140 likes | 313 Views
Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen. Lehrgang „Sprechfunker“. 2.1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). 2.2 Operativ taktische Adresse. Zusammensetzung der geburts-OPTA. 1. Zeichen. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
E N D
Kapitel 2Rechtliche Grundlagen Lehrgang „Sprechfunker“
2.1 Behörden und Organisationen mitSicherheitsaufgaben (BOS)
Zusammensetzung der geburts-OPTA 1 Zeichen 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2 Blöcke 1 2 3 0 Bun-des-land Behörden- und Organisa-tionskenn-zeichnung Regionale Zuordnung Teilnehmernummer Individual Tetra Subscriber Identifikation (ITSI)
Zusammensetzung der Alias-OPTA 1 R Zeichen 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2 Beispiel F W B O P 1 P Blöcke 1 2 3 4 5 Bun-des-land Behörden- und Organisa-tionskenn-zeichnung Regionale Zuordnung Funkrufname oder Funktionszuordnung Ergänzung
Dienstvorschrift PDV / DV 810 • Allgemeine Regelung zur Durchführung des Fernmeldeverkehrs • Spezielle Regelung zur Durchführung des Fernmeldeverkehrs in den einzelnen Betriebsarten
Telekommunikationsgesetz • § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen • Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. • Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. • Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.