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DAAD und EU-Programme

DAAD und EU-Programme. Brigitta Bartsch, DAAD-Büro Brüssel Brüssel, den 12. Oktober 2010. The DAAD is. D eutscher A kademischer A ustausch D ienst. a self-governing organisation of the German institutions of higher education with 229 member institutions and 124 student bodies.

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Presentation Transcript


  1. DAAD und EU-Programme Brigitta Bartsch, DAAD-Büro Brüssel Brüssel, den 12. Oktober 2010

  2. The DAAD is... Deutscher Akademischer AustauschDienst a self-governing organisation of the German institutions of higher education with 229 member institutions and 124 student bodies

  3. Scholarshipsfor foreigners Supporting future foreign elites at German universities andresearch institutes 83 mio € Scholarships for Germans Supporting future German Leaders in their studies and Research abroad (including ERASMUS) 96 mio € Internationalisation of German universities Increasing the international appeal of German universities and promoting the international dimension in German higher education 64 mio € Educational cooperation with developing countries Promoting academic, economic, and democratic development in developing and reform countries 70 mio € Promoting German Studies and the German language abroad Promoting the German language and German Studies at foreign universities 43 mio € Goals and expenditures of the DAAD

  4. The DAAD's international network

  5. DAAD - National Agency for EU Higher Education Cooperation • National Agency for ERASMUS (since 1987) • National Contact Point for TEMPUS (since 1990) and EU Third-Country Cooperation • National Structure for ERASMUS Mundus (since 2004) • Coordinator of the EU/BMBF Project „Promoting Bologna in Germany“ (since 2005) • Coordinator of the BMBF Project „Transnational Mobility in BA/MA programmes“ (since 2005) • ASEM-Secretariat (since 2009) • Administrator of the national FMS Programme We are …

  6. Programm für Lebenslanges Lernen (2007 – 2013) Programm für Lebenslanges Lernen 2007 - 2013 Budget: 6,97 Mrd. € (Proposal: 13,62 Mrd. €) Min. 25% Min. 13 % Min. 40 % Min. 4% Hochschul- bildung ERASMUS 3,1 Mrd. € Berufs-bildung LEONARDO DA VINCI 3.1 Mrd. € für 7 Jahre Schul- bildung COMENIUS Erwachsenen- bildung GRUNDTVIG • politische Entwicklung • Sprachen • - ICT • - Dissemination Übergreifende Programme Jean Monnet

  7. Nationale LLP Agenturen in Deutschland EU Indirekt zentralisierte LLP - Verwaltung COMENIUS ERASMUS LEONARDO GRUNDTVIG Nationale Agenturen NA-PAD NA-DAAD NA-BIBB NA-BIBB Programmverantwortliche, interessierte Fachöffentlichkeit und Vertragsnehmer „Kunden“

  8. ERASMUS • Studierendenmobilität (SM) • Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) • Mobilität zur Fort-/Weiterbildung (STT) • Intensivprogramme (IP) • Vorbereitende Besuche (PV)

  9. ERASMUS – Beteiligte Länder • 27 EU Staaten • Norwegen, Island, Liechtenstein • Türkei • Schweiz (ERASMUS-Teilnahme aus eigenen Mitteln, kein STT) • ab 2010/2011 können Staatsangehörige aus Drittstaaten teilnehmen, wenn Sie • ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren, das zu einem anerkannten Abschluss führt • Kroatien in der ERASMUS-Pilotphase seit 2009/2010 einseitige Teilnahme-berechtigung (nur Outgoings) • Mazedonien: ERASMUS-Pilotphase bis auf weiteres von EU-KOM eingestellt

  10. ERASMUS Budget 2009/2010 Gesamtbudget: 47.504.000 Euro • Dieses wurde wie folgt zugewiesen: • Studierendenmobilität (SM) 33.277.276 EUR (70,1%) • davonAuslandsstudium (SMS), 28.403.088 EUR • davonAuslandspraktika (SMP) 4.874.188 EUR • Konsortien (SMP) 3.642.363 EUR (7,7%) • Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA): 2.172.010 EUR (4,5%) • Mobilität zur Fort-/Weiterbildung (STT): 551.220 EUR (1,2%) • für die Organisation der Mobilität (OM): 5.810.340 EUR (12,2%)(Hochschulen und Konsortien) • für die Intensivprogramme (IP): 2.000.000 EUR (4,2%) • für die Vorbereitende Besuche (PV): 50.000 EUR (0,1%)

  11. ERASMUS Dozentenmobilität(STA)Lehren in Europa

  12. Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Beschreibung Dieses Programm erlaubt Lehrkräften aus Hochschulen einen Lehrauftrag zwischen 1 Tag oder mindestens 5 Lehrstunden und maximal 6 Wochen (1 Woche = 5 Arbeitstage) an einer Hochschule in einem anderen teilnehmenden Land durchzuführen.

  13. Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Die Ziele der ERASMUS-Lehraufträge sind: • Förderung der Erweiterung und Bereichung des Lehrangebots von Hochschulen • Nutzung des Wissens und Fachwissens von wissenschaftlichen Lehrkräften aus Hochschulen anderer europäischer Länder durch Studierende, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können • Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs über pädagogische Methoden • Schaffung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen

  14. Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Wer kann gefördert werden? Lehraufträge können von Lehrkräften aus Hochschulen oder von eingeladenem Personal aus europäischen Unternehmen durchgeführt werden. In jedem Fall muss die Gasthochschule die Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Lehrauftrag in das Curriculum integrieren.

  15. Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Zuschuss • Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltkosten • nach dem jeweiligen angewendeten Reisekostengesetz (Landes- bzw. Bundesreisekostengesetz) oder für die Aufenthaltskosten als Pauschale bis zum jeweiligen EU-Höchstsatz. • Fahrtkosten (FK) der Auslandsaufenthalte nach real entstandenen Kosten, Aufenthaltskosten (AK) werden bis maximal zur jeweiligen Höhe des EU-Länderhöchstsatzes bezuschusst

  16. Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) Antragsstellung • Formlose Anfrage beim Akademischen Auslandsamt (AAA) • Abstimmung eines Lehrprogramms (Teaching Assignment) mit der Gasthochschule vor der Abreise • Prüfung des AAA, ob das Lehrprogramm bewilligt werden kann • Unterzeichnung der „ERASMUS-Annahmeerklärung“ nach Bewilligung

  17. ERASMUS Personalmobilität(STT)Weiterbildung in Europa

  18. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Beschreibung Erstmals 2007/08 als Maßnahme eingeführt. Dieses Programm unterstützt Lehrkräfte und sonstiges Personal von Hochschulen, um Fort- und Weiterbildungen von 5 Tagen bis maximal 6 Wochen (1 Woche = 5 Arbeitstage) an einer Hochschule oder einem Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land durchzuführen.

  19. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Die Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal sind: • Ermöglichung des Erwerbs von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus Erfahrungen und bewährten Verfahren im Ausland sowie praktischen Fähigkeiten, die für ihre derzeitige Stelle und ihre berufliche Entwicklung wichtig sind • Die Unterstützung von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann unterschiedlich ausfallen und bezeichnet werden: • Kurze Mitarbeitsphasen • Job-Shadowing • Studienbesuche • Workshops • Konferenzen

  20. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Wer kann gefördert werden? Hochschulpersonal aus verschiedensten Bereichen wie: • International Office • Studienberatung • Öffentlichkeitsarbeit • Weiterbildung • Technologie und Transfer • Finanzen • Allgemeine und technische Verwaltung • Bibliothek • Fachbereiche und Fakultäten

  21. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Zuschuss • Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltkosten • nach dem jeweiligen angewendeten Reisekostengesetz (Landes- bzw. Bundesreisekostengesetz) oder für die Aufenthaltskosten als Pauschale bis zum jeweiligen EU-Höchstsatz. • Fahrtkosten (FK) der Auslandsaufenthalte nach real entstandenen Kosten, Aufenthaltskosten (AK) werden bis maximal zur jeweiligen Höhe des EU-Länderhöchstsatzes bezuschusst

  22. Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Antragsstellung • Formlose Anfrage beim Akademischen Auslandsamt (AAA) • Abstimmung eines Arbeitsprogramms (Work Plan) mit der Gasthochschule/dem Unternehmen vor der Abreise • Prüfung des AAA, ob das Arbeitsprogramm bewilligt werden kann • Unterzeichnung der „ERASMUS-Annahmeerklärung“ nach Bewilligung

  23. ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV)Vorbereitungsreisen

  24. ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) • Rahmenbedingungen: • Die entsendende Hochschule muss im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitäts-Charta (EUC) sein. • Der Zuschuss kann für Besuche an einer/mehreren (maximal zwei) künftigen Partnerhochschule(n) oder für Besuche von Unternehmen/Institutionen genutzt werden.

  25. ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) • Der Zuschuss soll Hochschulen dabei behilflich sein, Kontakte zu möglichen Partnerhochschulen zu knüpfen: • Abschluss neuer interinstitutioneller Vereinbarungen bezüglich der • Studierenden-/Dozenten- und/oder Personalmobilität • ERASMUS Intensivprogramme (IP) • ERASMUS Studierendenmobilität-Auslandspraktika (SMP) • ERASMUS zentrale Maßnahmen wie ERASMUS Thematische • Netzwerke, multilaterale Projekte, flankierende Maßnahmen, • “curriculum development”

  26. ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV) • Der Zuschuss wird in der Regel für eine Person - in begründeten Ausnahmefällen für zwei Personen der selben Hochschule - pro Besuch gewährt. • Zwei Besuche pro geplanter Maßnahme können bezuschusst werden. • Dauer: mindestens 1 Tag, • maximal 5 Tage

  27. Antragstermine: • Letztmöglicher Antragstermin für Besuche im Hochschuljahr 2009/2010 war der 11. Dezember 2009. • Die Mittelausschreibung für Reisen im Hochschuljahr 2010/2011 erfolgt in Kürze. • Zuschuss: • Der bewilligte Zuschuss setzt sich zusammen aus: • Reisekosten und Pauschalsätzen für die Aufenthaltskosten, die der entsprechenden Tabelle der Europäischen Kommission entnommen werden können. ERASMUS Vorbereitende Besuche (PV)

  28. ERASMUS Intensivprogramme Innovation und Internationalisierung

  29. Was charakterisiert ein Intensivprogramm? • kurzes, strukturiertes Studienprogramm • Dauer mindestens 10 Arbeitstage bis max. 6 Wochen • mindestens 10 Studierende, die in das Ausland reisen • Beteiligung von Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen ERASMUS-Teilnahmeländern • interdisziplinäre Fragestellungen • Europäischer Mehrwert im Projektthema • Hoher Innovationsgehalt im Thema und in der Durchführungsweise • feste Verankerung im Curriculum und volle akademische Anerkennung durch alle Partner ist gewünscht • Laufzeit bis zu drei Jahre (1 Neu- + 2 Verlängerungsanträge); 2010/2011 38 bewilligte IPs in Deutschland

  30. Innovation • Innovation durch Intensivprogramme • IP als kreativer "Think Tank„ • Eröffnung und Erweiterung verschiedener neuer nationaler Möglichkeiten durch Austausch mit den beteiligten Partnern • neue professionelle Impulse • Impulse für neue Problemlösungsstrategien • Impulse für neue (gemeinsame) Studiengänge

  31. Internationalisierung • Erweiterung der bestehenden Lehrangebote um fachübergreifende Kompaktkurse, die im Rahmen der regulären Curricula nicht einfach angeboten werden können, • Ausbau der Attraktivität des Hochschulstandorts durch Präsentation der Hochschule als interessanten Studienort für in- und ausländische Dozenten und Studierende • Intensivierung der Partnerschaften mit europäischen Hochschulen • IP als Einstieg in die Entwicklung weiterer gemeinsamer Curricula der Partnerhochschulen

  32. Mobilität Intensivprogramme zur Unterstützung der Individualmobilität von Dozenten und Studierenden • multinationale Arbeitsgruppen für Studierende und Dozenten • Die Teilnahme daran eröffnet neue Perspektiven für sich anschließende individuelle Auslandsaufenthalte • Intensivprogramme als Mobilitätsanreiz für weniger bekannte Regionen in Europa

  33. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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