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Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe. Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv kann und soll Familienbildung Teil des Angebots der Jugendhilfe sein?. Rechtlicher Rahmen . SGB 8:
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Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv kann und soll Familienbildung Teil des Angebots der Jugendhilfe sein? Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Rechtlicher Rahmen • SGB 8: • § 16 Abs. 2 Nr. 1: „Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,“ • Bisher noch keine landesrechtl. Regelung Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Kriterien der Familienbildung iSd Jugendhilfe: • Definitionen • Aus der Literatur (Textor) • Auf der Website der Landesregierung • Frühe Hilfen • Gehen auf Familien bzw. Teile davon zu, • die erfahrungsgemäß Hilfen zur Erziehung häufiger als andere benötigen: • Aufsuchende Eltern- und Familienbildung Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Zielgruppe • Weil familienersetzende Hilfen überwiegend für Kinder aus armen Lebenslagen eingesetzt werden müssen • Sind die Kinder aus armen Milieus diejenigen, die familienergänzende und familien(unter)stützende Angebote so früh wie möglich gebrauchen Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Gesamtkonzept „verkaufen“ • Frühe und präventive Hilfen für Eltern und Kinder einbetten in • Gesamtkonzept der Jugendhilfe • Konzept entwickeln, daraus Programme und Projekte gestalten und den politisch Verantwortlichen nahe bringen Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Folgerungen: • Jugendamt, Freigemeinnützige Anbieter, Jugendhilfeausschuss und Stadtrat / Kreistag müssen entscheiden, welche Budgets Angebote nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB 8 bekommen • Konzeptionsverantwortung muss beim (örtlichen) Jugendhilfeträger zusammen mit Leistungserbringern liegen, dem sollten Finanzierungsträger Rechnung tragen • Land sollte Förderrichtlinien so offen gestalten, dass JH-Träger Gewichtung zwischen Angeboten und Hilfen verantworten können Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Schärfere Instrumente für die Jugendhilfe? • Eingreifen nach § 8a bzw. 27 ff SGB 8 dort, wo Kindeswohl nach objektiven Kriterien konkret und unmittelbar gefährdet oder verletzt ist. • Veröffentlichte Fälle verunsichern nicht nur die an Jugendarbeit Beteiligten • Was kann Jugendhilfe beeinflussen: • Gesellschaftlichen Grundkonsens? • Verhaltensweisen in Familien mit schwierigen Lebensverhältnissen? Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Zwei Wege: • Dormagener Modell u.andere setzen an Familien an und beeinflussen mittelbar gesellschaftliche Verhältnisse • Referentenentwurf Sachsen-Anhalt: Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Verhältnis Bundes- und Landesrecht • Schwellen des Einschreitens sind unterschiedlich: • § 2 Abs. 1 Entw: „Das Jugendamt hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.“ • Unterschiedliches Instrumentarium • Landesrecht überfordert die Jugendämter und lässt sie allein mit Wächteramt Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Was sind Angebote? • § 2 Abs. 2 RefEntw: „Das Jugendamt gewährleistet, dass geeignete Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zur Verfügung stehen und weiter entwickeln werden, um eine förderliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.“ • Deutlich weniger als nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 möglich • Familien werden nicht genannt Karl Gertler in der Fachtagung LAGF
Schlussbemerkung • Jugendhilferechtliche Angebote der Familienbildung können Hilfen zur Erziehung wirksam vermeiden und sind deshalb auszubauen • Finanzielle Ausstattung muss Präventionscharakter berücksichtigen • § 2 des Referentenentwurfs ist kontraproduktiv und sollte gestrichen werden Karl Gertler in der Fachtagung LAGF