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Vorlesung Bayern im Vormärz (1815-1848) PD Dr. Hannelore Putz [Achtung: Die ins Netz gestellte Präsentation beinhaltet nicht die während der Vorlesung gezeigten Abbildungen]. IV. Vorlesung. Verfassungsleben in Bayern – Verfassungsentwicklung. Powerpoint Präsentationen.
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Vorlesung Bayern im Vormärz (1815-1848) PD Dr. Hannelore Putz [Achtung: Die ins Netz gestellte Präsentation beinhaltet nicht die während der Vorlesung gezeigten Abbildungen]
IV. Vorlesung Verfassungsleben in Bayern – Verfassungsentwicklung
Powerpoint Präsentationen http://vl-putz-ws10.ist-im-netz.de
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Motive für die Konstitution 1808 • Schaffung eines einheitlichen Staatsrechts • Ersatz für die Abschaffung der alten Ständeverfassungen • Staatsrechtliche Fixierung der vorangegangenen Reformgesetze • Aufhebung der noch vorhandenen Sonderrechte • Schutz der Souveränität
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Die sechs Titel der Konstitution • Titel I: Hauptbestimmungen (unitarisierende Maßnahmen) • Titel II: Von dem königlichen Hause • Titel III: Von der Verwaltung des Reichs • Titel IV: Von der Nationalrepräsentation • Titel V: Von der Justiz • Titel VI: Von dem Militärstande
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Organische Edikte „Organische Edikte“ nehmen direkt auf die Konstitutionsbestimmungen Bezug und führen diese näher aus
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Nationalrepräsentation • Gesamtstaatliches Vertretungsorgan • Sehr bescheidene Möglichkeiten politischer Mitwirkung • Vor allem Beratungsfunktion • Trat nie zusammen
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Verfassung 1818 • 26. Mai 1818: Verfassungsoktroi • 6. Juni 1818: Veröffentlichung im Gesetzblatt • Gültig bis zum Ende der Monarchie 1918
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Verfassung 1818 • Verfassungsoktroi • Rahmen- und Grundlagennorm • Nicht herrschaftsbegründend, sondern herrschaftsbeschränkend • Wandlung des aufgeklärt-absolutistischen Staates in einen konstitutionellen Staat
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Titel X der Verfassung „Von der Gewähr der Verfassung“
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Sichtbarkeit im Staatsleben • Eid des Königs auf die Verfassung • Eröffnung der Ständeversammlung 1819 • Konstitutionssäule Gaibach • Denkmal für Max I. Joseph in München
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Präambel der Verfassung „[...] Baiern! – Dies sind die Grundzüge der aus Unserm freyen Entschluße euch gegebenen Verfassung, – sehet darin die Grundsätze eines Königs, welcher das Glück seines Herzens und den Ruhm seines Thrones nur von dem Glücke des Vaterlandes und von der Liebe seines Volkes empfangen will“
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Titel II der Verfassung § 1 „Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich“
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ Ständeversammlung • Titel VI: Von der Stände-Versammlung • Titel VII: Von dem Wirkungskreise der Stände-Versammlung
Vorlesung „Bayern im Vormärz (1815-1848)“ König Ludwig I.: „Fechtern sind König und Stände fortwährend, in Wahrheit, vergleichbar; / Immer greifen sie an, stets abzuwehren hat er“ (entstanden in den 1840er Jahren)