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WAS TUN?. Beauftragung von Inkassoinstituten oder. 2. Beauftragung von Rechtsanwälten. Empfehlenswert sind Betreibungsmaßnahmen ca. 2-3 Monate nach Rechnungsfälligkeit. Bis dahin können die Firmen über das eigene Mahnwesen versuchen die Forderungen einzubringen.
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Beauftragung von Inkassoinstituten oder 2. Beauftragung von Rechtsanwälten Empfehlenswert sind Betreibungsmaßnahmen ca. 2-3 Monate nach Rechnungsfälligkeit. Bis dahin können die Firmen über das eigene Mahnwesen versuchen die Forderungen einzubringen.
Österreichweit werden ca. 1,5 Mio. Forderungen über Inkassoinstitute und ca. 700.000 Forderungen über den Gerichtsweg betrieben Die Inkassowirtschaft kann ca. ¾ der Forderungen außergerichtlich erledigen. Dies umfasst die außergerichtliche Bezahlung der Forderungen sowie das Erkennen und Ausbuchen uneinbringlicher Forderungen. Sollte dennoch eine gerichtliche Betreibung notwendig sein, können die Inkassokosten den Schuldnern als Schadenersatz des Auftraggebers weiter verrechnet werden.