Einsatzes auch im Recht („Informationskrise“, Konkurrenzfähigkeit der BRD) • Vereinigung unterschiedlicher Interessen in Aufbau der EDV • Warum besteht ein Bedürfnis für eine theoretische Auseinandersetzung? • Planungszwecke • Diskussionsgrundlage • Grundlagenforschung • Warum kann die theoretische Auseinandersetzung nicht innerhalb schon bestehenden Disziplinen (Informatik, RW, RT) erfolgen? • Verlust des sozialwissenschaftlichen Aspekts • unausreichender Begriffsapparat • Berücksichtigung der Spezifika von EDV und Rechtswissenschaft
III. Aufgaben und Gegenstand der RI • Dokumentation – Automation – Information • Rechtsinformatikkonzepte • Verwaltungsautomation und Datenschutz
1. Dokumentation – Automation – Information • Automatisierte Rechtsdokumentation • zahlreiche praktische Projekte(Juris, Bundessozialdatenbank) • interdisziplinäre Zusammenarbeit • rechtliche Fragestellungen, teilw. Grundlagenforschung(Benutzerforschung, Untersuchung Rechtsinformationssystems) • Automatisierte juristische (Teil)Entscheidung • theoretische Vorarbeit mit Bezug zu Informationswissenschaft, Rechtstheorie und Formalwissenschaften • Formalisierung/ Axiomatisierung des Rechts • Information als Rechtsgut größte Chance + größte Gefahr für die RI als Disziplin Schwerpunkt der aktuellen Überlegungen zum Informationsrecht
2. Rechtsinformatikkonzepte Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler) Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler) • Grundlagenforschung • Implementierung EDV • Grundlagenforschung • Implementierung EDV • Datenverarbeitung in Recht und Staat • rechtliche Komponente (-) • Datenverarbeitung in Recht und Staat • rechtliche Komponente (-) Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers Aufgabe Gegenstand Methodik sozialverträglicher und verfassungsrechtlich legitimer Einsatz der EDV Wechselbeziehung von EDV und Recht Methodenpluralismus Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller) Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller)
3. Verwaltungsautomation und Datenschutz Ab 1890: Philosophische und rechtliche Wurzeln des Datenschutzrechts Mitte 1950er: Einzug der EDV in öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft 1969 - 1981: Datenschutzgesetzgebung der ersten Generation 1971 – 1983: Der Weg zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ 1983 – 1990: BDSG-Novelle (Datenschutzgesetze der zweiten Generation) Ab 1995: Europäisierung und „moderner“ Datenschutz
IV. Entstehung des Datenschutzrechts Herkömmliche/keine Regelungen Einfluss der Wissenschaft? Einfluss der Wissenschaft? Neue Technik Neue soziale Sachverhalte NeueRegelungen
IV. Verdichtung und Etablierung • Kommunikationsforen • Universitäre Einrichtungen • Verhältnis zum Informationsrecht
1. Kommunikationsforen a) Literatur • Literatur zunächst verstreut • Zeitschriften für das öffentliche Recht (z.B. DÖV, Die Verwaltung, Deutsche Rentenversicherung), • rechtstheoretischen Zeitschriften/Jahrbüchern (z.B. ARSP, Jahrbuch für Rechtstheorie und Rechtssoziologie) • Interne Drucksachen, Mitteilungen und Berichte • Schaffung von Publikationsorganen • Zeitschriften (z.B. ÖVD, DuD, DSWR, DVR inkl. Beihefte) • Monografien/Reihen (z.B. JA-Sonderheft, EDV und Recht, Informationsrecht und Informationspolitik, Arbeitspapiere zur Rechtsinformatik) b) Gesellschaften • 1968: GMD • 1969: GI • 1976: GRVI
2. Universitäre Einrichtungen a) Einrichtung von Lehrstühlen • SS 1969/ 1970 erste Vorlesung „EDV und Recht“ an der Uni München • 1973 erstmals Lehrbefugnis für RI in Frankfurt und München • 1977: TU Darmstadt: Einführung eines Schwerpunktes RI innerhalb des Studiengangs WI scheitert • 1978 Beschluss des Deutschen juristischen Fakultätentags, RI-Lehrveranstaltungen an allen deutschen Fakultäten • 1979: Beschluss VW-Stiftung: keine Errichtung RI-Lehrstuhl • 1983: Lehrstuhl für Rechtsinformatik in Hannover b) Arbeitsgruppen/Forschungsstellen • Forschungsstelle für juristische Informatik (1970, Bonn) • Arbeitsgruppe „Mathematik und Recht“ (1970, Heidelberg) • Arbeitsgruppe „Analyse der juristischen Sprache“ (Deutsches Rechenzentrum Darmstadt) • Forschungsstelle Informationsrecht (Regensburg) • Forschungsstelle für Informationstechnologie ( 1978, Hannover)
3. Verhältnis zum Informationsrecht RI InfoR RI = R I R I (R)I InfoR InfoR = R I Datenschutz (recht) Datensicher-heit Datenschutzrecht Datenschutz (recht) Es kam zu einer Trennung der Fragerichtungen
IV. Thesen zur Geschichte der Rechtsinformatik • Praxis regte die Theorie an, Theorie begann sich zu verselbstständigen; mit Aufkommen des PC und der Vernetzung fand ein Paradigmenwechsel statt, sodass nun „alltägliche“ Probleme zu lösen waren • Es wurde gezielt versucht Lehrstühle für RI zu schaffen, was aber zum Teil scheiterte und zu einer Destabilisierung der RI führte • Verengung der RI auf Datenschutz, weshalb langfristig das Informationsrecht ggü. der RI zur juristischen Dominanten wurde • RI verlangte von den Juristen fachliche Fähigkeiten, die sie größtenteils nicht entwickelt haben. Das Bedürfnis für RI bestand jedoch weiter, daher erfolgt Abwanderung in andere Fächer