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Betriebssicherheitsverordnung Umgang mit Ex-Gefahren. Gefährdungsbeurteilung und Folge-Maßnahmen. Pflichten des Arbeitgebers. Kernpunkte der Betreiberpflichten nach BetrSichV Ermittlung und Bewertung der Explosionsrisiken Einteilung der Bereiche in Zonen
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BetriebssicherheitsverordnungUmgang mit Ex-Gefahren Gefährdungsbeurteilung und Folge-Maßnahmen
Pflichten des Arbeitgebers Kernpunkte der Betreiberpflichten nach BetrSichV • Ermittlung und Bewertung der Explosionsrisiken • Einteilung der Bereiche in Zonen • Mindest-Schutz-Maßnahmen ergreifen (Anh. 4) • Explosionsschutzdokument erstellen • Festlegung der verwendbaren Arbeitsmittel • Mitarbeiter unterrichten • Prüfungen durchführen
Ermittlung der Explosionsrisiken Gefährdungsbeurteilung (1) • Kann im Bereich der Anlage oder innerhalb von Apparaten eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten? • Können Zündquellen zeitgleich auftreten? • Ermitteln des Ausmaßes der Explosion • Hilfen: Ex-Rili
Gefährdungsbeurteilung (2) • Vorgehensweise nach BGR 104 • Verwendung fertiger Checklisten für die systematische Analyse der Situation • Beurteilung der Folgen einer Explosion • Druckwelle (Geschwindigkeit) • Strömungswirkung Gebäude Festigkeit • Wärmestrahlung • Herumfliegende Trümmer • Schädlichen Reaktionsprodukte • Sauerstoffverbrauch (restliche Atemluft)
Gefährdungsbeurteilung (3) • Übersicht über alle im Ex-Bereich eingesetzten Arbeitsmittel Ex-geeignet: • Elektrische Geräte (Eignungsnachweis Geräteklasse) • Mechanische Geräte • Werkzeuge • Transporthilfsmittel (Flurförderfahrzeuge • PSA (Schutzschuhe)
Einteilung der Ex-Zonen Durch die Zoneneinteilung wird: • Die Grundlage geschaffen für grundlegende Schutzmaßnahmen • Grundlage für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen ermöglicht • Hilfen: • Kapitel E 2.1 der EX-RL (BGR 104) • Beispielsammlung der EX-RL • Hilfen der diversen BGen
Beispiel einer Übersicht Ex-Bereiche • Übersichtsplan mit drei Ex-Bereichen
Ex-Bereiche • Mischraum • Mischanlage und den Zonen 0 und 2 • Zone 0 = Innenraum der Mischbehälter und Rohrleitungen • Zone 1 = direkt über und unter der Mischanlage • Zone 2 = ist der Arbeitsraum • Abfüllung • Abfüllstellen (je nach Durchsatz) • direkt die Zapfstellen = Zone 0 • 2 m um die Zapfstellen = Zone 1 • Ab 2 m um die Zapfstellen = Zone 2 • VbF-Lager Passives Lager ohne Abfüllung • Auffangschacht (Pumpensumpf, tiefste Stelle) = Zone 1 • gesamtes (passives) Lager = Zone 2
Ex-Schutz-Dokument • Aufgaben: • Die wesentlichen Gefährdungen erkennbar • Getroffene festgelegt Vorkehrungen zum Schutz gegen Explosionen • Bereiche in Zonen aufgeteilt • Die Mindestvorschriften gemäß BGR 104 • Ggf. Angaben in welchen Unterlagen oder Tools (Datenbanken) weitergehenden Hinweise/Anweisungen zu finden sind
Ex-Schutz-Dokument • Inhalt und Gliederung • Angaben zum Betrieb/Arbeitsbereich • Verantwortlicher des betrachteten Bereiches • Kurzbeschreibung der baulichen Situation • Besonderheiten der Umgebung • Beschreibung des Verfahrens mit den wesentlichen Parametern • Stoffinformationen (Art, Typ, Menge, Lagerart)
Technische Maßnahmen • Anlagen so konstruiert, errichtet, installiert, gewartet und betrieben, das eine Explosionsgefahr minimiert ist. • Sicherheit auch im Stromausfall – Fahren in den „sicheren Zustand“ jederzeit möglich! • Explosionsübertragungen verhindern • Brandabschnitte mit Druckentlastung, Schnellschieber • speziell raumüberbrückenden Lüftungsrohre • Überprüfung der Installationen vor erster Inbetriebnahme
Organisatorische Maßnahmen • Betriebsanweisungen erstellen • Unterweisungen zu Ex-Bereichen • Arbeitsfreigabesystem (erweiterte Fassung) • Aufsicht in den Ex-Bereichen • Prüfung der Überwachungseinrichtungen • Instandhalten der Anlagen • Kennzeichnung des Ex-Bereiches • Gefahrenhinweis Rauchverbot, Zutrittsverbot,
Arbeitsfreigabesystem(erweiterte Fassung) • Heißarbeiten • Schweißen, Löten • Schleifen, Trennen • Schmelzen • Nutzung von Werkzeug • Vermeidung von Abreißfunken (Kupferwerkzeuge) • Geeignet für eine Ex-Atmosphäre • Elektrische Einrichtung Ex-geschützt • Schalter • Verteiler • Erst Erlaubnis von Arbeiten in Ex-Bereich nach Messung der Atomsphäre (oberhalb/unterhalb Ex-Grenze)
Organisatorische Maßnahmenaufgrund der Gefährdungsbeurteilung • Festlegung der Qualifikation der Mitarbeiter • Kennzeichnung der diversen Ex-Bereiche • Erarbeiten von schriftlichen (Betriebs-)anweisungen • Unterweisung de Mitarbeiter hinsichtlich Ex-Gefahren • Implementierung eines erweiterten Arbeitsgenehmigungssystems • Vorbeugende Instandhaltung objektiv führen • Prüfung und Überwachung • Insbesondere der Arbeitsausführung von Fremdfirmen • Der Koordinierung diverser Gewerke im Ex-Bereich • Der eigenen Arbeitsweise und Handhabung von Werkzeugen
Prüfung der Arbeitsmittel Prüfung nach Instandsetzung Prüfung der Arbeitsumgebung Mind. 1-jährige Erfahrung Persönl. Zuverlässigkeit Unabhängig zum Prüfgegenstand Geeignete Prüfgeräte Teilnahme an Schulungen Befähigte Person mit behördlicher Anerkennung Wie befähigte Person + Studium, Technikerausbildung oder langjährige Berufserfahrung Anforderungen an die befähigte Person
Prüfungen der Installationen • Vor der Inbetriebnahme (Arbeitsmittel: Montage, Installation, Funktionssicherheit, ordnungsgemäßer Zustand, insbesondere der Warneinrichtungen/Sensoren) • Vor der Nutzung in den Ex-Bereichen (Arbeitsumgebung: Schutz Dritter gewährleistet, • Wiederkehrende Prüfungen (nach Ablauf der festgelegten Zeit zumindest nach max. 3 Jahren und nach wesentlichen Änderungen;) • Nach einer Instandsetzung (Defekte und große Revision)
Mitgeltende Rechtsgrundlagen GefStoffV 2005 • §7 Informationsermittlungspflicht und Gefährdungsbeurteilung • §6 Sicherheitsdatenblatt • §§ 8-11 Schutzstufe 1 - 4 • §12 Ergänzenden Schutzmaßnahmen; Pflichten bei Explosionsgefahren • §13 Übungen zu Betriebsstörungen, Notfällen • §14 Unterweisungen und Betriebsanweisungen
Pflichten zum § 12 der GefStoffV • Vermeiden von explosionsfähiger Atmosphäre! • Ex-Schutz-Dokument! • Vermeiden von Zündquellen (BGR 132, TRBfen) • Verringerung schädlicher Auswirkun-gen von Bränden und Explosionen!