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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik. Katrin Löber GEW-Hauptvorstand, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Personalräteschulung, Bad Wildungen 22. September 2008. Föderalismusreform 1 – was ist das ?.
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik Katrin Löber GEW-Hauptvorstand,Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Personalräteschulung, Bad Wildungen 22. September 2008
Föderalismusreform 1 – was ist das ? • August 2006 : Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen • Wechsel von Rahmengesetzgebung zu konkurrierender Gesetzgebung, d.h. • Bund nur noch zuständig für Regelung der Statusrechte • Statusrechte: Individuelle und kollektive Rechte von Beamtinnen und Beamten
Föderalismus 1 • Länder müssen dagegen • Besoldung ( s.u. ), • Versorgung • Absenkung Versorgung • Erhöhung der Pensionsgrenze auf 67 • Laufbahnen (s.u.) selber gesetzlich regeln.
Was wird wo geregelt? • Statusgesetz: gilt für Landes- und Kommunalbeamte • Verabschiedet im April 2008 • Verkündet am 16.Juni 2008 • tritt am 1. April 2009 Inkrafttreten • ersetzt BRRG weitestgehend
Was wird wo geregelt? (Teil 2) • Dienstrechtsneuordnungsgesetz : gilt für alle Bundesbeamten • wurde als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet – wegen Tarifrunde 2008! • keine Verabschiedung mehr vor der Sommerpause • Beschlussfassungen im Innenausschuss und im Plenum für Oktober 2008 geplant • im November 2008 an Bundesrat, wo keine Gegenwehr zu erwarten ist
Änderungen des DNeuG • Keine Absenkung der Eingangsbesoldung = nur noch 8 statt angedachter 9 Stufen, Gesamtlaufzeit 23 Jahre • Erhalt der Wertebenen: Eingangsbesoldung und Endbesoldung entsprechen der alten Besoldungstabelle • Aber: auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe 1 bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung von Vorbildung und Vorbereitungsdienst • vier Laufbahnen • Förderung Leistungsprinzip • ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden
Aktuelle Realität • Bruttoeinkommen von Angestellten und Beamten werden zu Ungunsten der Angestellten voneinander abweichen • Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten wegen Sozialabgaben • Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ? • Vergleich : A 13: 3171 € E 13: 2835 € A 12: 2697 € E 11: 2440 €
Land Status Monat Niedersachsen Beamtin BesoldungsG 2697 Bremen Angestellte TV-L 2440 Beispiel TV und Beamte:
Aber was ist „gleicher Lohn“? Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem) Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung...
Unterschiede schon vor Föderalismusreform • Weihnachts- und Urlaubsgeld • Freigabe für Landesgesetzgebung bereits im Jahr 2003 • Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60 Prozent eines Monatsgehalts, z. T. auf Monate umgelegt • Arbeitszeit • Freigabe für Landesgesetzgebung bereits im Jahr 2003 • aktuell : 3 Länder 42 Std. 3 Länder + Bund 41 Std. 10 Länder 40 Std.
Besoldung in den Ländern seit 2006 • Bayern, Niedersachsen: 3% • NRW, Saarland u.a.: 2,9% • Baden –Württemberg: 2 x 1,5% • Hessen: 2,4% • Hamburg: 1,9% • Brandenburg: 1,5% • Rheinland-Pfalz: 0,5% • Berlin: keine • Zeitpunkt: 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08
Laufbahnen (Teil 1) Bayern: Vertikal • Reduzierung Anzahl der Laufbahnen • Reform des Aufstiegsverfahren Horizontal • Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen • Veränderung bei Wechsel
Laufbahnen (Teil 2) Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H): • Reduzierung auf zwei Laufbahnen = Ohne und mit Hochschulabschluss • 10 Fachrichtungen sollen bleiben • Zugang erleichtern und flexibler gestaltet • Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert
Laufbahn (Teil 3) Bund : • Vier Laufbahngruppen • Neun Laufbahnen • Schuldienst/Bildung in sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienst • Abschaffung Praxisaufstieg • Anerkennung Tätigkeit/externe Ausbildung • Erhöhung Probezeit auf 1 Jahr
Landesbeamtengesetz ( Teil 1 ) Niedersachsen : • Anerkennung anderer Laufbahnbefähigungen (ausländisch/inländisch) und Berufs-und Lebenserfahrung §§ 15,16,17 • Arbeitszeit 40 Stunden • Mehrarbeit unentgeltlich bis zu 5 Stunden • Pflicht zur dienstlichen Fortbildung • Familienfreundlichkeit
Landesbeamtengesetz (Teil 2) Schleswig–Holstein : • Eigenes Laufbahnrecht (s.o.) • Abschaffung Zeitbeamtenverhältnis • Anzeigepflicht bei Nebentätigkeit • Fortentwicklung Teilzeitbeschäftigung • Ziele : Förderung Mobilität Gleichlauf NDK Vermeidung Wettbewerb
Besoldung (Teil 1) Thüringen: • Ein Gesetz regelt das gesamte Besoldungsrecht • Gesetz zum 01. Juli 2008 In Kraft • Einbau Sonderzahlung in die Tabellen • Ab 2010 leistungsorientierte Bezahlung • Statt Dienstalterstufen nunmehr Erfahrungsstufen
Besoldung (Teil 2) Sachsen–Anhalt : • Ein Besoldungsgesetz, dass alle Gesetze und VO zusammenfasst ( BesNeuRG ) • Ziel: Stärkung Leistungsprinzip durch Abkehr vom Senioritätsprinzip • Erhöhung Mobilität durch abbaubare Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel • Gleichstellung eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen
Aufgaben der GEW • Koordination zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufbauen und verbessern • ... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, nicht geschwächt werden • ... bedarf ausreichender personeller Ressourcen auf Bundes- und auf Landesebene • Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen Punkten • Rückgängigmachung der Reform ???? • Tarifrunde 2009 (TVL)