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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 32 - Forstwirtschaft. Ripartizione 32 – Foreste. Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den Schutzwald. Bodennutzung in Südtirol. Landesfläche: rund 740.000 ha davon 336.689 ha Wald.

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  1. AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 32 - Forstwirtschaft Ripartizione 32 – Foreste Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den Schutzwald

  2. Bodennutzung in Südtirol Landesfläche: rund 740.000 ha davon 336.689 ha Wald

  3. Flächenanteile der Höhenstufen 40% Landesfläche >2000 m 80% Landesfläche > 1000 m →Berg- und Schutzwälder

  4. Nationale Forstinventur 2012

  5. Schutz von Boden und Grundstücken im öffentlichen Interesse Nachhaltige Nutzung der Wiesen, Wälder, Bergmähder und Almen Erhaltung des Waldes in der Gesamtheit und in all seiner Funktionen • LG 21/96 Ziele des Forstgesetztes

  6. Stärkung der Widerstandsfähigkeitund des ökologischen Wertes der Bergwaldökosysteme

  7. Einschränkung der freien Verfügbarkeit von Grund und Boden Ausgleich der dadurch entstandenen Nutzungs- einschränkung • Strategien • Wie erreiche ich dies

  8. Die Leistungen des Waldes Lebensraumfunktion 14.700 Tierarten sind in Südtirol nachgewiesen, viele davon leben ständig oder teilweise im Wald. pro Hektar Wald auf durchschnittlich 12,4 Kubikmeter abgestorbene Bäume

  9. Die Leistungen des Waldes Schutzfunktion Wohlfahrtsfunktion Nutzfunktion Erholungsfunktion Lebensraum

  10. Die Leistungen des Waldes Nutzfunktion

  11. Die Leistungen des Waldes Der Begriff Vorratsfestmeter steht in der Holzmesskunde für Rauminhalt in Kubikmeter (m³) stehenden Holzes.

  12. Die Leistungen des Waldes Erholungsfunktion Rund 7.500 km Wanderwege führen durch unsere Wälder. Ein Hektar bewaldete Fläche weist in der Schweiz einen Erholungswert von 7.846 Franken, also rund 5.885 Euro auf. Auf Südtirol umgerechnet kommt man so auf einen Erholungswert von 2,2 Milliarden Euro. • 8.000.000 Touristen/Jahr • ca. 25.000.000 Übernachtungen

  13. Die Leistungen des Waldes Wohlfahrtsfunktion Die Filterleistung variiert je nach Waldtyp. Fichtenwald etwa filtert pro Jahr rund 30 Tonnen Staub pro Hektar aus der Luft, im Buchenwald kommt man gar auf 68 Tonnen. 6.000 der in Südtirol erfassten Wasser-quellen liegen im Wald. Eine 100jährige Tanne hat ungefähr 600.000 Nadeln und damit eine Filterfläche von 15.000 Quadratmetern. Darüber setzt sie täglich rund 13 Kilogramm Sauerstoff frei. Zum Vergleich: Ein Mensch braucht 0,5 bis zwei Kilogramm Sauerstoff am Tag.

  14. Schutzwaldfunktion 58 % des Waldes Standortsschutzwald 24% des Waldes Objektschutzwald

  15. Schutzfunktion des Waldes • Schutz gegen Lawinen • Schutz gegen Sturzprozesse • Schutz gegen Wildbachprozesse

  16. Die Leistungen des Waldes Schutzfunktion Schutz des Waldes gegen Sturzprozesse, Lawinen und Wildbachprozesse: -58 % der Waldfläche ist Standortsschutzwald -24% der Waldfläche ist Objektschutzwald Der Schutzwirkung des Waldes sind aber Grenzen gesetzt: gegen große Katastrophenereignisse ist auch der Wald überfordert. Sehr entscheidend ist der qualitative Zustand der Wälder (Mischung, Stufung, Vitalität, Dauerbestockung).

  17. Die Schutzwaldhinweiskarte

  18. Bedingung für das Sichern und Beibehalten der Schutzfunktion ist die Verjüngung des Waldes

  19. Abschussplanung Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjügung • Forstgesetz 1996: • Art 29 (Wildschäden) (1) Zur Verhütung von Schalenwildschäden im Wald muss bei der Festlegung der Abschusspläne der Wildbestand im Gleichgewicht mit der von der natürlichen Umgebung angebotenen Äsungsgrundlage gehalten werden.

  20. Abschussplanung Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjüngung • Jagdgesetz 1987: • Art 1. (Zielsetzung) (1) Dieses Gesetz regelt die Jagdausübung und deren Überwachung und umfasst den natürlichen und ausgewogenen Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung eines angemessenen Wildbestandes sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen von Wild- und Jagdschäden im Interesse der Allgemeinheit und sorgt für deren Vergütung. • Art 3 (Hege) (1) Unter Hege versteht man alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung eines Wildbestandes, der den Äsungsbedingungen sowie den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepasst ist.

  21. Abschussplanung Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjüngung • Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz: • Art 6 (Abschussplan und Hegeschau) (1) Die Abschussplanung gemäß Artikel 27 des Gesetzes ist ein Instrument zur Wildbewirtschaftung und zur Verwaltung der Jagdreviere. In den Abschussplänen, die auch auf die Vermeidung der Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zielen, wird das Schalenwild nach Geschlecht, Güte und Alter unterschieden.

  22. Was verhindert die Verjüngung und spitzt die Wildschadens- und die Wildbejagungsproblematik im Schutzwald aber oft zu?

  23. Die vernachlässigten Pflegeeingriffe

  24. Die biotischen Schäden • Schälschäden • Verbissschäden • Fegeschäden

  25. Gesundheitszustand unserer Wälder -abiotische Schäden – biotische Schäden Wildschäden Schälschäden: dünne Rinde von jungen Bäumen (10-20 cm Bhd) wird abgeschält, als Ausgleich für Nahrung mit zu geringer Rohfasermenge;

  26. Gesundheitszustand – biotische Schäden Wildschäden Verbissschäden: Knospen und Triebe von Jungbäumen werden abgebissen, Bevorzugung von Laubbäumen und Tanne.

  27. Gesundheitszustand – biotische Schäden Wildschäden Fegeschäden: durch Abfegen des Bastes; Bevorzugung von Lärche und Zirbe;

  28. Die weitgehend ungeregelte Nutzung der Wildlebensräume durch Freizeitaktivitäten • Dies führt zur Abdrängung des Wildes in schwierig begehbare und bejagdbare Gebiete - also ruhige Schutzwaldlagen. Genau dort ist aber auch die Waldverjüngung problematisch und verträgt am wenigsten den Wildeinfluss

  29. LösungsvorschlägeStrategienZukunftsperspektiven

  30. Soll der Grundeigentümer die künstliche Verjüngung selber garantieren? • Soll und kann die öffentliche Hand immer die Kosten übernehmen?

  31. Die Antwort ist:Nicht immer • Es braucht eine verstärkte Zusammenarbeit und eine gemeinsame Bewusstseinsbildung zwischen Grundeigentümer - Forst und Jägerschaft. Nur so kann die von der Gesellschaft geforderte Erhaltung der Schutzwaldfunktion garantiert werden. • Die Jäger müssen sich der großen Verantwortung und der großenRolle bei der Bewahrung des Waldes bewusst sein.

  32. Die Ökonomischen Ökologischen und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge müssen den verschiedenen Akteuren bewusst gemacht werden um zielorientierter umgehen und eventuelle anstehende Probleme besser lösen zu können

  33. Danke für die Aufmerksamkeit AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Abteilung 32 - Forstwirtschaft Ripartizione 32 – Foreste

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