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Die Rolle des Rechts im Europäischen Integrationsprozess. Inhalt. Michael Klampfl: Einleitung , Ausgangsbedingungen, Rahmenbedingungen, vertragliche Grundlagen. Patrizia Steindl Rechtliche Strukturen – Teil 1. Magdalena Brottrager Rechtliche Strukturen – Teil 2.
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Inhalt Michael Klampfl:Einleitung, Ausgangsbedingungen, Rahmenbedingungen, vertragliche Grundlagen Patrizia SteindlRechtliche Strukturen – Teil 1 Magdalena BrottragerRechtliche Strukturen – Teil 2 Sabrina GantenbeinKennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Bernhard ZinkTextkommentar, Fragestellung und PP Präsentation
Einleitung und Überblick Allgemeines über die Funktionsweise des Europäischen Gerichtshofes • Besteht aus 27 Richtern und 8 Generalanwälten • Auf 6 Jahre von Mitgliedsstaaten ernannt • Richter wählen auf 3 Jahre einen Präsidenten • Zuständigkeiten: • Wahrung der Verfassungsordnung der Gemeinschaften • Einhaltung der Autonomie des Rechtssystems • Wacht über die Einhaltung der den Organen und Mitgliedsstaaten übertragenen Kompetenzen
Einleitung und Überblick Allgemeines über die Funktionsweise des Europäischen Gerichtshofes • Aufgrund von Arbeitsüberlastung des EUGH wird diesem das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften beigeordnet (EuG) • Dies hat ebenfalls 27 Mitglieder welche auf 6 Jahre ernannt werden. • Quelle: Lengauer, Alina (2007): Einführung in das Europarecht unter Berücksichtigung des Reformvertrages 2007, 2. Auflage, Wien.
Einleitung und Überblick Ausgangsbedingungen, Rahmenbedingungen, vertragliche Grundlagen • Europa als „Rechtsgemeinschaft“ • Einzigartiges Konstrukt, welches durch Qualität und Quantität des Europarechts im Zusammenhang mit der Europäischen Integration entstanden ist • Die Rechtsgemeinschaft hat einen historisch-politischen Rahmen und einen materiellen Gehalt
Einleitung und Überblick Ausgangsbedingungen, Rahmenbedingungen, vertragliche Grundlagen • Konzept der Europäischen Integration aufgrund der Geschichte der letzten 2 Jahrhunderte entstanden • Supranationale Kontrolle über das für die Kriegsführung notwendigste Mittel: EGKS • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1957 • Maastricht 1992: Einrichtung der EU und der Säulenmetapher • Nizza 2000/2001 stellt aktuell das geltende Recht dar
Die rechtlichen StrukturenTeil 1 Der Binnenmarkt Das allgemeine Diskriminierungsverbot Binnenmarktsicherung Binnenmarktflankierung Normsetzung und Normdurchsetzung
Die Rechtlichen Strukturen Der Binnenmarkt Die Grundfreiheiten der EU WARENVERKEHRSFREIHEIT( in Art. 23 ff. EGV geregelt)(1) Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfaßt das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.
Die Rechtlichen Strukturen Der Binnenmarkt Die Grundfreiheiten der EU (2) Artikel 25 und Kapitel 2 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.Art. 25Ein- und Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Dieses Verbot gilt auch für Finanzzölle.Art. 28Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.
Die Rechtlichen Strukturen Der Binnenmarkt Die Grundfreiheiten der EU DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT (in Art. 49 ff EGV gewährleistet.)Art. 49Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließen, daß dieses Kapitel auch auf Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Gemeinschaft ansässig sind.
Die Rechtlichen Strukturen Der Binnenmarkt Die Grundfreiheiten der EU ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT (in Art. 39 ff EGV gewährleistet.)Art. 391) Innerhalb der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.(2) Sie umfaßt die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.
Die Rechtlichen Strukturen Der Binnenmarkt Die Grundfreiheiten der EU 3) Sie gibt - vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen - den Arbeitnehmern das Recht,- sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben- sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen- nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedslandes unter Bedingungen verbleiben, welche die Kommission in Durchführungsverordnungen festlegt.(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
Die Rechtlichen Strukturen Der Binnenmarkt Gewährleistung der Grundfreiheiten der EU Diskriminierungs- & Beschränkungsverbot der Mitgliedstaaten aufgrund der Staatsangehörigkeit oder Herkunft ist in Art. 30 EGV gewährleistet.Art. 30Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
Die Rechtlichen Strukturen Diskriminierungs- & Beschränkungsverbot Mengenmäßige Beschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung EuGH 1974 - Dassonville Formel:Jede (Handels-)regelung, die - unmittelbar oder mittelbar, - tatsächlich oder potenziell dazu geeignet ist, den gemeinschaftsweiten Warenverkehr zu beeinträchtigen, ist verboten.“ Kausalitätsverbindung zwischen einer staatlichen Maßnahme und einer mittelbaren oder potenziellen Wirkung auf Handelsströme ist hinreichend.
Die Rechtlichen Strukturen Das allgemeine Diskriminierungsverbot CASSIS FORMEL „Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen über die Vermarktung (bestimmter) Erzeugnisse ergeben, müssen hingenommen werden, soweit diese Bestimmungen notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen einer wirksamen steuerlichen Kontrolle, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes.“
Die Rechtlichen Strukturen Das allgemeine Diskriminierungsverbot KECK FORMEL „Demgegenüber ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet, den Handel zwischen denMitgliedstaaten im Sinne des Urteils Dassonville (…) unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren.“
Die Rechtlichen Strukturen Das allgemeine Diskriminierungsverbot Drei Prüfungsschritte der KECK Formel 1. Liegt eine unterschiedslose geltende Maßnahme für alle Wirtschaftsteilnehmer vor, die den Absatz in- & ausländischer Waren rechtlich und tatsächlich in der gleichen Weise berührt?2. Ist diese Maßnahme vertriebsbezogen?3. Wird der Marktzugang auch tatsächlich erschwert?
Die Rechtlichen Strukturen Binnenmarktflankierung Art. 1411) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.(2) Unter "Entgelt" im Sinne dieses Artikels sind die üblichen Grund- oder Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt.Gleichheit des Arbeitsentgelts ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeutet:
Die Rechtlichen Strukturen 1. daß das Entgelt für eine gleiche nach Akkord bezahlte Arbeit aufgrund der gleichen Maßeinheit festgesetzt wird,2. daß für eine nach Zeit bezahlte Arbeit das Entgelt bei gleichem Arbeitsplatz gleich ist. Binnenmarktflankierung (3) Der Rat beschließt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.(4) Im Hinblick auf die effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben hindert der Grundsatz der Gleichbehandlung die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.
Die Rechtlichen Strukturen Binnenmarktsicherung Binnenmarktsicherung wird in Art. 87 ff EGV gewährleistet.(1) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Die Rechtlichen Strukturen Binnenmarktsicherung (2) Mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind: Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher, wenn sie ohne Diskriminierung nach der Herkunft der Waren gewährt werden; Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind; Beihilfen für die Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie zum Ausgleich der durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich sind. • Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes, soweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Maß beeinträchtigen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft; sonstige Arten von Beihilfen, die der Rat durch eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission bestimmt.{(3) weg gelassen}
Die Rechtlichen Strukturen Normsetzung und Normdurchsetzung Normsetzung Normsetzung ist in Art. 94 & 95 EGV geregelt.Art. 94Der Rat erläßt einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses Richtlinien für die Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes auswirken.
Die Rechtlichen Strukturen Normsetzung und Normdurchsetzung Normsetzende Organe Initiative zur Gesetzgebung:Europäische Kommission Beratende Tätigkeit des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) plus dem Ausschuss der Regionen (AdR) Gesetzgeber ist das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat
Die Rechtlichen Strukturen Normsetzung und Normdurchsetzung Die Rolle des EuGH als supranationale Instanz zur Normdurchsetzung 1.) Bei Vertragsverletzungsverfahren auf Antrag oder Einschaltung der Kommission (Art. 226, 227)2.) Bei Nichtigkeits- oder Vornahmeklagen (Art. 230, 232)3.) Bei Vorlagefragen innerstaatlicher Gerichte zur Auslegung des Vertrages oder einer Norm aus dem Sekundärrecht. (Art. 234)4.) Amtshaftungsverfahren, Beamtenstreitigkeiten, Schiedssachen, Gutachtenverfahren zum Abschluss internationaler Verträge
Die rechtlichen StrukturenTeil 2 Integration und Rechtssprechung Über den Binnenmarkt hinaus Die Verfassungsdimension der Rechtsgemeinschaft im europäischen Mehrebenensystem
Die Rechtlichen Strukturen Integration und Rechtsprechung Unmittelbare Anwendbarkeit • Rs. Van Gend en Loos 1963 • Der Einzelne kann sich auf Normen berufen • Wenn diese Norm klar, bestimmt, unbedingt ist
Die Rechtlichen Strukturen Integration und Rechtsprechung Vorrang als Anwendungsvorrang • Rs. Costa/ENEL 1964 • Gemeinschaftsrecht besitzt Vorrang gegenüber nationalen Normen • Hebt nationale Normen nicht auf
Die Rechtlichen Strukturen Integration und Rechtsprechung Grundrechte • Beitritt der EMRK • Charta der Grundrechte der Europäischen Union • Annerkennung von Grundrechtsschutz als einzige internationale Einrichtung
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Kennzeichen der Rechtsgemeinschaft Europäisierung des nationalen Rechts Rechtsangleichung Vorrangprinzip • Europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Kennzeichen der Rechtsgemeinschaft Methodische Besonderheiten • Keine Orientierung an nationalstaatlicher Souveränität • Europarechtsspezifische Auslegungsarten und Begriffe
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Kennzeichen der Rechtsgemeinschaft Mehrsprachigkeit und Unübersichtlichkeit des Europarechts • Prinzip gleichrangiger Vielsprachigkeit • Unschärfe • Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechtskulturen
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Kennzeichen der Rechtsgemeinschaft EUROPARECHT ALS RECHT OHNE DURCHSETZUNGSKRAFT
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Die Rechtsgemeinschaft als Juristengemeinschaft • Die Rolle der Judikative • Keine EU-weite Juristengemeinschaft
Kennzeichen und Rolle der Rechtsgemeinschaft in der europäischen Integration Die Rechtsgemeinschaft und der zivilisatorische Fortschritt im Umgang mit gegensätzlichen Interessen in Europa • Verzicht auf gewaltsame Durchsetzung nationaler Interessen
Textkommentar • Gute Einführung in die Entwicklung des Europarechts • Gute Einführung und Beispiele der rechtliche Funktionsweise des Binnenmarktes • Sehr gute Skizzierung der Konstruktion der Normdurchsetzung des Europarechts im Sinne des EuGH und dessen Intention • Aufzeigen der Grenzen des Europarechts hinsichtlich der Kollision mit Staatlicher Souveränität • Kaum Behandlung des Themas der Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung von EU Bürgern bzw. Rechtsschutz auf EU Ebene
Fragen zur Diskussion Was definiert die EU Rechtsgemeinschaft und inwiefern unterscheidet sie sich von bestehenden Internationalen Recht? Ist die Spitze der europäischen (Rechts) Integration bereits erreicht? Warum werden im Rahmen des Primärrechts, nationale Normen die den Europarechtsnormen widersprechen, nicht aufgehoben sondern im Einzelfall für ungültig erklärt?