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Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL EuK/2007). Referent: Harald Herter Abteilung Umwelt und Landwirtschaft. 1. Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL EuK/2007). vom 24. Juli 2007
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Fördermöglichkeiten der Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL EuK/2007) Referent: Harald Herter Abteilung Umwelt und Landwirtschaft
1. Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz (RL EuK/2007) • vom 24. Juli 2007 • Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik des Freistaates Sachsen • investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich • investive und nichtinvestive Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter • Verbundvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Minderung verkehrsbedingter Immissionen, Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Anlagen • rund 60 Mio. Euro bis 2013 • EU-Mittel Erstattungsverfahren
max. 3000 € max. 500 € min. 3000 €
Vorrangige Bewilligung • Maßnahmen mit Modell- und Demonstrationscharakter • hoher Innovationsgrad bei praxiserprobter Marktreife • hohe Energieeffizienz • - signifikante Umweltentlastung und CO2-Minderung • große Beispielwirkung • ILE Gebiete
Hinweis zur Förderung ab einem Subventionswert > 40.000 EUR • - Ab einem Subventionswert von 40.000 EUR wird die Zuwendung für Investitionen als Kombination von • nicht rückzahlbarem Zuschuss (75 Prozent der Zuwendung) und • zinsverbilligtem Darlehen (25 Prozent der Zuwendung als Zinszuschuss) • ausgereicht. • - max. Fördersatz für KMU 45 % der zuwendungsfähigen Kosten
2. Der Sächsische Gewerbeenergiepass (SäGEP) • ist … - eine komplexe Energieverbrauchsanalyse für Unternehmen - ein Instrument zur detaillierten Bewertung der - Querschnittstechnologien und - aller relevanten Hauptverbraucher z.B. in der Fertigung, Verarbeitung, Verpackung etc. - dafür entwickelt worden, konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz auf vergleichbarer Datenbasis ermitteln zu können - der Beitrag Sachsens, einen Standard in der Gewerbeenergieberatung auf höchstmöglichen Qualitätsniveau zu definieren
Rahmenbedingungen • der zeitliche Aufwand des Energieberaters liegt zwischen 5 und 10 Tagewerken • der Sächsische Gewerbeenergiepass wird im Rahmen der Förderrichtlinie EuK • mit 50 % der Beraterkosten bei max. 3.000 € bezuschusst. • investive Maßnahmen zur Erhöhung der Kosten- und Energieeffizienz sind förderfähig, Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weitere Fördermöglichkeiten über die SAB • Klimadarlehen der SAB • Schwerpunkte: • Erneuerbare Energien • Photovoltaikanlagen • große Solarkollektoranlagen • Biogasanlagen • Biomasse-Anlagen zur Thermischen Nutzung • Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung • Energiecontracting • Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau • Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank