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Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Aarau Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen. Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen. Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge Beurteilung des Gefährdungspotenzials.
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Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts AarauAufgaben / Abläufe / Kompetenzen
Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen • Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge • Beurteilung des Gefährdungspotenzials
Entscheid: Durchführung eigener Abklärungen (Augenschein, Befragungen) • Entscheid: Erteilung + Instruktion Abklärungsaufträge an Dritte / Gutachten • Beurteilung der eingegangen Abklärungsergebnisse
Beurteilung des Gefährdungspotentials • Eigene Abklärungen • Anhörung der Betroffenen, sofern notwendige Zeit dazu vorhanden • Entscheid / Verfügung von Sofortmassnahmen
Durchführung von Erstgesprächen + Anhörungen • Kontaktaufnahme, Erstgespräche und Anhörungen mit betroffenen Personen • Gewährung rechtliches Gehör > Anhörung der Betroffenen vor Entscheidfällung
Entscheidfindung und Verfügung von Massnahmen • Aufgrund der vorliegenden Fakten Entscheidfindung und Verfügung der behördlichen Massnahmen • Welche Massnahmen sind notwendig, angemessen und verhältnismässig
Ernennung der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers • Formulierung der konkreten massgeschneiderten Aufgaben der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers • Festlegung Frist der Berichterstattung
Festlegung der Mandatsträgersentschädigung • Festlegung der Kostennoten
Entscheidfindung und Verfügung von FU • Durchführung von Verhandlungen bei Verlängerung von ärztlich angeordneten FU vor Ort • Entscheid und Verfügung von Verlängerung des FU • Entscheid/ Genehmigung von stationären und ambulanten Nachsorgemassnahmen nach FU
Bearbeiten von Massnahmen von Gesetzes wegen • Hinterlegung und Herausgabe von Patientenverfügungen • Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen • Überprüfung der Eignung vorsorgebeauftragter Personen und deren Instruktion • Überprüfung und Genehmigung bewegungseinschränkender Massnahmen
Überprüfung der Eignung von Mandatsträgerin/Mandatsträger bei betroffenen schutzbedürftigen Personen die unter altem Recht unter erstreckte elterliche Sorge gestellt wurden. • Überprüfung und Beurteilung der unter altem Recht verfügten Massnahmen > Überführung ins neue Recht
Genehmigung zustimmungspflichtiger Geschäfte • Genehmigung aller zustimmungspflichtiger Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB
Instruktion und BeratungAufsicht und Controlling • Instruktion und Beratung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger • Aufsicht und Controlling über die verfügten laufenden Massnahmen • Abklärungen/ Entscheid zu Beschwerden gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Weitere Aufgaben • Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Behörden • Pikettdienst gesamtkantonal
Besondere Herausforderungen • Echte Interdisziplinarität der Fachbehörde erfordert klare Ablaufprozesse und klare Strukturen betreffs Aufgaben und Kompetenzen • Kommunikation / Umgang mit betroffenen Schutzbedürftigen ist Neuland für Gerichtswesen